Betreff
Kanal- und Straßenbau Eichendorffstraße, Hölderlinstraße
Vorlage
363/22
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Ausschuss nimmt den derzeitigen Planungsstand zum Ausbau von Eichendorffstraße und Hölderlinstraße zur Kenntnis.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Anliegern und Interessierten die Planung im Rahmen einer Informationsveranstaltung vorzustellen und zu erläutern.

Unter Berücksichtigung der in der Informationsveranstaltung vorgetragenen Anregungen erfolgt die erneute Vorstellung der Planung, über die der Ausschuss dann abschließend berät.

 


Ausgangslage

Die Eichendorffstraße, im Abschnitt zwischen Preyerstraße und An Wardenslinde soll unter Berücksichtigung des Realisierungskonzeptes zur Errichtung von Fahrradstraßen (ESKLIMO) als Fahrradstraße umgestaltet und aufgrund des Zustandes von Fahrbahn und Nebenanlagen grundhaft erneuert werden. Die Straßenraumaufteilung erfolgt dabei maßgeblich nach den allgemeinen Anforderungen für Fahrradstraßen. Gleichzeitig werden die Kanäle und Teile der Versorgungsleitung erneuert.

Im räumlichen Zusammenhang der Kanal- und Leitungserneuerungen in der Eichendorffstraße zeigen sich auch die daran anschließenden Straßen erneuerungsbedürftig. Diese umfassen den südlichen Anliegerweg der Eichendorffstraße von Haus-Nr. 39 - 49, die nördliche Stichstraße der Eichendorffstraße mit Wendeanlage Haus-Nr. 30 - 32, sowie die Hölderlinstraße mit Wendeschleife und anschließendem Verbindungsweg zur Gartenstraße. Alle genannten Straßenausbauten in den Stichstraßen erfolgen untergeordnet zur Eichendorffstraße als Mischverkehrsflächen.

 

Mit Blick auf die geplanten Straßenbauarbeiten (Straßenvollausbau) im zuvor beschriebenen Ausbaubereich wurde ebenfalls der Zustand der vorhandenen Kanalisation betrachtet. Die vorhandene Mischwasserkanalisation der Eichendorffstraße besteht hauptsächlich aus kreisrunden Profilen mit einem Durchmesser von 300 bis 700 mm. Ab der Kreuzung Hölderlinstraße bis zur Kreuzung An Wardenslinde erfolgt die Entwässerung über ein Ei-Profil in der Nennweite 700/1050 mm. Die vorhandenen Mischwasserkanäle stammen aus dem Jahr 1965. Im Jahr 1976 wurde der nördliche Stich der Eichendorffstraße mittels Mischwasserkanal im Durchmesser 300 mm erschlossen. Der vorhandene Mischwasserkanal in der Hölderlinstraße stammt aus dem Jahr 1964. Hier erfolgt die Entwässerung im Ei-Profil in der Nennweite 700/1050 mm.

 

Da ebenfalls der Kreuzungsbereich Peter-Paul-Straße / Eichendorffstraße / Preyerstraße neugestaltet werden soll, wurde auch hier bzw. über den Kreuzungsbereich hinaus der Zustand der vorhandenen Kanalisation betrachtet. Im Kreuzungsbereich Peter-Paul-Straße / Eichendorffstraße / Preyerstraße verlaufen in der Preyerstraße jeweils ein Schmutz- und ein Niederschlagswasserkanal aus dem Jahre 1913 sowie in der Peter-Paul-Straße auf einer Haltungslänge von ca. 50 m ein Trennsystem mit den Durchmessern 250 bzw. 300 mm aus dem Jahre 1956. Die Trennkanalisation in der Preyerstraße besteht aus einem Schmutzwasserkanal mit einem Durchmesser von 250 mm und einem Regenwasserkanal mit einem Durchmesser von 600 mm.

