Der Ausschuss nimmt den derzeitigen Planungsstand zum Ausbau
von Eichendorffstraße und Hölderlinstraße zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Anliegern und Interessierten die Planung im Rahmen einer Informationsveranstaltung vorzustellen und zu erläutern.
Unter Berücksichtigung der in der Informationsveranstaltung vorgetragenen Anregungen erfolgt die erneute Vorstellung der Planung, über die der Ausschuss dann abschließend berät.
Ausgangslage
Die
Eichendorffstraße, im Abschnitt zwischen Preyerstraße und An Wardenslinde soll
unter Berücksichtigung des Realisierungskonzeptes zur Errichtung von
Fahrradstraßen (ESKLIMO) als Fahrradstraße umgestaltet und aufgrund des
Zustandes von Fahrbahn und Nebenanlagen grundhaft erneuert werden. Die
Straßenraumaufteilung erfolgt dabei maßgeblich nach den allgemeinen
Anforderungen für Fahrradstraßen. Gleichzeitig werden die Kanäle und Teile der
Versorgungsleitung erneuert.
Im räumlichen
Zusammenhang der Kanal- und Leitungserneuerungen in der Eichendorffstraße
zeigen sich auch die daran anschließenden Straßen erneuerungsbedürftig. Diese
umfassen den südlichen Anliegerweg der Eichendorffstraße von Haus-Nr. 39 - 49,
die nördliche Stichstraße der Eichendorffstraße mit Wendeanlage Haus-Nr. 30 -
32, sowie die Hölderlinstraße mit Wendeschleife und anschließendem
Verbindungsweg zur Gartenstraße. Alle genannten Straßenausbauten in den
Stichstraßen erfolgen untergeordnet zur Eichendorffstraße als
Mischverkehrsflächen.
Mit Blick auf die geplanten Straßenbauarbeiten (Straßenvollausbau) im zuvor beschriebenen Ausbaubereich wurde ebenfalls der Zustand der vorhandenen Kanalisation betrachtet. Die vorhandene Mischwasserkanalisation der Eichendorffstraße besteht hauptsächlich aus kreisrunden Profilen mit einem Durchmesser von 300 bis 700 mm. Ab der Kreuzung Hölderlinstraße bis zur Kreuzung An Wardenslinde erfolgt die Entwässerung über ein Ei-Profil in der Nennweite 700/1050 mm. Die vorhandenen Mischwasserkanäle stammen aus dem Jahr 1965. Im Jahr 1976 wurde der nördliche Stich der Eichendorffstraße mittels Mischwasserkanal im Durchmesser 300 mm erschlossen. Der vorhandene Mischwasserkanal in der Hölderlinstraße stammt aus dem Jahr 1964. Hier erfolgt die Entwässerung im Ei-Profil in der Nennweite 700/1050 mm.
Da ebenfalls der Kreuzungsbereich Peter-Paul-Straße /
Eichendorffstraße / Preyerstraße neugestaltet werden soll, wurde auch hier bzw.
über den Kreuzungsbereich hinaus der Zustand der vorhandenen Kanalisation
betrachtet. Im Kreuzungsbereich Peter-Paul-Straße / Eichendorffstraße /
Preyerstraße verlaufen in der Preyerstraße jeweils ein Schmutz- und ein
Niederschlagswasserkanal aus dem Jahre 1913 sowie in der Peter-Paul-Straße auf
einer Haltungslänge von ca. 50 m ein Trennsystem mit den Durchmessern 250 bzw.
300 mm aus dem Jahre 1956. Die Trennkanalisation in der Preyerstraße besteht
aus einem Schmutzwasserkanal mit einem Durchmesser von 250 mm und einem
Regenwasserkanal mit einem Durchmesser von 600 mm.
