Betreff
Einführung und Verpflichtung eines Ratsmitgliedes
Vorlage
003/23
Art
Beschlussfassung öffentlich

Das Ratsmitglied Herr Stefan Steins wird von der Bürgermeisterin eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet.

 

Die Verpflichtungsformel lautet:

 

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grund­gesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Eschweiler erfüllen werde.“

 

Der Verpflichtete kann die Erklärung durch religiöse Beteuerung mit den Worten bekräftigen:

 

„Ich verpflichte mich, so wahr mir Gott helfe.“

 

Beteuerungsformeln als Mitglieder anderer Religions- und Bekenntnisgemeinschaften sind zulässig.

 


Das Ratsmitglied Herr Ulrich Göbbels ist zum 31.12.2022 aus dem Rat ausgeschieden.

 

Die Bürgermeisterin hat in ihrer Eigenschaft als Wahlleiterin gemäß § 45 Kommunalwahlgesetz als Nachfolger für Herrn Ulrich Göbbels Herrn Stefan Steins, Nagelschmiedstraße 41, 52249 Eschweiler, aus der Reserveliste der Freien Demokratischen Partei – FDP – festgestellt.

 

Herr Steins hat die Mitgliedschaft im Stadtrat mit Wirkung vom 01.01.2023 erworben.

 

 

Gemäß § 67 Abs. 3 GO NRW wird das Ratsmitglied von der Bürgermeisterin eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet.

 


keine 

 


keine