Die Untersuchung der zuvor beschriebenen Kanalisation ergab, dass die Haltungen eine Vielzahl von Schäden in Form von verschobenen Verbindungen, Oberflächenschäden, schadhaft angeschlossene Stutzen sowie Rissen aufweisen. Zudem ist die Mischwasserkanalisation in der Eichendorff- und auch Hölderlinstraße hydraulisch überlastet, so dass eine Aufweitung der Kanalisation erforderlich ist.

 

Des Weiteren wurde die Erneuerung des Mischwasserkanals in der Eichendorff- und Hölderlinstraße bereits im aktuellen Abwasserbeseitigungskonzept 2018, 6. Fortschreibung, der Stadt Eschweiler, welches in der Sitzung des Stadtrates am 05.07.2017 beschlossen wurde, der Bezirksregierung Köln zur Umsetzung für das Jahr 2022 gemeldet. Aufgrund anderer technischer Prioritäten sowie der geplanten Umgestaltung der Eichendorffstraße als Fahrradstraße hat sich der Baubeginn jedoch auf das Jahr 2024 verschoben.

 

Wie bereits in der Verwaltungsvorlage VV 332/21 – Neuausrichtung in der Straßenplanung im Sinne einer nachhaltigen Neugestaltung und Entwicklung städtischer Verkehrsflächen in der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses am 04.11.2021 dargelegt, so wurde auch bei der Planung von Eichendorffstraße und Hölderlinstraße der Fokus bei der Planung erweitert und die nachfolgend aufgeführten Themenfelder betrachtet:

 

1.       Durchgangsverkehr
Die Eichendorffstraße ist aufgrund ihrer Lage im Straßennetz als Sammelstraße zu betrachten, die neben der Erschließung der unmittelbar an sie angebundenen Anlieger auch Verkehre aufnimmt, die aus den weiteren untergeordneten Nebenstraße stammen. Für den Kfz-Verkehr dürfte die Eichendorffstraße als Durchgangsstraße von geringer Bedeutung sein, verläuft doch parallel die L 223 – Dürener Straße als leistungsfähige Hauptverkehrsachse. Die dortige zulässige Höchstgeschwindigkeit erlaubt eine bessere Reisegeschwindigkeit, als sie auf der Eichendorffstraße zu erzielen wäre. Für den Radverkehr indes ist eine andere Einschätzung vorzunehmen. Hier spielt die Eichendorffstraße – künftig als Fahrradstraße mehr als bisher – eine bedeutende Rolle für den Durchgangsverkehr, weil auf der ESKLIMO-Route 2, zu der die Straße gehört, der Radverkehr weitestgehend störungsfrei abgewickelt wird. Die unterschiedlichen zulässigen Höchstgeschwindigkeiten im Vergleich von Dürener Straße und Eichendorffstraße spielen für den Radverkehr keine Rolle.
Die Hölderlinstraße ist auch aufgrund ihrer Ausbildung als Sackgasse von geringer verkehrlicher Bedeutung. Sie ist als Wohnstraße zu betrachten, die allein der Erschließung der Anlieger dient. Für den Rad- und Fußverkehr besteht allerdings darüber hinaus eine nützliche kleinräumige Verbindung zur Gartenstraße.

2.       Quell- und Zielverkehr
Beide Straßen weisen angrenzende Wohn- bzw. Gewerbebebauung auf. Diese verfügen über private Stellplätze die aber wohl in unterschiedlichem Maße genutzt werden oder aber in unzureichendem Maß bestehen, jedenfalls ist die Belegung des Straßenraums durch ruhenden Verkehr im Verlauf der auszubauenden Straßen heterogen ausgeprägt. Das Angebot an Längsparkständen scheint bei den verschiedenen Inaugenscheinnahmen vor Ort dem Bedarf der Anlieger angemessen zu sein.

