Betreff
European Energy Award
hier: aktueller Sachstand
Vorlage
067/23
Aktenzeichen
602/eea
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


Die Stadt Eschweiler nimmt seit 2012 am European Energy Award (EEA) teil und wurde bereits zum zweiten Mal mit dem Award ausgezeichnet.

 

Mit dem neuen Zyklus 2022-2025 wurden die Bewertungskriterien deutlich verschärft. Zudem hat die Stadt einen neuen externen Berater beauftragt, die ewko – Thomas Bloch Consulting. Herr Bloch berät das Eschweiler Energieteam bei den mit dem EEA verbundenen Aufgaben und dem anstehenden Audit.

Auf die Ausführungen zum EEA-Prozess und dem aktuellen Status der Stadt Eschweiler im Rahmen des Vortrags von Herrn Bloch wird verwiesen.

 

Die mit den neuen Bewertungskriterien verbundenen deutlich erhöhten Anforderungen an die energiepolitische Arbeit der Stadt basieren insbesondere auch auf den aktuellen energiewirtschaftlichen Entwicklungen, ausgelöst durch den Ukraine-Krieg und dem bisher zu langsamen, zukunftsfähigen Umbau der Energiesysteme in Deutschland.

Dies und die zudem sehr ambitionierten, international vereinbarten Klimaschutzziele stellen vor allem die Kommunen vor gewaltige Herausforderungen: Energiesicherheit, Energieeffizienz, bezahlbare Energie und klimaneutrale Energieerzeugung bei Strom, Wärme und Mobilität sind neben der Klimawandelanpassung die herausragenden umweltpolitischen Aufgaben der nächsten Jahre und Jahrzehnte.

 

Das Abkommen von Paris im Rahmen der UN-Klimakonferenz 2015 umfasst drei Ziele:

 

1.         Die Staaten setzen sich das globale Ziel, die Erderwärmung im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter auf "deutlich unter" zwei Grad Celsius zu begrenzen, mit Anstrengungen für eine Beschränkung auf 1,5 Grad Celsius.

2.         Die Fähigkeit zur Anpassung an den Klimawandel soll gestärkt werden und wird neben der Minderung der Treibhausgasemissionen als gleichberechtigtes Ziel etabliert.

3.         Zudem sollen die Finanzmittelflüsse mit den Klimazielen in Einklang gebracht werden.

 

Die Bundesregierung hat dieses Übereinkommen in das Klimaschutzgesetz übertragen, welches unter anderem alleine bis 2030 das Minderungsziel für die Treibhausgas- (THG) Emissionen auf mindestens 65 Prozent und bis 2040 auf mindestens 88 Prozent festgesetzt. Bis zum Jahr 2045 muss eine THG-Neutralität vorliegen, was auch der EEA für die teilnehmenden Kommunen fordert.

Diese sehr deutlichen Minderungsziele müssen in allen Sektoren - Energiewirtschaft, Industrie, Verkehr, Gebäudebereich und Landwirtschaft - nahezu gleichwertig erfüllt werden.

 

Derzeit wird für die Stadt Eschweiler, in Kooperation mit allen städteregionalen Kommunen, eine aktuelle THG-Bilanz - differenziert nach den o.g. fünf Sektoren – erstellt. Darauf aufbauend wird die Verwaltung entsprechend den Klimaschutzzielen einen Reduktionsfahrplan bis 2030 bzw. 2045 erarbeiten und dem Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss vorstellen.

 

Im Zuge der Neuausrichtung der energiepolitischen Arbeit der Stadtverwaltung an den aktuellen Bewertungskriterien des EEA wurde auch das Arbeitsprogramm überarbeitet. Neben bereits umgesetzten, aktuell laufenden und kurzfristig anstehenden Maßnahmen wurden auch neue Maßnahmen aufgenommen.

 

Die einzelnen Aufgaben und geplanten Maßnahmen sind dem in Anlage 1 beigefügten Arbeitsprogramm zu entnehmen.

 

Der EEA ist ein geeignetes Arbeitsinstrument für die Verwaltung, um die oben genannten energie- und klimaschutzpolitischen Herausforderungen auf kommunaler Ebene bewältigen zu können. Die konsequente Umsetzung der im Arbeitsprogramm aufgeführten Maßnahmen kann zum Erreichen der Klimaschutz- und der Energieziele sehr deutlich beitragen, erfordert jedoch die notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen.

 

Daher sollen in einem ersten Schritt durch die Verwaltung fünf Maßnahmen aus dem umfangreichen Arbeitsprogramm (Anlage 1) identifiziert und konkretisiert werden, die einerseits einen bedeutenden Beitrag zu den klima- und energiepolitischen Zielen leisten und andererseits kurzfristig (1 – 3 Jahre) mit dem vorhandenen Personal und den durch die Politik zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln konkret umgesetzt werden können.

 

Diese Auswahl der fünf priorisierten Maßnahmen wird dem Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss in einer der nächsten Sitzungen zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.

Die Verwaltung ist offen für weitere Ideen/Anregungen aus der Politik. 


Zur Finanzierung der Maßnahmen wird die Verwaltung in der Beschlussvorlage zu den Maßnahmen entsprechend Stellung nehmen.

 


Die Bearbeitung des EEA und die Umsetzung der Maßnahmen bindet personelle Kapazitäten in den Ämtern 60, 61 und 65.