Betreff
Bestellung eines weiteren Bediensteten zum stellv. Wahlleiter für die Kommunalwahlen und Integrationsratswahlen im Jahr 2014
Vorlage
354/13
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

Zum weiteren stellv. Wahlleiter für die Kommunalwahlen und die Integrationsratswahlen im Jahr 2014 wird der Büroleitende Dienststellenleiter, Herr Heinz Rehahn, bestellt.

 

Die Wahrnehmung der Aufgaben des Wahlleiters erfolgt entsprechend der Regelung in § 2 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes in der nachstehenden Reihenfolge:

 

1. Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer Manfred Knollmann

2. Technischer Beigeordneter Hermann Gödde

3. Büroleitender Dienststellenleiter Heinz Rehahn.

 


 

Wahlleiter für das Wahlgebiet der Gemeinde ist gem. § 2 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) der Bürgermeister, stellvertretender Wahlleiter jeweils sein Vertreter im Amt.

 

Im Falle ihrer Bewerbung für das Amt des Bürgermeisters können Bürgermeister und ihre Vertreter ab dem Tage ihrer Aufstellung nicht Wahlleiter oder stellvertretender Wahlleiter in dem Wahlgebiet sein, in dem sie sich bewerben. An ihre Stelle tritt der jeweilige Vertreter im Amt. Demnach wird Herr Bürgermeister Bertram die Aufgaben des Wahlleiters nicht mehr wahrnehmen können. Wahlleiter wird gem. § 2 Abs. 2 KWahlG der Erste Beigeordnete und Stadtkämmerer Manfred Knollmann, stellv. Wahlleiter der Technische Beigeordnete Hermann Gödde.

 

Eine weitere Vertretungsregelung für mögliche Verhinderungsfälle besteht bislang nicht. Hierdurch können Situationen eintreten, in denen z. B. aufgrund von Verhinderung (z. B. plötzliche Erkrankung pp.) kein Wahlleiter/stellv. Wahlleiter mehr zur Verfügung steht. Um die ordnungsgemäße Aufgabenwahrnehmung sicherzustellen, sollte rechtzeitig für ausreichende Vertretungsregelungen gesorgt werden. Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, für das Wahlgebiet der Stadt Eschweiler einen weiteren stellvertretenden Wahlleiter zu bestellen.

 


keine

 


keine