3.       Grundversorgung
Die Versorgungs- und Telekommunikationsunternehmen wurden bereits im Rahmen der halbjährlich stattfindenden Koordinierungsgespräche zuletzt am 28.02.2023 über die städtische Kanal- und Straßenbaumaßnahme informiert. Das mit der Planung beauftragte Ingenieurbüro steht in engem Austausch mit den Versorgungsunternehmen um deren Bedarf bzgl. Erneuerung und Erweiterung der Leitungsnetze zu konkretisieren. Diese Abstimmung soll gewährleisten, dass erforderliche Arbeiten im Zuge der Kanal- und Straßenbauarbeiten gemeinsam mit der Stadt beauftragt und durchgeführt werden.

4.       Katastrophenvorsorge
Aufgrund der Höhenlage der Eichendorffstraße und der Hölderlinstraße ist hier nicht von potentiellen Gefahren infolge eines Indehochwassers auszugehen. Darüber hinaus soll durch eine geregelte und ausreichend dimensionierte Entwässerungsanlage ein den allgemeinen Regeln der Technik entsprechender Schutz vor Überflutung durch Regenereignisse gewährleistet werden.

5.       Verkehrssicherheit
Defizite in der Verkehrssicherheit bestehen derzeit aufgrund der baulichen Mängel der Verkehrsflächen in Form von Ausbrüchen und Verwerfungen.  In großem Umfang sind (Netz-) Risse und Absackungen vorhanden. In den letzten Jahren wurden diese Schadstellen zwar punktuell im Rahmen der Straßenunterhaltung behoben, jedoch lässt sich hierdurch kein dauerhaft zufriedenstellender Straßenzustand herstellen. Ursächlich ist das Schadensbild auf nicht ausreichend tragfähigen Untergrund zurückzuführen bzw. dürfte auch eine mangelnde Frostsicherheit des Oberbaus zu den erkennbaren Schäden geführt haben. Die beschriebenen Schäden sind sowohl in der Fahrbahn, als auch auf den Parkstandsflächen und den Gehwegen festzustellen.

6.       Aufenthaltsqualität
Die Aufenthaltsqualität der Eichendorffstraße ist übersichtlicher Natur. Durch die abschnittsweise vorhandene Straßenraumbegrünung, Nebenanlagen, die durch Grünstreifen von der Fahrbahn abgesetzt sind und eine allgemein akzeptierte Parkordnung, können die beidseitig vorhandenen Gehwege in der Regel ungehindert genutzt werden. Mit der weiteren Ausdetaillierung der Planung werden räumliche Möglichkeiten zur Aufstellung etwa von Sitzbänken gesucht, die Aufenthaltsfunktion steigern und ein Angebot für mobilitätsbeeinträchtigte und Senioren darstellen.

7.       Mikroklima und Ökologie
Baumbilanz

Die vorhandenen 19 öffentlichen Bäume in der Eichendorffstraße wurden durch das Grünflächenamt untersucht und bewertet. Deren Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen:

 

Vitalität

Gut

Gut bis mittel

Mittel bis schlecht

Schlecht

Anzahl

11

2

1

5

 

Alle als gut bewerteten Bäume bleiben möglichst erhalten. Diese ragen dabei mit ihrem Wurzelbild stark in die Gehweganlage. Vorgesehen ist der Schutz des Wurzelwerks mittels Wurzelbrücken. Dazu werden die verbleibenden Standorte vor der eigentlichen Straßenbauausschreibung mittels Bodensonar oder Freilegung vorab erkundet. Die Wurzelbrücken werden nach dem Erkundungsergebnis bemessen.

Die mittel bis schlecht bewerteten Bäume werden mittels Ersatzpflanzung im Nachgang der Baumaßnahme erneuert. In Abwägung ist durch die Baumaßnahme eine weitere Schädigung zu befürchten, die den Zustand der Bäume mittelfristig weiter verschlechtert. In der anstehenden Baumbilanz konnte das Verhältnis leicht verbessert werden, auch bedingt durch Neuanpflanzungen in den Stichstraßen. Es wird versucht, ein ausgewogenes Straßenbild auch unter Einbeziehung des großkronigen privaten Baumbestandes am Straßenrand zu schaffen.

