Die Ausführungen der Verwaltung
zur Entwicklung im Bereich des Forderungsmanagements in der Zahlungsabwicklung
der Stadt Eschweiler zum Stichtag 31.12.2022 werden zur Kenntnis genommen.
In der Sitzung des Stadtrates am
14.12.2011 wurde mit Verwaltungsvorlage Nr. 364/11 das Konzept zur Einrichtung
eines Forderungsmanagements vorgestellt und zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung berichtet seit diesem Zeitpunkt regelmäßig über die aktuellen Verfahrensstände bzw. umgesetzten Maßnahmen. Mit den nachfolgenden Auswertungen wird die jahresbezogene Entwicklung zum 31.12.2022 (Datenbestand vom 30.01.2023) dargestellt.
Inkassounternehmen
Wie bekannt, wurde die Bad Homburger Inkasso GmbH (BHI) im Rahmen des Forderungsmanagements als Erfüllungsgehilfe mit der Beitreibung bereits unbefristet niedergeschlagener Forderungen ab einem Gesamtbetrag in Höhe von 15,00 Euro beauftragt.
Mit Stand vom 31.12.2022 wurden der BHI die nachfolgend aufgeführten unbefristet niedergeschlagenen Forderungen zur weiteren Bearbeitung übermittelt:
Übermittlungsdatum |
Niederschlagungszeitraum |
Fallzahl |
Forderungshöhe |
16.10.2017 |
01.01.2015 –
04.07.2017 |
798 |
1.032.937
Euro |
06.03.2018 |
05.07.2017 –
31.12.2017 |
150 |
94.787 Euro |
20.08.2018 |
01.01.2018 –
31.07.2018 |
138 |
97.548 Euro |
07.03.2019 |
01.08.2018 –
31.01.2019 |
139 |
103.702 Euro |
31.10.2019 |
01.02.2019 –
31.08.2019 |
176 |
273.252 Euro |
18.05.2020 |
01.09.2019 –
31.03.2020 |
119 |
92.137 Euro |
04.12.2020 |
01.04.2020 –
31.10.2020 |
124 |
71.143 Euro |
06.05.2021 |
01.11.2020 –
31.03.2021 |
99 |
136.769 Euro |
30.11.2021 |
01.04.2021 –
31.12.2021 |
138 |
155.196 Euro |
19.05.2022 |
01.11.2021 –
31.03.2022 |
156 |
192.571 Euro |
18.11.2022 |
01.04.2022 –
31.10.2022 |
184 |
309.183 Euro |
|
2.221 |
2.559.225
Euro |
Die Mandantenabrechnung durch die BHI erfolgt je Quartal. Die bisherige zahlenmäßige Entwicklung stellt sich nach den bisher vorliegenden Abrechnungen der BHI mit Stand 31.12.2022 insgesamt wie folgt dar:
Bestandsveränderung
Bestandsveränderung aufgrund der Erledigung durch Zahlungseingang oder Ausbuchung: 294 Fälle
Bestand bei der BHI zum 31.12.2022: 1.927 Fälle
Zahlungseingänge
· Verrechnete Zahlungseingänge auf den Bestand bei der BHI 16.565,94 €
· Erfolgsvergütung der BHI -4.864,99 €
zzgl.
Mehrwertsteuer -919,09 €
Summe -5.784,08 €
· der BHI gemeldete Zahlungseingänge bei der Stadt Eschweiler -2.429,27 €
=> Guthaben zu Gunsten der Stadt Eschweiler 8.352,59 €
Auswirkungen der
Corona-Pandemie
Zur Reduzierung des Ansteckungsrisikos wurden von Mitte März 2020 bis Mitte Juni 2020 keine Vollstreckungsmaßnahmen durch den Vollstreckungsaußendienst durchgeführt. Ebenso wurden in Abstimmung mit den Vollstreckungsbehörden in der Städteregion in dieser Zeit keine Amtshilfeersuchen an fremde Vollstreckungsbehörden versendet.
In der Zeit vom 11.01.2021 bis Mitte August 2021 wurde der Vollstreckungsaußendienst insoweit eingeschränkt wahrgenommen, als dass Pfändungsankündigungen weiter über den Hausbriefkasten zugestellt wurden, jedoch die Kommunikation mit den Schuldnern nicht mehr in deren Wohnung, sondern grundsätzlich schriftlich oder telefonisch erfolgte.
Im Übrigen wurde die Vollstreckung offener Forderungen unter Beachtung der jeweils geltenden Corona-Schutzmaßnahmen weiter fortgeführt, wobei seit Mitte März 2020 aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie seitens der Zahlungspflichtigen vermehrt von der Möglichkeit der Beantragung von Zahlungserleichterungen, wie z.B. die erleichterte Gewährung einer Stundung, Gebrauch gemacht wurde.
