Betreff
Investitionsmaßnahmen 2022
Vorlage
426/22
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Die Gewährung von städtischen Zuschüssen zur Förderung von Investitionen (Sportgeräte und Ausrüstungsgegenstände) im Haushaltsjahr 2022 wird zur Kenntnis genommen.


Die Stadt Eschweiler stellt den in der Stadt ansässigen Sportvereinen finanzielle Fördermittel zur Verfügung, die diese als anteilige Finanzierung für die Beschaffung von vereinseigenen Sportgeräten und Ausrüstungsgegenständen für den Trainings- und Spielbetrieb in Anspruch nehmen können.

 

Die Gewährung von städtischen Zuschüssen zur Beschaffung von Sportgeräten und Ausrüstungsgegenständen für Sportvereine im Jahr 2022 erfolgte nach den am 10.03.2022 beschlossenen „Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung des Sports“.

 

Gemäß § 4 der Richtlinien wird bei der Höhe des zu gewährenden Zuschusses zwischen zwei möglichen Alternativen unterschieden:

 

A) Der RegioSportBund Aachen gewährt einen Zuschuss in Höhe von 30 % der Investitionskosten. Die  

    Zuwendung der Stadt Eschweiler beträgt 30 % der Gesamtkosten.

 

B) Eine Bezuschussung durch den RegioSportbund Aachen erfolgt trotz Beantragung nicht. Die Stadt  

    Eschweiler gewährt dann einen Zuschuss in Höhe von 40 % der Investitionskosten, sofern der  

    Verein Mitglied im Stadtsportverband ist. Über Anträge von Vereinen, die nicht Mitglied im 

    Stadtsportverband Eschweiler sind, entscheidet der Sportausschuss.

 

Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuschüssen besteht nicht.

 

Im Haushalt 2022 werden nachfolgend aufgeführte Investitionskostenzuschüsse auf der Grundlage der oben angeführten Richtlinien der Stadt Eschweiler gewährt:

 

Falke Bergrath 1.317,00 €

FC Eschweiler   1.323,60 €

Falke Bergrath       683,00 €

 

Summe der Investitionskostenzuschüsse:  3.323,60 € .

 

Einzelheiten der gewährten Zuschussanträge:

 

1.

 

A) Antragsteller: Falke Bergrath 1924 e.V.

 

B) Zuwendungszweck: Anschaffung von Lagermodulen für Bälle.

 

C) Finanzierung:

 

- Förderfähige Gesamtkosten:                                                               4.391,00 €

 

- Zuschuss StädteRegion Aachen (30%):                                                           1.317,00 €

 

- Zuschuss Stadt Eschweiler (30%):                                                       1.317,00 €

 

- Eigenanteil:                                                                                       1.757,00 €

 

Die Bezuschussung erfolgt gemäß dem § 3 Förderungsgrundsätze A) Sportgeräte und Ausstattungsgegenstände und § 4 Höhe des städtischen Zuschusses A) Sportgeräte und Ausrüstungsgegenstände. Bei den Lagermodulen handelt es sich um einen Ausrüstungsgegenstand.

 

 

 

 

 

 

 2.

 

A) Antragsteller:  FC Eschweiler 2020  e.

 

B) Zuwendungszweck: Anschaffung von zwei Spielerkabinen

 

C) Finanzierung:

 

- Förderfähige Gesamtkosten:                                                               4.412,00 €

 

- Zuschuss StädteRegion Aachen (30%):                                                           1.324,00 €

 

- Zuschuss Stadt Eschweiler (30%):                                                       1.323,60 €

 

- Eigenanteil:                                                                                       1.764,40 € 

 

Die Bezuschussung erfolgt gemäß dem § 3 Förderungsgrundsätze A) Sportgeräte und Ausstattungsgegenstände und § 4 Höhe des städtischen Zuschusses A) Sportgeräte und Ausrüstungsgegenstände. Bei den Spielerkabinen handelt es sich um einen Ausrüstungsgegenstand.

 

 

3.

 

A) Antragsteller: Falke Bergrath 1924 e.V.

 

B) Zuwendungszweck: Anschaffung einer Spielerkabine

 

C) Finanzierung:

 

- Förderfähige Gesamtkosten:                                                               3.619,00 €

 

- Zuschuss StädteRegion Aachen (0%):                                                         0,00 €

 

- Zuschuss Stadt Eschweiler:                                                                           683,00 €

(Maximaler Förderbetrag, da die Förderobergrenze in Höhe

von 2.000,00 € laut § 4 A) der Richtlinien mit diesem

Betrag erreicht wurde.

 

- Eigenanteil:                                                                                         2.936,00 €                               

Die Bezuschussung erfolgt gemäß dem § 3 Förderungsgrundsätze A) Sportgeräte und Ausstattungsgegenstände und § 4 Höhe des städtischen Zuschusses A) Sportgeräte und Ausrüstungsgegenstände. Bei der Spielerkabine handelt es sich um einen Ausrüstungsgegenstand.

 

 

Spielerkabinen werden seitens des RegioSportBundes nur gefördert, wenn diese mobil, d.h. tragbar sind. Aus der Prüfung ergab sich die 30 % Förderung durch den RegioSportBund für den FC Eschweiler 2020 e.V.

Falke Bergrath 1924 e.V. erhielt aufgrund verspäteter Antragstellung in diesem Jahr keine Förderung für die Spielerkabine durch den RegioSportBund. Dem Verein wurde aber eine Bezuschussung bei einer Antragstellung im kommenden Jahr in Aussicht gestellt.

 

 

Die Differenzen in der Bezuschussung zwischen den Zuwendungen des RegioSportBundes Aachen und der Stadt Eschweiler ergeben sich aus der Rundung des Förderbetrages durch den RegioSportBund Aachen.

 

 

 


Für die Investitionskostenzuschüsse werden somit zu Lasten des Sachkontos 53118170 (Investitionsfördermaßnahmen Sportverein) und des Produktes 084210101 (Förderung des Sports) insgesamt 3.323,60 € an Sportvereine ausgezahlt. Die im Haushaltsjahr 2022 insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel zur Investitionsförderung in Höhe von 5.500,00 € werden somit nicht ausgeschöpft.


keine