Die Untersuchung der zuvor beschriebenen Kanalisation ergab, dass die Haltungen eine Vielzahl von Schäden in Form von verschobenen Verbindungen, Oberflächenschäden, schadhaft angeschlossene Stutzen sowie Rissen aufweisen. Zudem ist die Mischwasserkanalisation in der Eichendorff- und auch Hölderlinstraße hydraulisch überlastet, so dass eine Aufweitung der Kanalisation erforderlich ist.
Des Weiteren wurde die Erneuerung des Mischwasserkanals in der Eichendorff- und Hölderlinstraße bereits im aktuellen Abwasserbeseitigungskonzept 2018, 6. Fortschreibung, der Stadt Eschweiler, welches in der Sitzung des Stadtrates am 05.07.2017 beschlossen wurde, der Bezirksregierung Köln zur Umsetzung für das Jahr 2022 gemeldet. Aufgrund anderer technischer Prioritäten sowie der geplanten Umgestaltung der Eichendorffstraße als Fahrradstraße hat sich der Baubeginn jedoch auf das Jahr 2024 verschoben.
Wie bereits in der Verwaltungsvorlage VV 332/21 – Neuausrichtung in der Straßenplanung im Sinne einer nachhaltigen Neugestaltung und Entwicklung städtischer Verkehrsflächen in der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses am 04.11.2021 dargelegt, so wurde auch bei der Planung von Eichendorffstraße und Hölderlinstraße der Fokus bei der Planung erweitert und die nachfolgend aufgeführten Themenfelder betrachtet:
1. Durchgangsverkehr
Die Eichendorffstraße ist aufgrund ihrer Lage im Straßennetz als
Sammelstraße zu betrachten, die neben der Erschließung der unmittelbar an sie
angebundenen Anlieger auch Verkehre aufnimmt, die aus den weiteren
untergeordneten Nebenstraße stammen. Für den Kfz-Verkehr dürfte die
Eichendorffstraße als Durchgangsstraße von geringer Bedeutung sein, verläuft
doch parallel die L 223 – Dürener Straße als leistungsfähige
Hauptverkehrsachse. Die dortige zulässige Höchstgeschwindigkeit erlaubt eine
bessere Reisegeschwindigkeit, als sie auf der Eichendorffstraße zu erzielen
wäre. Für den Radverkehr indes ist eine andere Einschätzung vorzunehmen. Hier
spielt die Eichendorffstraße – künftig als Fahrradstraße mehr als bisher – eine
bedeutende Rolle für den Durchgangsverkehr, weil auf der ESKLIMO-Route 2, zu
der die Straße gehört, der Radverkehr weitestgehend störungsfrei abgewickelt
wird. Die unterschiedlichen zulässigen Höchstgeschwindigkeiten im Vergleich von
Dürener Straße und Eichendorffstraße spielen für den Radverkehr keine Rolle.
Die Hölderlinstraße ist auch aufgrund ihrer Ausbildung als Sackgasse von
geringer verkehrlicher Bedeutung. Sie ist als Wohnstraße zu betrachten, die
allein der Erschließung der Anlieger dient. Für den Rad- und Fußverkehr besteht
allerdings darüber hinaus eine nützliche kleinräumige Verbindung zur
Gartenstraße.
2. Quell- und Zielverkehr
Beide Straßen weisen angrenzende Wohn- bzw. Gewerbebebauung auf. Diese
verfügen über private Stellplätze die aber wohl in unterschiedlichem Maße
genutzt werden oder aber in unzureichendem Maß bestehen, jedenfalls ist die
Belegung des Straßenraums durch ruhenden Verkehr im Verlauf der auszubauenden
Straßen heterogen ausgeprägt. Das Angebot an Längsparkständen scheint bei den
verschiedenen Inaugenscheinnahmen vor Ort dem Bedarf der Anlieger angemessen zu
sein.
