Betreff
Förderung von Mini-Solaranlagen für private Haushalte
hier: Antrag der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Eschweiler vom 20.10.2022
Vorlage
400/22
Art
Beschlussfassung öffentlich

a.)

1.     Dem Antrag der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Eschweiler vom 20.10.2022 wird zugestimmt.

2.     Die Verwaltung wird daher beauftragt, die für die Förderung von Mini-Solaranlagen vorzusehenden Mittel für 2023 im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplans 2023 einzubringen. Die Umsetzung der beantragten Förderung für das Jahr 2023 steht unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung über den Haushalt 2023 bzw. der Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2023.

3.     Die Verwaltung wird ferner beauftragt, ein längerfristiges Förderkonzept dieser Mini-Solaranlagen für die Folgejahre zu erarbeiten und der Nachfrage entsprechend eine Fördersumme vorzuschlagen.

 

oder

 

b.)          Der Antrag der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Eschweiler vom 20.10.2022 wird abgelehnt.

 


Mit Antrag vom 20.10.2022 beantragt die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Eschweiler, ein Förderprogramm für „Mini-Solaranlagen“ zur Stromerzeugung (Photovoltaik/PV) zu erarbeiten und dafür 10.000 € zur Verfügung zu stellen bzw. in den Entwurf des Haushaltsplans 2023 einzustellen.

 

Der Rat der Stadt Eschweiler solle in seiner nächsten Sitzung über folgenden Beschlussvorschlag beraten und abstimmen:

1.) Die Verwaltung möge 10.000,- Euro für die Förderung von Mini-Solaranlagen in den Haushalt 2023 einstellen. Sie wird beauftragt, damit 100 beantragte Anlagen mit jeweils 100,- Euro für private Haushalte zu fördern.

2.) Die Verwaltung wird beauftragt, ein längerfristiges Förderkonzept dieser Mini-Solaranlagen für die Folgejahre zu erarbeiten und der Nachfrage entsprechend eine Fördersumme vorzuschlagen.

 

„Mini-Solaranlagen“ - auch als „Plug-in-Photovoltaik-Anlagen“, „Balkon-Kraftwerke“ oder „Mikro-PV-Anlagen“ bezeichnet - sind kleine Alternativen zu einer Dach-PV-Anlage mit einer Leistung bis max. 1000 Watt. In der Regel bestehen sie aus ein oder zwei PV-Modulen, die z.B. am Balkongeländer installiert oder auf dem Balkon aufgestellt werden, und einem Wechselrichter, der den erzeugten Strom in eine für Haushaltsgeräte nutzbare Spannung umwandelt. Diese Anlagen können unabhängig vom Stromnetz des Haushaltes betrieben werden, so dass die elektrischen Geräte direkt an den Wechselrichter angeschlossen werden können. Alternativ können die Anlagen auch über einen VDE-konformen Stecker an das Stromnetz des Haushaltes angeschlossen werden, so dass der produzierte Strom in das Haus- oder Wohnungsnetz eingespeist wird. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, einen Stromspeicher anzuschließen.

 

„Mini-Solaranlagen“, in der Regel mit einer Leistung von 600 Watt, erzeugen im Schnitt bei guter Ausrichtung bis zu 500 kWh Strom und damit rund 10% des Stromverbrauchs eines 4-Personen-Haushalts. Ohne Speicher sinkt der Eigenstromverbrauch jedoch deutlich, was dazu führt, dass die Leistung der Anlage nicht voll ausgenutzt (netzunabhängige Anlage) oder der nicht selbst genutzte Strom (netzgebundene Anlage) ohne Vergütung ins öffentliche Netz eingespeist wird.

 

Auf Grund der niedrigen Investitions- und Installationskosten sind „Mini-Solaranlagen“ mit Stromgestehungskosten von rund 10 Cent/kWh bei aktuellen Strompreisen von bis zu 50 Cent/kWh durchaus wirtschaftlich im Betrieb. Die Amortisationszeiten liegen hier bei deutlich unter 10 Jahren.

 

Die Kombination einer „Mini-Solaranlage“ mit einem entsprechend dimensionierten Stromspeicher kann die Eigenstromnutzung erhöhen, ist jedoch aktuell auf Grund der hohen Beschaffungskosten für Stromspeicher nicht wirtschaftlich zu betreiben und eher im ideellen Bereich zu sehen.

 

Für die Installation einer „Mini-Solaranlage“ ist zu beachten:

-          Wird der erzeugte Strom in das (End-)Stromnetz des Hauses bzw. der Wohnung eingespeist, so dass bei Überproduktion Strom ins öffentliche Netz eingespeist werden wird, ist ein Stromzähler mit Rücklaufsperre (unter 800 Wpeak Leistung) oder ein Zwei-Richtungszähler (über 1000 Wpeak) erforderlich. Stromzähler ohne diese Rücklaufsperre laufen bei Einspeisung rückwärts, was grundsätzlich verboten ist. Ein Zählertausch ist in diesem Fall erforderlich.

-          Der Netzbetreiber und das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur müssen darüber informiert werden, dass Sie Strom über das (End-)Stromnetz des Hauses/der Wohnung ins öffentliche Netz einspeisen.

-          Wird die Anlage auf dem Balkan einer Mietwohnung installiert, und wird der Strom in das (End-)Stromnetz der Wohnung eingespeist, muss der Vermieter eine Genehmigung erteilen.

-          Für den Anschluss der Anlage an das (End-)Stromnetz ist bei Leistungen unter 600 Wpeak grundsätzlich kein Elektrofachbetrieb erforderlich. Dennoch sollte zur Vermeidung von Bränden und sonstigen Schäden am Stromnetz die Tauglichkeit des Stromnetzes für die Einspeisung von PV-Strom durch einen Elektrofachbetrieb geprüft werden.

 

Da der massive Ausbau der Erneuerbaren Energien aus energie- und klimaschutzpolitischen Erwägungen eine der großen aktuellen Herausforderungen insbesondere auf kommunaler Ebene darstellt, empfiehlt die Verwaltung grundsätzlich, alle Flächen-Potentiale, insbesondere an und auf Gebäuden, für die Erzeugung von Solarstrom zu nutzen. Fassaden und Balkone können neben Dachflächen diese Potenziale noch einmal erhöhen. „Mini-Solaranlagen“ können ihren – wenn auch kleinen – Beitrag zur Energiewende leisten, und sind zudem (ohne Speicher) wirtschaftlich.

 


Bei den einzubringenden Mitteln in Höhe von 10.000 Euro (Fördermittel) handelt es sich um neue, ergebniswirksame freiwillige Leistungen.

Nach Beschluss (Beschlussvorschlag a.) werden die Mittel im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahren nur für das Haushaltsjahr 2023 eingebracht. Die Umsetzung der beantragten Förderung für das Jahr 2023 steht unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung über den Haushalt 2023 bzw. der Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2023.

 

Über die Fortführung der Fördermaßnahme über das Jahr 2023 hinaus wird gesondert beschlossen.

 


Die Umsetzung der Beschlüsse – Abwicklung des Förderprogramms - bindet personellen Ressourcen im Fachamt 61, und dort in der Stabsstelle nachhaltige Entwicklung.