Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Eschweiler vom 14.11.2022
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Rahmenbedingungen für den
Einsatz automatischer externer Defibrillatoren (AED) im öffentlichen Raum zu
prüfen und hierzu im Rat der Stadt Eschweiler zu berichten.
Mit Schreiben vom 14.11.2022 beantragte die CDU-Fraktion im Rat der Stadt
Eschweiler, in einem überschaubaren Zeitraum möglichst flächendeckend s.g.
automatische externe Defibrillatoren (AED) im Stadtgebiet Eschweiler, in einem
ersten Schritt in den Bereichen „Fußgängerzone“ und „Markt“, vorzuhalten.
Begründet wurde der Antrag im Wesentlichen mit der Erkenntnis, dass der
plötzliche Herztod die häufigste tödliche Erscheinungsform einer Herzerkrankung
darstellt; als Folge wird für die notwendige Ergänzung der klassischen
Reanimation der möglichst frühzeitige Einsatz der AED empfohlen, da die
Überlebensrate im Falle des Einsatzes solcher Geräte deutlich steigt. Auf die
Ausführungen in dem als Anlage beigefügten Antrag wird verwiesen.
Ein automatischer externer Defibrillator ist ein medizinisches Gerät,
durch das u.U. Herzrhythmusstörungen mittels Abgabe von Stromstößen behandelt
werden können. Er unterscheidet sich von Defibrillatoren in Krankenhäusern im
Wesentlichen dadurch, dass er auch von Laien bedient werden kann, da die im
Gerät befindliche Software zunächst den Herzrhythmus analysiert und die
Defibrillation nur in den vordefinierten, entsprechend behandelbaren Fällen
einer Unregelmäßigkeit freischaltet. Auch für das Rathaus wurde vor geraumer Zeit
ein solches Gerät beschafft; es wird im Erdgeschoss auf der Westseite (neben
den Aufzügen) vorgehalten.
AED im öffentlichen Raum sind nur bedingt verbreitet – meist werden sie
an Orten mit hoher Publikumsdichte oder bei Veranstaltungen (Fußballstadien, Flughäfen
usw.) vorgehalten. Hinsichtlich eines Einsatzes im öffentlichen Raum sind im
Vorfeld verschiedene Aspekte zu erörtern. Beispielsweise werden die Geräte
meist in Eingangsbereichen wie Foyers montiert; dies ist u.a. durch die dort
vorhandene Sozialkontrolle begründet. Sofern die Geräte an frei zugänglichen
Orten vorgesehen werden, sind andere Rahmenbedingungen wie die Art der Montage
(z.B. in einem entsprechenden Schrank), die notwendige Kenntlichmachung für
Passanten (Ausleuchtung, Ausschilderung) und Aspekte wie Maßnahmen zum Schutz
vor Vandalismus und Diebstahl zu prüfen. Hierzu und nicht zuletzt aufgrund der
Tatsache, dass die Festlegung der Geräte-Standorte mitentscheidend für den
erfolgversprechenden Einsatz ist, wird von Seiten der Verwaltung der Kontakt
zum St. Antonius Hospital Eschweiler gesucht, da dort entsprechend fach- und
ortskundiges Personal beschäftigt wird.
Insofern wird die Verwaltung zunächst die notwendigen Rahmenbedingungen
für den Einsatz der AED im öffentlichen Raum prüfen und im Rat der Stadt
Eschweiler hierzu berichten.
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Die Prüfung verursacht zunächst
keine Kosten.
Die Kosten für die Umsetzung eines gegebenenfalls zu erstellenden Konzepts sind derzeit nicht absehbar.
Die Prüfung erfolgt im Rahmen der allgemeinen Aufgabenwahrnehmung durch
Mitarbeitende aus verschiedenen Fachdienststellen (z.B. Amt 32, Amt 37).