3. Grundversorgung
Die Versorgungs- und Telekommunikationsunternehmen wurden bereits im Rahmen
der halbjährlich stattfindenden Koordinierungsgespräche zuletzt am 28.02.2023
über die städtische Kanal- und Straßenbaumaßnahme informiert. Das mit der
Planung beauftragte Ingenieurbüro steht in engem Austausch mit den
Versorgungsunternehmen um deren Bedarf bzgl. Erneuerung und Erweiterung der
Leitungsnetze zu konkretisieren. Diese Abstimmung soll gewährleisten, dass
erforderliche Arbeiten im Zuge der Kanal- und Straßenbauarbeiten gemeinsam mit
der Stadt beauftragt und durchgeführt werden.
4. Katastrophenvorsorge
Aufgrund der Höhenlage der Eichendorffstraße und der Hölderlinstraße ist
hier nicht von potentiellen Gefahren infolge eines Indehochwassers auszugehen.
Darüber hinaus soll durch eine geregelte und ausreichend dimensionierte
Entwässerungsanlage ein den allgemeinen Regeln der Technik entsprechender
Schutz vor Überflutung durch Regenereignisse gewährleistet werden.
5. Verkehrssicherheit
Defizite in der Verkehrssicherheit bestehen derzeit aufgrund der baulichen
Mängel der Verkehrsflächen in Form von Ausbrüchen und Verwerfungen. In großem Umfang sind (Netz-) Risse und
Absackungen vorhanden. In den letzten Jahren wurden diese Schadstellen zwar
punktuell im Rahmen der Straßenunterhaltung behoben, jedoch lässt sich
hierdurch kein dauerhaft zufriedenstellender Straßenzustand herstellen.
Ursächlich ist das Schadensbild auf nicht ausreichend tragfähigen Untergrund
zurückzuführen bzw. dürfte auch eine mangelnde Frostsicherheit des Oberbaus zu
den erkennbaren Schäden geführt haben. Die beschriebenen Schäden sind sowohl in
der Fahrbahn, als auch auf den Parkstandsflächen und den Gehwegen
festzustellen.
6. Aufenthaltsqualität
Die Aufenthaltsqualität der Eichendorffstraße ist übersichtlicher Natur.
Durch die abschnittsweise vorhandene Straßenraumbegrünung, Nebenanlagen, die
durch Grünstreifen von der Fahrbahn abgesetzt sind und eine allgemein
akzeptierte Parkordnung, können die beidseitig vorhandenen Gehwege in der Regel
ungehindert genutzt werden. Mit der weiteren Ausdetaillierung der Planung
werden räumliche Möglichkeiten zur Aufstellung etwa von Sitzbänken gesucht, die
Aufenthaltsfunktion steigern und ein Angebot für mobilitätsbeeinträchtigte und
Senioren darstellen.
7.
Mikroklima
und Ökologie
Baumbilanz
Die vorhandenen 19
öffentlichen Bäume in der Eichendorffstraße wurden durch das Grünflächenamt
untersucht und bewertet. Deren Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Vitalität |
Gut |
Gut bis
mittel |
Mittel bis
schlecht |
Schlecht |
Anzahl |
11 |
2 |
1 |
5 |
Alle als gut
bewerteten Bäume bleiben möglichst erhalten. Diese ragen dabei mit ihrem
Wurzelbild stark in die Gehweganlage. Vorgesehen ist der Schutz des Wurzelwerks
mittels Wurzelbrücken. Dazu werden die verbleibenden Standorte vor der
eigentlichen Straßenbauausschreibung mittels Bodensonar oder Freilegung vorab
erkundet. Die Wurzelbrücken werden nach dem Erkundungsergebnis bemessen.
