Betreff
Änderung der "Richtlinien der Stadt Eschweiler zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit"
Vorlage
387/22
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die überarbeiteten „Richtlinien der Stadt Eschweiler zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit“.

 


 

In den „Richtlinien der Stadt Eschweiler zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit“ sind u.a. die finanziellen Rahmenbedingungen zur Bezuschussung der Kinder- und Jugendarbeit für die anerkannten freien Träger nach § 75 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) geregelt.

 

In Zusammenarbeit mit dem Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft Stadtjugendring Eschweiler e.V. und der Verwaltung des Jugendamtes werden seit einigen Jahren in regelmäßigen Abständen die Richtlinien der aktuellen Entwicklung in der Kinder- und Jugendarbeit angepasst.

 

Die entsprechenden Änderungen sind aus der beigefügten Synopse ersichtlich (Anlage 2). Die Erhöhung der Beträge erfolgt vor dem Hintergrund der ebenfalls angestiegenen Kosten, z.B. für Ferienfahrten, die durch die anerkannten freien Träger zu verausgaben sind. Darüber hinaus wurden redaktionelle Änderungen vorgenommen.

 

Die Verwaltung empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss die als Anlage 1 beigefügten Richtlinien zu beschließen.

 


 

Die finanzielle Abwicklung erfolgt über das Sachkonto 53118070 – Fördermaßnahmen Jugendverbandsarbeit gem. Richtlinien – im Produkt 06 362 0101 – Kinder- und Jugendarbeit -. Im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2023 ist ein Ansatz von 45.000 Euro vorgesehen; insoweit steht der Beschluss unter dem Vorbehalt der der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2023. Die Förderung gemäß den neuen Richtlinien kann nach Bestandskraft der Haushaltssatzung auch rückwirkend erfolgen.

 


  Die Umsetzung erfolgt durch Personal des Jugendamtes.