Betreff
Gewährung von Zuschüssen im Haushaltsjahr 2022 im Rahmen der "Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur Kulturförderung"
Vorlage
010/23
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Die Zusammenstellung über die Gewährung von städtischen Zuschüssen zur Kulturförderung im Haushaltsjahr 2022 wird zur Kenntnis genommen.

 


Die Zuschüsse im Bereich der Kulturförderung stellen für die kulturtreibenden Vereine der Stadt Eschweiler eine wichtige Einnahmequelle dar, die in vielen Fällen sogar die Existenz und den Fortbestand der Vereine sichert.

 

Die Gewährung von städtischen Zuschüssen im Rahmen der Kulturförderung in 2022 erfolgte nach den am 15.12.2015 beschlossenen, am 19.06.2019 geänderten „Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur Kulturförderung“.

 

Gemäß Ziffer 10.2 dieser Richtlinien wird die Verwaltung ermächtigt, über die eingehenden Zuschussanträge sachgerecht und zeitnah im Rahmen dieser Fördervorgaben zu entscheiden und die Pauschalförderungen auszuzahlen. Der Kulturausschuss erhält einmal jährlich einen Bericht über die hiernach bewilligten Kulturförderungen.

 

Die im Einzelnen 2022 bewilligten Zuschüsse werden dem Kulturausschuss nachfolgend zur Kenntnis gegeben.

 

Auf der Grundlage der Ziffer 5 „Pauschalförderung“ wurden folgende Zuschüsse gewährt:

 

Partnerschaftsverein Eschweiler e.V.                                                                  7.000,00 €

Eschweiler Kunstverein e.V.                                                                               2.045,00 €

Städt. Musikgesellschaft Eschweiler e.V.                                                             6.500,00 €

Bezirksverband der Schützen                                                                             1.530,00 €

Karnevalskomitee der Stadt Eschweiler e.V.                                                                    6.000,00 €

 

Nach Ziffer 4 „Allgemeine Förderung“ wurden folgende Zuschüsse bewilligt:

 

Eifelverein Eschweiler                                                                                           177,50 €

Spielmannszug Hehlrath 1920                                                                                102,50 €

Kirchenchor St. Wendelinus                                                                                   102,50 €

                                                                                                                           382,50 €

 

Zuschüsse 2022 gesamt:                                                                                              23.457,50 €

 


 

Bezeichnung

Angemeldet

Angeordnet in 2022

Produkt 042810101

Konto 53118010

Zuschüsse anlässlich der Städtepartnerschaft

7.000,00 €

7.000,00 €

Produkt 042810101

Konto 53118020

Zuschüsse an Kunstvereine

2.050,00 €

2.045,00 €

Produkt 042810101

Konto 53118030

Zuschuss an die Städt. Musikgesellschaft

6.500,00 €

6.500,00 €

Produkt 042810101

Konto 53118100

Zuschüsse an Vereine und Orchester

2.500,00 €

382,50 €

Produkt 042810101

Konto 53118050

Zuschüsse an Verbände und Vereine

12.550,00 €

7.530,00 €

Insgesamt:

 

30.600,00 €

23.457,50 €

Nicht genutztes Budget:

 

 

7.142,50 €

 


Keine personellen Auswirkungen