Ergänzung zur Vorlage 334/22 - Querschnittsaufteilung unter der EÜ
Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.
In der Vorlage 334/22 – Aufweitung EÜ Heisterner Straße; hier: Gemeinsamer Prüfantrag SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis90 / Die Grünen vom 06.09.2022 – wurde der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss darüber in Kenntnis gesetzt, dass bei der Eisenbahnüberführung (EÜ) Heisterner Straße wegen des schon fortgeschrittenen Planungsprozesses keine Aufweitung der EÜ mehr möglich ist.
Seitens der Verwaltung sollte geprüft werden, inwieweit eine Verbesserung der Fußgängerführung im Vergleich zum heutigen Zustand möglich ist.
Bereits in der Planungsphase
wurde eine Aufteilung des Verkehrsraumes unter Beachtung der Richtlinien
(RASt 06 – Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen) sowie in Abstimmung mit
der ASEAG festgelegt. Unter Berücksichtigung des erforderlichen seitlichen
Sicherheitsraumes von 0,50 m neben der Fahrbahn und der Mindestfahrbahnbreite
von 3,05 m (2,55 m Fahrzeugbreite plus jeweils 0,25 m seitlicher
Bewegungsspielraum) bleibt eine Restgehwegbreite von ca. 0,90 m unterhalb der
EÜ übrig. In den nördlichen und südlichen Anpassungsbereichen der EÜ ist eine
Gehwegbreite von 1,50 m geplant. Siehe hierzu auch die
Anlagen 1, Lageplan und 2, Querprofil 2 aus der Genehmigungsplanung der DB Netz
AG.
Entfällt.
Entfällt.