Die mittel bis
schlecht bewerteten Bäume werden mittels Ersatzpflanzung im Nachgang der
Baumaßnahme erneuert. In Abwägung ist durch die Baumaßnahme eine weitere
Schädigung zu befürchten, die den Zustand der Bäume mittelfristig weiter
verschlechtert. In der anstehenden Baumbilanz konnte das Verhältnis leicht
verbessert werden, auch bedingt durch Neuanpflanzungen in den Stichstraßen. Es
wird versucht, ein ausgewogenes Straßenbild auch unter Einbeziehung des
großkronigen privaten Baumbestandes am Straßenrand zu schaffen.
|
Von |
Bis |
Bestand |
Entfällt |
Geplant |
Eichendorffstraße |
Preyerstraße |
Stichweg 1 |
1 |
|
1 |
|
Stichweg 1 |
Stichweg 2 |
0 |
|
2 |
|
Stichweg 2 |
Fontanestraße Süd |
18 |
9 |
1 |
|
Fontanestraße Süd |
Stormstraße |
0 |
|
1 |
|
Stormstraße |
An Wardenslinde |
|
|
1 |
Zwischensumme |
|
|
19 |
9 |
6 |
Eichendorffstraße |
|
Stichstraße |
|
|
2 |
Hölderlinstraße |
|
Einschl. Wendeanlage |
2 |
|
2 |
Summe |
|
|
21 |
9 |
10 |
Planung
Straßenraumgestaltung - Eichendorffstraße
Die
Eichendorffstraße wird in einer Länge von 580 m inkl. der Kreuzungs- und
Einmündungsbereiche zwischen Preyerstraße und An Wardenslinde grundhaft
erneuert. Die Fahrbahn wird primär als Fahrradstraße mit einer Verkehrsraumregelbreite
von 4,15 m (gemessen zwischen den Längsmarkierungsstreifen) geplant. Der
Verkehrsraum zwischen den Borden beträgt 5,00 m und ermöglicht den
Begegnungsverkehr von LKW und PKW. Mit einem Sicherheitstrennstreifen zur
Fahrbahn werden weiterhin Längsparkstände im Wechsel mit Baumbeeten angeordnet.
Fußgänger erhalten beidseitig eine 2 m breite Gehweganlage. Bestehende,
erhaltenswerte Bäume werden in das Straßenbild integriert. Die Fahrbahn wird in
Asphaltbauweise, die Nebenanlagen in Pflasterbauweise ausgebildet.
Anliegerweg Hs. 39-49
Der heute
asphaltierte Weg wird vollflächig niveaugleich in Pflasterbauweise als
verkehrsberuhigter Bereich erneuert. Die Gesamtbreite beträgt 4,00 m, die
Gesamtlänge 65 m. Der Weg wird untergeordnet über den Bordstein an die
Eichendorffstraße angeschlossen. Ein Parkangebot ist hier aufgrund der geringen
Querschnittsbreite nicht möglich.
Stichstraße Hs. 30-32 mit Wendeanlage
Die heute im
Separationsprinzip vorhandene 91 m lange und 8,50 m breite Straße
wird zukünftig im Mischverkehrsprinzip in vollflächig niveugleicher
Pflasterbauweise hergestellt. Parkraum und Baumbeete ordnen dabei den
Straßenraum geschwindigkeitsdämpfend. Der Anschluss an die Eichendorffstraße
erfolgt untergeordnet über den Gehweg. Es werden elf Parkstände und zwei neue
Baumbeete geschaffen.
Hölderlinstraße mit Verbindungsweg zur
Gartenstraße
Die Hölderlinstraße
wird aufgrund umfangreicher Leitungsbauarbeiten vollflächig erneuert, da zu
erwarten ist, dass der umfangreiche Eingriff in den Straßenkörper keine
erhaltenswerte Bausubstanz des vorhandenen Straßenkörpers übriglassen wird.
Gleiches gilt für den 72 m langen Verbindungsweg zur Gartenstraße.
