Die als Anlage 1 beigefügte 5. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur
Entwässerungssatzung der Stadt Eschweiler vom 13.12.2017 wird beschlossen.
Bei der Beschlussfassung lag die Gebührenkalkulation vom 08.12.2022 für
den Gebührenhaushalt – Entwässerung und Abwasserbeseitigung der Stadt
Eschweiler für das Haushaltsjahr 2023 vor (Anlage 2).
I.
Die Gebührensätze für Abwasser sind in der 4. Nachtragssatzung zur
Gebührensatzung zur Entwässerungs-satzung vom 13.12.2017 festgesetzt.
Für die Gebührenkalkulation 2023 wurden die Kosten und Erträge unter
Berücksichtigung der aktuellen Entwicklung ermittelt. Ausweislich dieser als
Anlage 2 beigefügten Gebührenkalkulation von 08.12.2022 ergeben sich ab dem
01.01.2023 folgende Gebührensätze
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Benutzungsgebühr |
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2022 |
2023 |
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1. |
Schmutzwassergebühr |
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je cbm |
2,86 |
3,03 |
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2. |
Niederschlagswassergebühr |
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je qm |
1,32 |
1,22 |
Die Einzelheiten ergeben sich aus der Gebührenkalkulation, insbesondere
aber aus den ausführlichen Erläuterungen hierzu (Seite 3 ff.). Seitens der
Verwaltung wird vorgeschlagen, die Gebührensätze ab 01.01.2023 wie vorstehend
angegeben, festzusetzen.
Die beigefügte Gebührenkalkulation berücksichtigt den neuen, durch
Änderung des § 6 KAG gegebenen, Rechtsrahmen. Bei Erstellung der Vorlage, lag
der Beschluss des Landtages bereits vor (Zweites Gesetz zur Änderung
kommunalrechtlicher Vorschriften vom 07.12.2022). Die Veröffentlichung erfolgt
nach hiesigem Kenntnisstand am 14.12.2022 und das Gesetz tritt am 15.12.2022 in
Kraft.
Die Abwassergebühren werden bei Sachkonto 43211100
–Abwasserbeseitigungsgebühren und ähnliche Entgelte- im Produkt 11 538 0201
–Entwässerung und Abwasserbeseitigung- verbucht.
Keine Auswirkungen