Betreff
Beschaffung von Defibrillatoren für das Stadtgebiet Eschweiler
Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Eschweiler vom 14.11.2022
Vorlage
445/22
Aktenzeichen
32/Eff.
Art
Beschlussfassung öffentlich

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Rahmenbedingungen für den Einsatz automatischer externer Defibrillatoren (AED) im öffentlichen Raum zu prüfen und hierzu im Rat der Stadt Eschweiler zu berichten.

 


Mit Schreiben vom 14.11.2022 beantragte die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Eschweiler, in einem überschaubaren Zeitraum möglichst flächendeckend s.g. automatische externe Defibrillatoren (AED) im Stadtgebiet Eschweiler, in einem ersten Schritt in den Bereichen „Fußgängerzone“ und „Markt“, vorzuhalten.

 

Begründet wurde der Antrag im Wesentlichen mit der Erkenntnis, dass der plötzliche Herztod die häufigste tödliche Erscheinungsform einer Herzerkrankung darstellt; als Folge wird für die notwendige Ergänzung der klassischen Reanimation der möglichst frühzeitige Einsatz der AED empfohlen, da die Überlebensrate im Falle des Einsatzes solcher Geräte deutlich steigt. Auf die Ausführungen in dem als Anlage beigefügten Antrag wird verwiesen.

 

Ein automatischer externer Defibrillator ist ein medizinisches Gerät, durch das u.U. Herzrhythmusstörungen mittels Abgabe von Stromstößen behandelt werden können. Er unterscheidet sich von Defibrillatoren in Krankenhäusern im Wesentlichen dadurch, dass er auch von Laien bedient werden kann, da die im Gerät befindliche Software zunächst den Herzrhythmus analysiert und die Defibrillation nur in den vordefinierten, entsprechend behandelbaren Fällen einer Unregelmäßigkeit freischaltet. Auch für das Rathaus wurde vor geraumer Zeit ein solches Gerät beschafft; es wird im Erdgeschoss auf der Westseite (neben den Aufzügen) vorgehalten.

 

AED im öffentlichen Raum sind nur bedingt verbreitet – meist werden sie an Orten mit hoher Publikumsdichte oder bei Veranstaltungen (Fußballstadien, Flughäfen usw.) vorgehalten. Hinsichtlich eines Einsatzes im öffentlichen Raum sind im Vorfeld verschiedene Aspekte zu erörtern. Beispielsweise werden die Geräte meist in Eingangsbereichen wie Foyers montiert; dies ist u.a. durch die dort vorhandene Sozialkontrolle begründet. Sofern die Geräte an frei zugänglichen Orten vorgesehen werden, sind andere Rahmenbedingungen wie die Art der Montage (z.B. in einem entsprechenden Schrank), die notwendige Kenntlichmachung für Passanten (Ausleuchtung, Ausschilderung) und Aspekte wie Maßnahmen zum Schutz vor Vandalismus und Diebstahl zu prüfen. Hierzu und nicht zuletzt aufgrund der Tatsache, dass die Festlegung der Geräte-Standorte mitentscheidend für den erfolgversprechenden Einsatz ist, wird von Seiten der Verwaltung der Kontakt zum St. Antonius Hospital Eschweiler gesucht, da dort entsprechend fach- und ortskundiges Personal beschäftigt wird.

 

Insofern wird die Verwaltung zunächst die notwendigen Rahmenbedingungen für den Einsatz der AED im öffentlichen Raum prüfen und im Rat der Stadt Eschweiler hierzu berichten.

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Die Prüfung verursacht zunächst keine Kosten.

Die Kosten für die Umsetzung eines gegebenenfalls zu erstellenden Konzepts sind derzeit nicht absehbar.

 


Die Prüfung erfolgt im Rahmen der allgemeinen Aufgabenwahrnehmung durch Mitarbeitende aus verschiedenen Fachdienststellen (z.B. Amt 32, Amt 37).