Die 9,00 m
breite Hölderlinstraße, heute im Separationsprinzip, wird zukünftig als
Mischverkehrsfläche umgebaut. Der bestehende Asphaltaufbau wird durch eine
geordnete vollflächig niveaugleiche Pflasterbauweise ersetzt. Der
Straßenquerschnitt sieht eine mittige Muldenrinne, tangiert von wechselseitigen
Längsparkständen und Baumbeeten, vor. Außen neben den Stellplätzen steht
weiterhin Raum für Fußgänger zur Verfügung. Es werden sechs Stellplätze und zwei
neue Baumbeete geschaffen.
Die bestehende
Wendeschleife bleibt räumlich bestehen. Die innenliegende Grünfläche wird unter
Einbeziehung der zwei großen Bäume als radienförmige Baumbank aufgewertet.
Innerhalb der Baumbänke bleiben die vorhandenen Wurzelkörper möglichst
unberührt.
Der Verbindungsweg
zur Gartenstraße, in Teilen genutzt als Garagenzufahrt, ist heute vollflächig
asphaltiert. Der Weg wird in Pflasterbauweise mit Mittelrinne erneuert.
Querschnittsgestaltung
Der motorisierte
Verkehr soll in Fahrradstraßen zumindest für LKW eingeschränkt werden, wobei
das Befahren für die Anlieferung und Müllabholung möglich sein muss. Die
Fahrbahn wurde deshalb für den Begegnungsfall LKW/PKW mit 5,00 m zwischen den
Borden ausgelegt.
Der Radverkehr wird
auf der Fahrbahn geführt. Die geforderte Mindestbreite von 4,00 m (nach
dem einschlägigen Richtlinien) ist zwischen den Fahrbahnrandmarkierungen
gegeben. Die vorgesehenen Fahrbahnrandmarkierungen in Blockmarkierung 1,5 m
Strich und 1,5 m Lücke bei einer Breite von 25 cm sind mit den umliegenden
Gemeinden zur besseren Darstellung der Fahrradstraße einheitlich abgestimmt.
Die Fahrradstraße wird zusätzlich durch die Anordnung von Piktogrammen auf der
Fahrbahn hervorgehoben. Diese werden regelmäßig an Zufahrten in die
Fahrradstraße aufgetragen.
Parkraumbilanz
Parkraum sollte in
Fahrradstraßen generell gekennzeichnet werden. Das momentan in der
Eichendorffstraße praktizierte Parken am Fahrbahnrand ist dem Grunde nach auch
in Fahrradstraßen erlaubt, soll aber durch Beschilderung (Parken nur in
gekennzeichneten Flächen) geordnet und auf ein für den Radverkehr verträgliches
Maß reduziert werden. Generell ist der zur Verfügung stehende Straßenraum breit
genug für die Anordnung von Längsparkständen inkl. Trennstreifen außerhalb der
Fahrbahn. Der Trennstreifen verhindert sog. „Dooring-Unfälle“ beim Öffnen von
Fahrertüren. Der Parkstand selber kann mit 2,15 m Breite ausreichend breit
dimensioniert werden. Die Zahl der baulich getrennten Parkstände im Bereich der
Eichendorffstraße soll gegenüber dem Bestand um elf Parkstände erhöht werden.
Eichendorffstraße
Von |
Bis |
Bestand |
geplant |
Preyerstraße |
Stichweg 1 |
4 |
3 |
Stichweg 1 |
Stichweg 2 |
14 |
3 |
Stichweg 2 |
Fontanestraße Süd |
9 |
15 |
Fontanestraße Süd |
Stormstraße |
0 |
8 |
Stormstraße |
An Wardenslinde |
0 |
0 |
Summe |
|
27 |
29 |
Fußgängerverkehr
Die Fußgänger
erhalten, bis auf wenige punktuelle Ausnahmen, durchgehende Gehwegbreiten von
2,00 m. An allen Kreuzungen und Einmündungen entstehen barrierefreie
Querungsmöglichkeiten. Deren Gestaltung berücksichtigt die in der
Sitzungsvorlage VV 003/13 „Barrierefreies Bauen im öffentlichen Verkehrsraum“
behandelten Standards.
