Betreff
Beschleunigung Wiederaufbau; Antrag der CDU vom 15.12.2022
Vorlage
021/23
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


Mit dem als Anlage 1 beigefügten Schreiben vom 15.12.2022 beantragt die CDU-Fraktion die Beantwortung und Prüfung der nachfolgend aufgeführten Fragen.

 

Frage 1: In welchem Maße wird derzeit auf externe Dienstleister betreffend die beschriebenen Leistungen (Architekten- und Ingenieursleistungen) zurückgegriffen? Wie sind die Erfahrungswerte?

Antwort: Alle derzeit in Umsetzung befindlichen Projekte werden durch externe Projektsteuerer, Architekten und Fachplaner begleitet. Die nachfolgende Skizze erläutert das Projektmanagement innerhalb des Wiederaufbaus städtischer Liegenschaften:

 

Textfeld: Projektmanagement der Einzelprojekte

 

 

 


Textfeld: Projektsteuerung
(externes Personal, u.a. Viscon)

Textfeld: Projektleitung
(städtisches Personal)

 

 

 


Textfeld: Ausführende Ebene
(externes Personal, u.a. Berater, Fachplaner, Gutachter, ausführende Unternehmen)
                                                                                                                                 

 

 

 

 

Aufgrund der Vielzahl an Wiederaufbaumaßnahmen und der damit verbundenen Tätigkeiten innerhalb der Ämter, wurde neben der Projektleitung, die durch Mitarbeitende des Hochbauamtes ausgeführt wird, eine externe Projektsteuerung installiert. Die Zusammenarbeit ist dabei so geregelt, dass die Projektsteuerung alle delegierbaren Aufgaben übernimmt. Dazu gehören u.a. Erstellung von Kosten- und Zeitplänen, Abstimmung mit Projektbeteiligten, Aufsetzen von Leistungsverzeichnissen und Vorprüfung von Rechnungen und Ausführungen.

 

Ausgenommen sind bei diesen Aufgabenpaketen jedoch die reinen Bauherrentätigkeiten, die ausschließlich von Verwaltungsmitarbeitern erledigt werden können. Dabei handelt es sich u.a. um Vergaben, abschließende Angebots- und Rechnungsprüfungen, Auszahlungen, sowie um die Prüfung förderrechtlicher Angelegenheiten und städtischer Vorgaben.

Bei den externen Unterstützungsleistungen konnte sich die Stadt auf lokale und bereits bekannte Ingenieursbüros verlassen. Somit war nicht nur die schnelle Organisation gegeben, sondern den meisten Ingenieuren auch die Gebäude bekannt. Die vergangenen Monate haben in diesem Zusammenhang gezeigt, dass alle Beteiligten bisher den richtigen Weg gegangen sind und diesen auch weiterhin verfolgen.

Diese Erfahrungswerte sind zwar positiv und bringen uns im Wiederaufbau auch schneller voran, lösen jedoch nicht die interne Personalsituation. Aufgrund der umfangreichen Bauherren- und Verwaltungstätigkeiten müssen die Maßnahmen priorisiert und in einem größeren zeitlichen Rahmen eingebracht werden.

 

Frage 2: Können diese externen Dienstleister durch das Land NRW gefördert werden? Wenn ja, in welcher Höhe?

Antwort: Die externen Dienstleistungen wurden im städtischen Wiederaufbauplan angemeldet und genehmigt. Hierbei handelt es sich um eine 100% Förderung.

 

Frage 3: Ist es möglich, eigenes Personal projektbezogen für den Wiederaufbau einzustellen, um die Prozesse zu beschleunigen? Vielfach haben Sie geschildert, dass der öffentliche Dienst mit seinen Besoldungsstufen für Personen mit der benötigten Ausbildung nicht hinreichend attraktiv ist. Wäre es daher denkbar, z.B. über eine städtische Tochtergesellschaft, solche Personen zu marktüblichen Konditionen anzuwerben, vorausgesetzt die Personalkosten könnten über eine städtische Gesellschaft im Rahmen des Wiederaufbaus durch das Land gefördert werden?

Antwort: Die Förderkulisse ermöglicht keine projektbezogene Einstellung von eigenem Personal. Es werden lediglich externe Dienstleistungen gefördert. Die Stadtverwaltung prüft bereits seit letztem Jahr den möglichen Einsatz einer Gesellschaft im Wiederaufbau. Zwar wäre eine weitere personelle Unterstützung sehr hilfreich, jedoch muss der Aufbau einer solchen Struktur gründlich geprüft und durchdacht werden. Eine abschließende Prüfung liegt derzeit noch nicht vor.

 

Prüfauftrag: Wir bitten darüber hinaus zu prüfen, ob nicht die im Bereich der Innenstadt tätigen Handwerker eine noch unbürokratischer gehandhabte Sondergenehmigung zur Befahrung der Fußgängerzone erhalten können.

Antwort: Im Verlaufe des Jahres 2022 wurde in mehreren Schritten zum Regelbetrieb übergegangen. Grund hierfür waren insbesondere Beschwerden von Anwohnern und Gewerbetreibenden, die den mangelnden Parkraum (durch Dauerparker belegt) sowie massive Verkehrsströme in der Fußgängerzone zum Gegenstand hatten.

In einem ersten Schritt wurden in den letzten beiden Septemberwochen an den o.a. Fahrzeugen weiße Hinweiskarten angebracht, durch die neue Maßnahmen angekündigt wurden. Diese Ankündigung erfolgte auch auf der städtischen Homepage ( Parksituation | Startseite (eschweiler.de ) und auf Antenne AC ( Eschweiler: Mit Kontrollen Parksituation verbessern - Antenne AC ).

Da die Parkscheinautomaten aufgrund der Flutschäden weiterhin nicht zur Verfügung standen, wurde ab 01.10.2022 die eigentlich übliche, für außer Betrieb befindliche Parkscheinautomaten geltende Parkscheibenpflicht eingeführt. Parallel wurden die Halter der noch in der Fußgängerzone stehenden (augenscheinlich dem Wiederaufbau dienenden) Fahrzeuge gebeten, sich für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung an die Mitarbeiter*innen des Ordnungsamts (Sachgebiet Verkehr) zu wenden. Ziel war es, die parkenden Fahrzeuge in der Fußgängerzone auf das notwendige Minimum zu reduzieren und die nötige Fluktuation auf den Parkplätzen wiederherzustellen. Von dieser Ausnahmelösung wurde in den Monaten Oktober bis Dezember 2022 in 20 Fällen Gebrauch gemacht.

Nach der Flutkatastrophe war das Vorgehen über einen langen Zeitraum sehr entgegenkommend (15 Monate) und auch jetzt ist die Gebühr für die notwendigen Genehmigungen minimal (35,00 € / Monat). Darüber hinaus ist das Verfahren zur Erlangung einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung bereits sehr einfach und unbürokratisch gehalten, allerdings aufgrund der o.g. Ausführungen (Zunahme der Verkehrsströme etc.) auch zwingend erforderlich.

 


keine finanziellen Auswirkungen

 


keine personellen Auswirkungen