Betreff
Straßenbenennung im Gebiet des Bebauungsplanes 301 - Zur Bohler Heide/Bohler Straße -
Vorlage
412/22
Aktenzeichen
611-52.10.02
Art
Beschlussfassung öffentlich

Die im Rahmen der Umsetzung des Bebauungsplanes 301 - Zur Bohler Heide/Bohler Straße - neu zu benennende Planstraße, die von der Bohler Straße aus nach Süden abzweigt, erhält die Bezeichnung

 

Am Bohler Feld

 


Der Bebauungsplan 301 - Zur Bohler Heide/Bohler Straße - wurde am 14.06.2022 vom Rat der Stadt Eschweiler als Satzung beschlossen. Im Rahmen der Umsetzung ist es erforderlich, die bereits parzellierte, private Erschließungsstraße zu benennen.

 

Für den Ortsteil Bohl liegen bisher keine konkreten Vorschläge für Straßenbenennungen vor (siehe Anlage 3).

Aus diesem Grund empfiehlt die Verwaltung die Benennung mit dem naheliegenden Straßennamen

 

„Am Bohler Feld“

 

zu beschließen.

Der Vorschlag bezieht sich auf die Lagebezeichnung (Gewannenbezeichnung) der südlich an den Bebauungsplan angrenzenden Ackerflurstücke. Dadurch wird ein direkter Bezug zum Ortsteil Bohl hervorgehoben.

 


Durch die Maßnahme entstehen Kosten für die Beschaffung eines Straßennamenschildes, sowie einer zugehörigen Klemmschelle (Schätzkosten ca. 60,00 €) Entsprechende Haushaltsmittel sind beim Produkt 125410101-Gemeindestraßen, Sachkonto 5242100 –Unterhaltung Straßen, Wege, Plätze-, im Haushaltsentwurf vorgesehen.

Die Bereitstellung wie auch die Aufstellung des Pfostens erfolgt durch den Baubetriebshof.


keine