Straßenbeleuchtung
Die vorhandene
Beleuchtungsanlage stammt noch aus den 1970er Jahren und besteht aus
Peitschenmasten mit Langfeldleuchten bzw. Kofferleuchten. Die vorhandene
Beleuchtungsanlage erlaubt keine DIN-EN konforme Ausleuchtung des öffentlichen
Verkehrsraums, weshalb diese ebenfalls im Zuge der Baumaßnahme erneuert wird.
Künftig wird eine Anlage mit Leuchten des Typs Philips Iridium Gen4 mit einer
Lichtpunkthöhe von 6 m zum Einsatz kommen. Die genaue Festlegung der
Leuchtenstandorte kann erst mit Fortschreibung der Planung erfolgen. Diese
werden immer unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten, wie Grundstückszufahrten
und Baumpflanzungen verortet.
Entwässerung
Entsprechend der betrieblichen und hydraulischen Vorgaben wird der neue Mischwasserkanal in der Eichendorffstraße in den Nennweiten von DN 300 bis DN 600 im Werkstoff PVC-U sowie in der Nennweite DN 1.000 in Beton erneuert. Im Bereich der Hölderlinstraße wird die neue Mischwasserkanalisation als kreisrundes Profil in der Nennweite DN 1.000 erneuert. Hier wird an die bereits sanierte Kanalisation in der Kreuzung Gartenstraße / Königsberger Straße angeschlossen.
Die Erneuerung der Kanalisation in der Kreuzung Peter-Paul-Straße / Eichendorffstraße / Preyerstraße erfolgt ebenfalls im Mischsystem in der Nennweite DN 400 bzw. DN 600 im Werkstoff PVC-U. Hier wird die Kanalerneuerung aufgrund des schlechten Zustandes der vorhandenen Kanalisation auch über den Kreuzungsbereich hinaus vollzogen, so dass sich die Erneuerung über eine Haltung in der Peter-Paul-Straße in der Nennweite DN 400 sowie in der Preyerstraße über den Bereich vom vorhandenen Regenrückhaltebecken nördlich der Kreuzung Preyerstraße / Eichendorffstraße vor Hausnummer 26 bis zur Hausnummer 6, südlich der Kreuzung Preyerstraße / Eichendorffstraße in der Nennweite DN 600 erstreckt. Im Anschluss zur Kanalerneuerung erfolgt in diesem Bereich lediglich die Sanierung der Fahrbahndecke auf gesamter Breite.
Im gesamten Ausbaubereich erfolgt die Kanalerneuerung auf
einer Länge von ca. 1.040 m, überwiegend in gleicher Trasse und in offener
Bauweise.
Die vorab inspizierten und als schadhaft eingestuften
Grundstückanschlussleitungen werden im Rahmen der Baumaßnahme im Bereich der
Straßenerneuerung bis zur Grundstücksgrenze bzw. im Bereich der reinen
Kanalerneuerung (Kreuzungsbereich Peter-Paul-Straße / Eichendorffstraße /
Preyerstraße) bis zum Bordstein saniert. Teilweise konnten
Grundstücksanschlussleitungen aufgrund des schlechten Zustandes vorab nicht
inspiziert werden, so dass diese im Rahmen der Ausführung bewertet und
ebenfalls nach Bedarf saniert werden. Vorab zur Baumaßnahme werden die
betroffenen Hauseigentümer durch die Abteilung Kanalbau über die
Sanierungsnotwendigkeit der Grundstücksanschlussleitung informiert.
