Die im Rahmen der
Umsetzung des Bebauungsplanes 301 - Zur Bohler Heide/Bohler Straße - neu zu
benennende Planstraße, die von der Bohler Straße aus nach Süden abzweigt,
erhält die Bezeichnung
Am Bohler Feld
Der Bebauungsplan
301 - Zur Bohler Heide/Bohler Straße - wurde am 14.06.2022 vom Rat der Stadt
Eschweiler als Satzung beschlossen. Im Rahmen der Umsetzung ist es
erforderlich, die bereits parzellierte, private Erschließungsstraße zu
benennen.
Für den Ortsteil
Bohl liegen bisher keine konkreten Vorschläge für Straßenbenennungen vor (siehe
Anlage 3).
Aus diesem Grund
empfiehlt die Verwaltung die Benennung mit dem naheliegenden Straßennamen
„Am Bohler Feld“
zu beschließen.
Der Vorschlag bezieht sich auf die Lagebezeichnung (Gewannenbezeichnung) der südlich an den Bebauungsplan angrenzenden Ackerflurstücke. Dadurch wird ein direkter Bezug zum Ortsteil Bohl hervorgehoben.
Durch die Maßnahme entstehen Kosten für die Beschaffung
eines Straßennamenschildes, sowie einer zugehörigen Klemmschelle (Schätzkosten
ca. 60,00 €) Entsprechende Haushaltsmittel sind beim Produkt
125410101-Gemeindestraßen, Sachkonto 5242100 –Unterhaltung Straßen, Wege,
Plätze-, im Haushaltsentwurf vorgesehen.
Die Bereitstellung wie auch die Aufstellung des Pfostens erfolgt durch den Baubetriebshof.
keine