Das Ratsmitglied
Herr Stefan Steins wird von der Bürgermeisterin eingeführt und in feierlicher
Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben
verpflichtet.
Die Verpflichtungsformel lautet:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Eschweiler erfüllen werde.“
Der Verpflichtete kann die Erklärung durch religiöse Beteuerung mit den Worten bekräftigen:
„Ich verpflichte mich, so wahr mir Gott helfe.“
Beteuerungsformeln als Mitglieder anderer Religions- und Bekenntnisgemeinschaften sind zulässig.
Das Ratsmitglied Herr Ulrich Göbbels ist zum 31.12.2022 aus dem Rat
ausgeschieden.
Die Bürgermeisterin hat in ihrer Eigenschaft als Wahlleiterin gemäß §
45 Kommunalwahlgesetz als Nachfolger für Herrn Ulrich Göbbels Herrn Stefan
Steins, Nagelschmiedstraße 41, 52249 Eschweiler, aus der Reserveliste der
Freien Demokratischen Partei – FDP – festgestellt.
Herr Steins hat die Mitgliedschaft im Stadtrat mit Wirkung vom
01.01.2023 erworben.
Gemäß § 67 Abs. 3 GO NRW wird das Ratsmitglied von der Bürgermeisterin
eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften
Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet.
keine
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