Versorgungsleitungen
Im Bereich der
Baumaßnahme befinden sich Leitungen und Anlagen folgender Versorgungsträger:
- Strom: Regionetz GmbH, Westnetz GmbH
- Gas: Regionetz GmbH
- Kommunikation: Deutsche Telekom GmbH, Vodafone GmbH
- Wasserversorgung: Regionetz GmbH
Vorhandene
Versorgungsleitungen sind im Zuge der Baumaßnahme zu sichern und vorhandene
Schachtabdeckungen bzw. Schieberkappen sind an die neuen Höhenverhältnisse
anzupassen. Gemäß bisheriger Abstimmung mit der Regionetz GmbH werden die
Versorgungsleitungen teilweise erneuert bzw. entfallen ganz. Hierzu wird eine
separate Planung erstellt und Leitungstrassen in der weiteren Planung
vorgesehen.
Grunderwerb
Im Rahmen der
Baumaßnahme ist kein Grunderwerb erforderlich.
Projektablauf
Der weitere Ablauf
des Vorhabens wird an den folgenden zeitlichen Meilensteinen orientiert.
Kenntnisgabe im Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss 23.03.2023
Bürgerinformationsveranstaltung 13.04.2023
Beteiligung des Beirats für Inklusion und gesellschaftliche Teilhabe 06.06.2023
Beschluss der Planung im Planungs-, Umwelt-
und Bauausschuss 13.06.2023
Ausschreibungsphase
Juli 2023 – September
2023
Submission September 2023
Vergabe im Haupt- und Finanzausschuss
25.10.2023
Baubeginn Februar
2024 (nach Karneval)
Bedingt durch die
teilweise geringen Breiten des Straßenraums müssen die Arbeiten überwiegend
unter abschnittsweiser Vollsperrung durchgeführt werden, da nur so den Vorgaben
des Arbeitsschutzes gefolgt werden kann. Hierzu sind im Vorfeld der Baumaßnahme
entsprechend großräumige Umleitungen für den Durchgangsverkehr auszuweisen. Die
notwendige Abstimmung zur Verkehrsregelung während der Baumaßnahme erfolgt
rechtzeitig vor Baubeginn mit der Verkehrsbehörde unter Beteiligung von Polizei
und Feuerwehr.
Des Weiteren wird
den Anliegern und interessierten Bürgern die geplante Kanal- und
Straßenbaumaßnahme in einer Bürgerinformationsveranstaltung vorgestellt. Der
Termin der Veranstaltung wird rechtzeitig in der örtlichen Presse, auf der
städtischen Internetseite und im Amtsblatt bekanntgegeben. Bereits erfolgt ist
eine Einbindung des ADFC im Planungsprozess. Anhand des hier vorliegenden
Stands der Planung wurden Anregungen zur Planung gemacht, die zusammen mit den
weiteren noch folgenden Anregungen aus der öffentlichen Beteiligung in einer
Planungssynopse zusammengefasst werden.
Ausgaben
Straßenbau
Im Rahmen der Vorentwurfsplanung wurden die Baukosten ermittelt. Diese stellen sich unter Berücksichtigung der allgemeinen Kostenentwicklung wie folgt dar. Für die Eichendorffstraße wird einschließlich der Stichwege von Baukosten in Höhe von 1.710.000 € ausgegangen. Auf dem Konto 125410101-09110002-IV23AIB002 steht neben den übertragenen Mittel von 100.000 €, 2.134.000 € als Verpflichtungsermächtigung in 2022 zur Verfügung. Bei der Hölderlinstraße ist von Baukosten in Höhe von 448.000 € auszugehen. Die bisher für 2026 im Haushalt vorgesehene Maßnahme ist finanzverträglich zeitlich nach 2024 vorzuverlegen.
Um die Ausschreibung Ende 2023 veröffentlichen zu können, wird auch für die Hölderlinstraße eine Verpflichtungsermächtigung benötigt. Mittelabfluss für Eichendorffstraße und Hölderlinstraße beginnt nach derzeitiger Planung in 2024.
Kanalbau
Die Erneuerung erfolgt gebührenfinanziert durch die Stadt Eschweiler.