Auswirkungen der
Hochwasserkatastrophe am 14./15.07.2021
Aufgrund
der eingetretenen Schäden in Folge der Hochwasserkatastrophe am 14./15.07.2021
wurden zur Vermeidung weiterer Belastungen für die Bevölkerung die unmittelbar
danach vorgesehenen Mahnläufe vorübergehend bis zum 15.09.2021 ausgesetzt und
daraus resultierend im gleichen Zeitraum nur vereinzelt neue Fälle in die
Vollstreckung übertragen.
Weiterhin
wurden mit Versand der ersten Mahnungen die vom Hochwasser betroffenen
Haushalte auf die Möglichkeit der Beantragung von Zahlungserleichterungen
hingewiesen.
Im
Bereich der Vollstreckung wurden zunächst bis zum 10.08.2021 keine neuen
Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet. In der Zeit vom 11.08.2021 bis 31.12.2021
erstreckte sich diese Vorgehensweise ausschließlich auf die Schuldnerinnen und
Schuldner, welche unmittelbar vom Hochwasser betroffen sind.
Kennzahlen und Auswertungen
Das im Bereich des Forderungsmanagements erarbeitete Kennzahlen- und Auswertungstableau stellt sich für die Jahre 2020 bis 2022 (Stand: 30.01.2023) wie folgt dar:
Grundsätzliche Anmerkung: Die Auswertungen stellen
stets die Werte zu einem jeweiligen Stichtag dar. Es werden die durch Zahlung,
Stundung, Niederschlagung oder Absetzung vollstreckbaren Haupt- und
Nebenforderungen ausgewiesen. Der Bericht ist insofern ständigen Änderungen
unterworfen, insbesondere im Hinblick auf aufgehobene Stundungsvereinbarungen
bzw. befristete Niederschlagungen.
Die zeitnahe Beitreibung der Forderungen spiegelt sich in der Höhe der Gesamtforderungen, sowie in den durch Zahlung erledigten Ersuchen wider. Die durch Stundung oder Niederschlagung erledigten Fälle sind hauptsächlich von der Zahlungsfähigkeit der Schuldner abhängig und können durch die Vollstreckungsbehörde letztlich nicht beeinflusst werden. Faktoren wie beispielsweise die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder der Bezug von Sozialleistungen bestimmen hier maßgeblich den Vollstreckungserfolg.
Grundsätzliche Anmerkung: Die Auswertungen stellen
stets die Werte zu einem jeweiligen Stichtag dar. Es werden die durch Zahlung,
Stundung, Niederschlagung oder Absetzung vollstreckbaren Haupt- und
Nebenforderungen ausgewiesen. Der Bericht ist insofern ständigen Änderungen
unterworfen, insbesondere im Hinblick auf aufgehobene Stundungsvereinbarungen
bzw. befristete Niederschlagungen.
Die zahlenmäßige Entwicklung der Anzahl der Vollstreckungsforderungen (Vf) in den Jahren 2019 - 2022 (Stand: 30.01.2023) ist der Verwaltungsvorlage als Anlage beigefügt.
Im gleichen Zeitraum stellt sich die Entwicklung der sich in der Vollstreckung befindlichen Haupt- und Nebenforderungen wie folgt dar:
Stand
21.05.2019 (VV 144/19): 2.837.047,44 €
Stand
06.11.2019 (VV 379/19): 2.580.709,13 €
Stand
03.03.2020 (VV 079/20): 2.853.896,55 €
Stand
02.06.2020 (VV 154/20): 2.775.565,87 €
Stand
23.11.2020 (VV 414/20): 2.711.094,72 €
Stand
25.01.2021 (VV 034/21): 2.727.255,31 €
Stand
30.04.2021 (VV 192/21): 2.655.209,97 €
Stand
29.10.2021 (VV 366/21): 2.860.433,07 €
Stand
08.02.2022 (VV 051/22): 2.926.367,93 €
Stand
02.05.2022 (VV 198/22): 3.021.544,96 €
Stand 30.01.2023 (VV 013/23): 2.957.106,28 €
Auf die Ausführungen im Sachverhalt wird verwiesen.
Bis Juli 2021 war das Sachgebiet
Vollstreckung mit insgesamt 9 Vollzeitstellen besetzt, wovon 3 Vollzeitstellen
regelmäßig im Außendienst tätig sind. Von August 2021
bis Dezember 2021 waren zwei Vollzeitstellen und von Januar 2022 bis April 2022
eine Vollzeitstelle vorübergehend vakant. Die veranschlagten
Personalaufwendungen beliefen sich im Jahr 2022 auf insgesamt 605.350,00
€.