Der
Jugendhilfeausschuss beschließt die überarbeiteten „Richtlinien der Stadt
Eschweiler zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit“.
In den „Richtlinien der Stadt Eschweiler zur Förderung der Kinder- und
Jugendarbeit“ sind u.a. die finanziellen Rahmenbedingungen zur Bezuschussung
der Kinder- und Jugendarbeit für die anerkannten freien Träger nach § 75
Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) geregelt.
In Zusammenarbeit mit dem Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft
Stadtjugendring Eschweiler e.V. und der Verwaltung des Jugendamtes werden seit
einigen Jahren in regelmäßigen Abständen die Richtlinien der aktuellen
Entwicklung in der Kinder- und Jugendarbeit angepasst.
Die entsprechenden Änderungen sind aus der beigefügten Synopse
ersichtlich (Anlage 2). Die Erhöhung der Beträge erfolgt vor dem Hintergrund
der ebenfalls angestiegenen Kosten, z.B. für Ferienfahrten, die durch die
anerkannten freien Träger zu verausgaben sind. Darüber hinaus wurden
redaktionelle Änderungen vorgenommen.
Die Verwaltung empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss die als Anlage 1
beigefügten Richtlinien zu beschließen.
Die finanzielle Abwicklung erfolgt über das Sachkonto 53118070 – Fördermaßnahmen Jugendverbandsarbeit gem. Richtlinien – im Produkt 06 362 0101 – Kinder- und Jugendarbeit -. Im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2023 ist ein Ansatz von 45.000 Euro vorgesehen; insoweit steht der Beschluss unter dem Vorbehalt der der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2023. Die Förderung gemäß den neuen Richtlinien kann nach Bestandskraft der Haushaltssatzung auch rückwirkend erfolgen.
Die Umsetzung erfolgt durch Personal des
Jugendamtes.