Nach derzeitiger Kostenschätzung belaufen sich die anfallenden Projektkosten einschließlich der Ingenieurkosten für die Kanalerneuerung auf ca. 2.415.000 €. Hierin enthalten sind ebenfalls die Kosten für die Erneuerung der Grundstücksanschlussleitungen in Höhe von ca. 175.000 €. Demnach liegt die aktuelle Kostenschätzung bereits, aufgrund der aktuellen Marktlage mit stetig steigenden Rohstoff- und Energiepreisen, über den zum Haushalt 2023 angemeldeten Mitteln. Der Genehmigung der Veränderungsliste zum Haushaltsplan-Entwurf 2023 vorausgesetzt, sind bisher für die Erneuerung der Kanäle unter der Kostenstelle 660 000 00 bei dem im Produkt 11 538 02 01 – Entwässerung und Abwasserbeseitigung geführten Sachkonto 09110002 – Kanal Hölderlinstraße, IV22AIB001 und Kanal Eichendorffstraße, IV22AIB002, für das Jahr 2023 Mittel in Höhe von 180.000 € sowie Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 2.060.000 €, für das Haushaltsjahr 2024 1.000.000 € und für das Haushaltsjahr 2025 1.060.000 € angemeldet. Die erforderlichen Mittel für die Erneuerung der Grundstücksanschlussleitungen wurden beim Haushaltsansatz bei dem Produkt 11 538 02 01 – Entwässerung und Abwasserbeseitigung – geführten Sachkonto 5235 0100 – Kostenerstattung für Kanalhausanschlüsse – in den jeweiligen Jahren entsprechend berücksichtigt. Erst im Rahmen der fortschreitenden Planung und nach Vorlage der Kostenberechnung ist eine Konkretisierung der Höhe der Ausgaben möglich. Ggfls. werden dann noch Anpassungen bei der Mittelbereitstellung erforderlich, die dann bei den Haushaltsanmeldungen 2024 ff. berücksichtigt werden. Sollte eine Anpassung der in 2023 vorhandenen Verpflichtungsermächtigung erforderlich werden, wird diese –mit amtsinterner Deckung- überplanmäßig zur Verfügung gestellt.
Einnahmen
Der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 24. März 2022 beschlossen, dass die von den Beitragspflichtigen zu zahlenden Straßenbaubeiträge zu 100 Prozent gefördert werden. Dieser Beschluss wurde zwischenzeitlich entsprechend umgesetzt. Die neue Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Kommunen zur Entlastung von Beitragspflichtigen bei Straßenausbaumaßnahmen in Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge) ist am 12. Mai 2022 in Kraft getreten. Sie sieht eine Förderung von Straßenbaumaßnahmen vor, die ab dem 1. Januar 2018 beschlossen wurden. Hierunter fällt auch die aktuelle Straßenbaumaßnahme.
Unabhängig davon ist die verbindliche Anliegerbeteiligung nach § 8a Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen durchzuführen.
Der Umbau der Eichendorffstraße zu einer Fahrradstraße wurde zur Förderung bei der Bezirksregierung angemeldet und wird dort unter dem Ordnungsmerkmal OM 2020 22 334 im Sonderprogramm „Stadt und Land“ im Rahmen des Nahmobilitätsprogramms 2023 vorgesehen. Die auf den Straßenbau entfallenden anteiligen Kosten für die Einrichtung einer Fahrradstraße belaufen sich gem. Förderantrag auf rd. 380.000 €. Hierzu wird von einer Förderung in Höhe von 95 % erwartet. Ein entsprechender Bewilligungsbescheid liegt derzeit noch nicht vor.
Die
Ingenieurleistungen zur Kanal- und Straßenerneuerung in der Eichendorffstraße
wurden an das Ingenieurbüro Achten und Jansen GmbH in Aachen vergeben. Für die
Projektsteuerung und Koordination der Kanal- und Straßenbauarbeiten wird
Arbeitskraft der Abteilungen 660, 661 und 662 erforderlich.