Zum weiteren stellv.
Wahlleiter für die Kommunalwahlen und die Integrationsratswahlen im Jahr 2014
wird der Büroleitende Dienststellenleiter, Herr Heinz Rehahn, bestellt.
Die Wahrnehmung der
Aufgaben des Wahlleiters erfolgt entsprechend der Regelung in § 2 Abs. 2 des
Kommunalwahlgesetzes in der nachstehenden Reihenfolge:
1. Erster
Beigeordneter und Stadtkämmerer Manfred Knollmann
2. Technischer
Beigeordneter Hermann Gödde
3. Büroleitender
Dienststellenleiter Heinz Rehahn.
Wahlleiter für das Wahlgebiet der Gemeinde ist gem. § 2 Abs. 2 des
Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) der Bürgermeister, stellvertretender Wahlleiter
jeweils sein Vertreter im Amt.
Im Falle ihrer Bewerbung für das Amt des Bürgermeisters können
Bürgermeister und ihre Vertreter ab dem Tage ihrer Aufstellung nicht Wahlleiter
oder stellvertretender Wahlleiter in dem Wahlgebiet sein, in dem sie sich
bewerben. An ihre Stelle tritt der jeweilige Vertreter im Amt. Demnach wird
Herr Bürgermeister Bertram die Aufgaben des Wahlleiters nicht mehr wahrnehmen
können. Wahlleiter wird gem. § 2 Abs. 2 KWahlG der Erste Beigeordnete und Stadtkämmerer
Manfred Knollmann, stellv. Wahlleiter der Technische Beigeordnete Hermann
Gödde.
Eine weitere Vertretungsregelung für mögliche Verhinderungsfälle besteht
bislang nicht. Hierdurch können Situationen eintreten, in denen z. B. aufgrund
von Verhinderung (z. B. plötzliche Erkrankung pp.) kein Wahlleiter/stellv. Wahlleiter
mehr zur Verfügung steht. Um die ordnungsgemäße Aufgabenwahrnehmung
sicherzustellen, sollte rechtzeitig für ausreichende Vertretungsregelungen
gesorgt werden. Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, für das
Wahlgebiet der Stadt Eschweiler einen weiteren stellvertretenden Wahlleiter zu
bestellen.
keine
keine