Betreff
Entsendung von Delegierten in die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur
Vorlage
018/23
Art
Beschlussfassung öffentlich

Neben Frau Bürgermeisterin Leonhardt werden als Vertreter des Rates der Stadt Eschweiler die folgenden Ratsmitglieder auf Grundlage der vollen Beitragseinheiten als Delegierte in die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur gewählt:

 

 

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Der Rat schlägt Ratsmitglied _____________________________ als Wahlvorschlag der Stimmgruppe 1 (kreisfreie Städte, kreisangehörige Städte und Gemeinden) zur Wahl als weiteren städtischen Vertreter in die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur vor.

 

 


Am 18.06.2023 endet die Amtszeit der bisherigen Delegierten der Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur (WVER). Hierauf weist der WVER mit Schreiben vom 04.01.2023 hin und bittet zugleich um Entsendung der Delegierten der Stadt in die neue Verbandsversammlung.

 

Aufgrund der vom WVER errechneten vollen Beitragseinheiten (Beitragsmittelwert 2020 – 2022) kann die Stadt Eschweiler insgesamt drei Delegierte in die Verbandsversammlung entsenden.

 

Bei der Benennung der Delegierten ist folgendes zu beachten:

 

1.       Die Zahl der Vertreter aus der Verwaltung darf die Zahl der Vertreter aus den Reihen der Ratsmitglieder nicht übersteigen. Hierbei wird die Bürgermeisterin als Vertreterin des Rates betrachtet.

 

2.       Zudem darf ein Mitglied nicht durch eine*n Delegierte*n vertreten werden, die oder der in einem Dienstverhältnis zu einem anderen Mitglied steht.

 

3.       Darüber hinaus muss – da mehrere Vertreter zu benennen sind – die Bürgermeisterin oder ein*e von ihr vorgeschlagene*r Bedienstete*r dazuzählen (§ 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW). Die Bürgermeisterin wird die Funktion selbst wahrnehmen. Dementsprechend sind neben der Bürgermeisterin noch zwei weitere Delegierte auf Grundlage der vollen Beitragseinheiten aus den Reihen der Ratsmitglieder gem. § 113 i. V. m. § 50 Abs. 4 und 3 GO NRW zu wählen.

 

4.       Gem. § 12 Abs. 4 LGG NRW soll bei der Aufstellung von Listen und Kandidaturen der Anteil von Frauen mindestens 40 v. H. betragen.

 

5.       Die Entsendung bzw. Wahl von Stellvertretern ist nicht möglich.

 

Neben den drei vollen Beitragseinheiten errechnet sich für die Stadt Eschweiler zudem eine Beitragsteileinheit i. H. v. 0,8049. Die Beitragsteileinheiten berechtigen nicht zur Entsendung von Delegierten. Addiert man diese Beitragsteileinheiten innerhalb bestimmter Mitgliedsgruppen, so ergeben sich Beitragseinheiten, die dann innerhalb der Mitgliedsgruppe wiederum zur Entsendung von Delegierten berechtigen.

 

Wie bereits bei der bisherigen Zusammensetzung der Verbandsversammlung wird die Beitragsteileinheit der Stadt Eschweiler zur Stärkung des Mitgliedsraumes Aachen in die Mitgliedsgruppe 1 (kreisfreie Städte, kreisangehörige Städte und Gemeinden) eingebracht. Die regionsangehörigen Städte und Gemeinden haben sich im Zuge dessen zu einer Stimmgruppe zusammengeschlossen und durch Addition ihrer jeweiligen Beitragsteileinheiten insgesamt 5,2118 Beitragseinheiten erzielt. Diese werden zur Entsendung von fünf weiteren Delegierten der regionsangehörigen Kommunen in die Verbandsversammlung genutzt.

 

Aufgrund der Höhe der jeweils in die Stimmgruppe eingebrachten Beitragsteileinheiten wird je ein*e weitere*r Delegierte*r aus den Städten Alsdorf, Stolberg, Würselen und Eschweiler sowie aus der Gemeinde Roetgen benannt.

 

Aufgrund der aktuellen Zusammensetzung des Rates sind durch Verhältniswahl jeweils ein Vertreter der SPD- und der CDU-Fraktion als Delegierte auf Grundlage der vollen Beitragseinheiten zu benennen und ein*e weitere*r Delegierte*r der SPD-Fraktion auf der Grundlage der Beitragsteileinheiten für die Stimmgruppe vorzuschlagen.

 


keine

 


keine