Betreff
5. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Eschweiler vom 13.12.2017
Vorlage
456/22
Art
Beschlussfassung öffentlich

Die als Anlage 1 beigefügte 5. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Eschweiler vom 13.12.2017 wird beschlossen.

 

Bei der Beschlussfassung lag die Gebührenkalkulation vom 08.12.2022 für den Gebührenhaushalt – Entwässerung und Abwasserbeseitigung der Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2023 vor (Anlage 2).

 


 

I.

Die Gebührensätze für Abwasser sind in der 4. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Entwässerungs-satzung vom 13.12.2017 festgesetzt.

 

Für die Gebührenkalkulation 2023 wurden die Kosten und Erträge unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklung ermittelt. Ausweislich dieser als Anlage 2 beigefügten Gebührenkalkulation von 08.12.2022 ergeben sich ab dem 01.01.2023 folgende Gebührensätze

 

 

 

 

Benutzungsgebühr
jährlich in Euro

2022

2023

1.

Schmutzwassergebühr

 

je cbm

2,86

3,03

2.

Niederschlagswassergebühr

 

je qm

1,32

1,22

 

 

Die Einzelheiten ergeben sich aus der Gebührenkalkulation, insbesondere aber aus den ausführlichen Erläuterungen hierzu (Seite 3 ff.). Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Gebührensätze ab 01.01.2023 wie vorstehend angegeben, festzusetzen.

 

Die beigefügte Gebührenkalkulation berücksichtigt den neuen, durch Änderung des § 6 KAG gegebenen, Rechtsrahmen. Bei Erstellung der Vorlage, lag der Beschluss des Landtages bereits vor (Zweites Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 07.12.2022). Die Veröffentlichung erfolgt nach hiesigem Kenntnisstand am 14.12.2022 und das Gesetz tritt am 15.12.2022 in Kraft.

 


Die Abwassergebühren werden bei Sachkonto 43211100 –Abwasserbeseitigungsgebühren und ähnliche Entgelte- im Produkt 11 538 0201 –Entwässerung und Abwasserbeseitigung- verbucht.

 


Keine Auswirkungen