Der Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt über
die überörtliche Prüfung der Stadt Eschweiler von Februar 2021 bis April 2022
vom 22.08.2022 sowie die Stellungnahmen zu den getroffenen Feststellungen und
Empfehlungen werden zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltungsleitung wird beauftragt, die
Einzelergebnisse in ihre Entscheidungen im Rahmen der ganzheitlichen
Verwaltungs- und Finanzsteuerung einzubeziehen.
Die
Gemeindeprüfungsanstalt NRW (gpaNRW) als überörtlicher Teil der allgemeinen
Aufsicht des Landes über die Gemeinden hat gemäß § 105 Gemeindeordnung NRW (GO)
die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Stadt Eschweiler geprüft und die
Ergebnisse des Prüfungszeitraumes von Februar 2021 bis April 2022 im Bericht
vom 22.08.2022 zusammengefasst.
Der
gpa-Prüfbericht setzt sich aus sechs einzelnen Teilen zusammen:
0- Vorbericht
1- Finanzen
2- Beteiligungen
3- Hilfe zur Erziehung
4- Bauaufsicht
5- Vergabewesen
6- gpa-Kennzahlenset
Die im Prüfbericht
behandelten Themenschwerpunkte waren Gegenstand der überörtlichen Prüfung. Eine
umfassende und abschließende Rechtmäßigkeitskontrolle des kommunalen Handelns
war mit der Prüfung nicht verbunden.
Gemäß § 105 Abs. 6
GO NRW legt die Bürgermeisterin den Prüfbericht dem Rechnungsprüfungsausschuss
zur Beratung vor. Der Rechnungsprüfungsausschuss unterrichtet den Rat über den
wesentlichen Inhalt des Prüfberichts sowie über das Ergebnis seiner Beratungen.
Der Bericht der
gpaNRW wurde in seiner Endfassung den Stadtratsfraktionen sowie dem
Einzelvertreter und den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses am
13.09.2022 zur Verfügung gestellt. Der
Unteren Kommunalaufsicht bei der StädteRegion Aachen wurde eine Ausfertigung
des Prüfberichtes unmittelbar durch die gpa NRW zugeleitet. Auf der Grundlage
des Prüfberichtes entscheidet sie in eigener Zuständigkeit, ob und welche
Feststellungen weiterverfolgt bzw. aufgegriffen werden.
Zu den im
Prüfbericht getroffenen Feststellungen und Empfehlungen, insbesondere zu den
sich hieraus für die Verwaltungs- und Finanzsteuerung ergebenden Konsequenzen
wird in der als Anlage beigefügten synoptischen Aufarbeitung der Prüfvermerke
Stellung genommen.
Die aufgrund der Gebührensatzung der gpa NRW für die Prüfung
zu erhebenden Gebühren betrugen insgesamt 81.373 Euro.
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