Neben Frau
Bürgermeisterin Leonhardt werden als Vertreter des Rates der Stadt Eschweiler
die folgenden Ratsmitglieder auf Grundlage der vollen Beitragseinheiten als
Delegierte in die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur gewählt:
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Der Rat schlägt
Ratsmitglied _____________________________ als Wahlvorschlag der Stimmgruppe 1
(kreisfreie Städte, kreisangehörige Städte und Gemeinden) zur Wahl als weiteren
städtischen Vertreter in die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur
vor.
Am 18.06.2023 endet die Amtszeit der bisherigen Delegierten der
Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur (WVER). Hierauf weist der
WVER mit Schreiben vom 04.01.2023 hin und bittet zugleich um Entsendung der
Delegierten der Stadt in die neue Verbandsversammlung.
Aufgrund der vom WVER errechneten vollen Beitragseinheiten
(Beitragsmittelwert 2020 – 2022) kann die Stadt Eschweiler insgesamt drei
Delegierte in die Verbandsversammlung entsenden.
Bei der Benennung der Delegierten ist folgendes zu beachten:
1. Die Zahl der Vertreter aus der Verwaltung
darf die Zahl der Vertreter aus den Reihen der Ratsmitglieder nicht
übersteigen. Hierbei wird die Bürgermeisterin als Vertreterin des Rates
betrachtet.
2. Zudem darf ein Mitglied nicht durch eine*n
Delegierte*n vertreten werden, die oder der in einem Dienstverhältnis zu einem
anderen Mitglied steht.
3. Darüber hinaus muss – da mehrere Vertreter zu
benennen sind – die Bürgermeisterin oder ein*e von ihr vorgeschlagene*r
Bedienstete*r dazuzählen (§ 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW). Die Bürgermeisterin wird
die Funktion selbst wahrnehmen. Dementsprechend sind neben der Bürgermeisterin
noch zwei weitere Delegierte auf Grundlage der vollen Beitragseinheiten aus den
Reihen der Ratsmitglieder gem. § 113 i. V. m. § 50 Abs. 4 und 3 GO NRW zu
wählen.
4. Gem. § 12 Abs. 4 LGG NRW soll bei der
Aufstellung von Listen und Kandidaturen der Anteil von Frauen mindestens 40 v.
H. betragen.
5. Die Entsendung bzw. Wahl von Stellvertretern
ist nicht möglich.
Neben den drei vollen Beitragseinheiten errechnet sich für die Stadt
Eschweiler zudem eine Beitragsteileinheit i. H. v. 0,8049. Die
Beitragsteileinheiten berechtigen nicht zur Entsendung von Delegierten. Addiert
man diese Beitragsteileinheiten innerhalb bestimmter Mitgliedsgruppen, so ergeben
sich Beitragseinheiten, die dann innerhalb der Mitgliedsgruppe wiederum zur
Entsendung von Delegierten berechtigen.
Wie bereits bei der bisherigen Zusammensetzung der Verbandsversammlung
wird die Beitragsteileinheit der Stadt Eschweiler zur Stärkung des Mitgliedsraumes
Aachen in die Mitgliedsgruppe 1 (kreisfreie Städte, kreisangehörige Städte und
Gemeinden) eingebracht. Die regionsangehörigen Städte und Gemeinden haben sich
im Zuge dessen zu einer Stimmgruppe zusammengeschlossen und durch Addition
ihrer jeweiligen Beitragsteileinheiten insgesamt 5,2118 Beitragseinheiten
erzielt. Diese werden zur Entsendung von fünf weiteren Delegierten der
regionsangehörigen Kommunen in die Verbandsversammlung genutzt.
Aufgrund der Höhe der jeweils in die Stimmgruppe eingebrachten
Beitragsteileinheiten wird je ein*e weitere*r Delegierte*r aus den Städten
Alsdorf, Stolberg, Würselen und Eschweiler sowie aus der Gemeinde Roetgen
benannt.
Aufgrund der aktuellen Zusammensetzung des Rates sind durch
Verhältniswahl jeweils ein Vertreter der SPD- und der CDU-Fraktion als
Delegierte auf Grundlage der vollen Beitragseinheiten zu benennen und ein*e
weitere*r Delegierte*r der SPD-Fraktion auf der Grundlage der
Beitragsteileinheiten für die Stimmgruppe vorzuschlagen.
keine
keine