Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.
Mit dem als Anlage 1 beigefügten Schreiben vom 15.12.2022
beantragt die CDU-Fraktion die Beantwortung und Prüfung der nachfolgend
aufgeführten Fragen.
Frage 1: In welchem Maße wird
derzeit auf externe Dienstleister betreffend die beschriebenen Leistungen
(Architekten- und Ingenieursleistungen) zurückgegriffen? Wie sind die
Erfahrungswerte?
Antwort: Alle derzeit in Umsetzung befindlichen Projekte werden durch
externe Projektsteuerer, Architekten und Fachplaner begleitet. Die nachfolgende
Skizze erläutert das Projektmanagement innerhalb des Wiederaufbaus städtischer
Liegenschaften:
Aufgrund der Vielzahl an Wiederaufbaumaßnahmen und der damit
verbundenen Tätigkeiten innerhalb der Ämter, wurde neben der Projektleitung,
die durch Mitarbeitende des Hochbauamtes ausgeführt wird, eine externe
Projektsteuerung installiert. Die Zusammenarbeit ist dabei so geregelt, dass
die Projektsteuerung alle delegierbaren Aufgaben übernimmt. Dazu gehören u.a.
Erstellung von Kosten- und Zeitplänen, Abstimmung mit Projektbeteiligten,
Aufsetzen von Leistungsverzeichnissen und Vorprüfung von Rechnungen und
Ausführungen.
Ausgenommen sind bei diesen Aufgabenpaketen jedoch die reinen
Bauherrentätigkeiten, die ausschließlich von Verwaltungsmitarbeitern erledigt
werden können. Dabei handelt es sich u.a. um Vergaben, abschließende Angebots-
und Rechnungsprüfungen, Auszahlungen, sowie um die Prüfung förderrechtlicher
Angelegenheiten und städtischer Vorgaben.
Bei den externen Unterstützungsleistungen konnte sich die Stadt auf lokale
und bereits bekannte Ingenieursbüros verlassen. Somit war nicht nur die
schnelle Organisation gegeben, sondern den meisten Ingenieuren auch die Gebäude
bekannt. Die vergangenen Monate haben in diesem Zusammenhang gezeigt, dass alle
Beteiligten bisher den richtigen Weg gegangen sind und diesen auch weiterhin
verfolgen.
Diese Erfahrungswerte sind zwar positiv und bringen uns im Wiederaufbau
auch schneller voran, lösen jedoch nicht die interne Personalsituation.
Aufgrund der umfangreichen Bauherren- und Verwaltungstätigkeiten müssen die
Maßnahmen priorisiert und in einem größeren zeitlichen Rahmen eingebracht
werden.
Frage 2: Können diese externen
Dienstleister durch das Land NRW gefördert werden? Wenn ja, in welcher Höhe?
Antwort: Die externen Dienstleistungen wurden im städtischen
Wiederaufbauplan angemeldet und genehmigt. Hierbei handelt es sich um eine 100%
Förderung.
Frage 3: Ist es möglich,
eigenes Personal projektbezogen für den Wiederaufbau einzustellen, um die
Prozesse zu beschleunigen? Vielfach haben Sie geschildert, dass der öffentliche
Dienst mit seinen Besoldungsstufen für Personen mit der benötigten Ausbildung
nicht hinreichend attraktiv ist. Wäre es daher denkbar, z.B. über eine
städtische Tochtergesellschaft, solche Personen zu marktüblichen Konditionen
anzuwerben, vorausgesetzt die Personalkosten könnten über eine städtische
Gesellschaft im Rahmen des Wiederaufbaus durch das Land gefördert werden?
Antwort: Die Förderkulisse ermöglicht keine projektbezogene Einstellung
von eigenem Personal. Es werden lediglich externe Dienstleistungen gefördert.
Die Stadtverwaltung prüft bereits seit letztem Jahr den möglichen Einsatz einer
Gesellschaft im Wiederaufbau. Zwar wäre eine weitere personelle Unterstützung
sehr hilfreich, jedoch muss der Aufbau einer solchen Struktur gründlich geprüft
und durchdacht werden. Eine abschließende Prüfung liegt derzeit noch nicht vor.
Prüfauftrag: Wir bitten darüber
hinaus zu prüfen, ob nicht die im Bereich der Innenstadt tätigen Handwerker
eine noch unbürokratischer gehandhabte Sondergenehmigung zur Befahrung der
Fußgängerzone erhalten können.
Antwort: Im Verlaufe des Jahres 2022 wurde in mehreren Schritten zum
Regelbetrieb übergegangen. Grund hierfür waren insbesondere Beschwerden von
Anwohnern und Gewerbetreibenden, die den mangelnden Parkraum (durch Dauerparker
belegt) sowie massive Verkehrsströme in der Fußgängerzone zum Gegenstand
hatten.
In einem ersten Schritt wurden in den letzten beiden Septemberwochen an
den o.a. Fahrzeugen weiße Hinweiskarten angebracht, durch die neue Maßnahmen
angekündigt wurden. Diese Ankündigung erfolgte auch auf der städtischen
Homepage ( Parksituation | Startseite (eschweiler.de ) und auf Antenne AC ( Eschweiler: Mit Kontrollen Parksituation
verbessern - Antenne AC ).
Da die Parkscheinautomaten aufgrund der Flutschäden weiterhin nicht zur
Verfügung standen, wurde ab 01.10.2022 die eigentlich übliche, für außer
Betrieb befindliche Parkscheinautomaten geltende Parkscheibenpflicht
eingeführt. Parallel wurden die Halter der noch in der Fußgängerzone stehenden
(augenscheinlich dem Wiederaufbau dienenden) Fahrzeuge gebeten, sich für die
Erteilung einer Ausnahmegenehmigung an die Mitarbeiter*innen des Ordnungsamts
(Sachgebiet Verkehr) zu wenden. Ziel war es, die parkenden Fahrzeuge in der
Fußgängerzone auf das notwendige Minimum zu reduzieren und die nötige
Fluktuation auf den Parkplätzen wiederherzustellen. Von dieser
Ausnahmelösung wurde in den Monaten Oktober bis Dezember 2022 in 20 Fällen
Gebrauch gemacht.
Nach der Flutkatastrophe war das
Vorgehen über einen langen Zeitraum sehr entgegenkommend (15 Monate) und auch
jetzt ist die Gebühr für die notwendigen Genehmigungen minimal (35,00 € / Monat). Darüber
hinaus ist das Verfahren zur Erlangung einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung
bereits sehr einfach und unbürokratisch gehalten, allerdings aufgrund der o.g.
Ausführungen (Zunahme der Verkehrsströme etc.) auch zwingend erforderlich.
keine finanziellen Auswirkungen
keine personellen Auswirkungen