 

 

 

Von

Bis

Bestand

Entfällt

Geplant

Eichendorffstraße

Preyerstraße

Stichweg 1

1

 

1

 

Stichweg 1

Stichweg 2

0

 

2

 

Stichweg 2

Fontanestraße Süd

18

9

1

 

Fontanestraße Süd

Stormstraße

0

 

1

 

Stormstraße

An Wardenslinde

 

 

1

Zwischensumme

 

 

19

9

6

Eichendorffstraße

 

Stichstraße

 

 

2

Hölderlinstraße

 

Einschl. Wendeanlage

2

 

2

Summe

 

 

21

9

10

 

Planung

Straßenraumgestaltung - Eichendorffstraße

Die Eichendorffstraße wird in einer Länge von 580 m inkl. der Kreuzungs- und Einmündungsbereiche zwischen Preyerstraße und An Wardenslinde grundhaft erneuert. Die Fahrbahn wird primär als Fahrradstraße mit einer Verkehrsraumregelbreite von 4,15 m (gemessen zwischen den Längsmarkierungsstreifen) geplant. Der Verkehrsraum zwischen den Borden beträgt 5,00 m und ermöglicht den Begegnungsverkehr von LKW und PKW. Mit einem Sicherheitstrennstreifen zur Fahrbahn werden weiterhin Längsparkstände im Wechsel mit Baumbeeten angeordnet. Fußgänger erhalten beidseitig eine 2 m breite Gehweganlage. Bestehende, erhaltenswerte Bäume werden in das Straßenbild integriert. Die Fahrbahn wird in Asphaltbauweise, die Nebenanlagen in Pflasterbauweise ausgebildet.

 

Anliegerweg Hs. 39-49

Der heute asphaltierte Weg wird vollflächig niveaugleich in Pflasterbauweise als verkehrsberuhigter Bereich erneuert. Die Gesamtbreite beträgt 4,00 m, die Gesamtlänge 65 m. Der Weg wird untergeordnet über den Bordstein an die Eichendorffstraße angeschlossen. Ein Parkangebot ist hier aufgrund der geringen Querschnittsbreite nicht möglich.

 

Stichstraße Hs. 30-32 mit Wendeanlage

Die heute im Separationsprinzip vorhandene 91 m lange und 8,50 m breite Straße wird zukünftig im Mischverkehrsprinzip in vollflächig niveugleicher Pflasterbauweise hergestellt. Parkraum und Baumbeete ordnen dabei den Straßenraum geschwindigkeitsdämpfend. Der Anschluss an die Eichendorffstraße erfolgt untergeordnet über den Gehweg. Es werden elf Parkstände und zwei neue Baumbeete geschaffen.

 

Hölderlinstraße mit Verbindungsweg zur Gartenstraße

Die Hölderlinstraße wird aufgrund umfangreicher Leitungsbauarbeiten vollflächig erneuert, da zu erwarten ist, dass der umfangreiche Eingriff in den Straßenkörper keine erhaltenswerte Bausubstanz des vorhandenen Straßenkörpers übriglassen wird. Gleiches gilt für den 72 m langen Verbindungsweg zur Gartenstraße.

Die 9,00 m breite Hölderlinstraße, heute im Separationsprinzip, wird zukünftig als Mischverkehrsfläche umgebaut. Der bestehende Asphaltaufbau wird durch eine geordnete vollflächig niveaugleiche Pflasterbauweise ersetzt. Der Straßenquerschnitt sieht eine mittige Muldenrinne, tangiert von wechselseitigen Längsparkständen und Baumbeeten, vor. Außen neben den Stellplätzen steht weiterhin Raum für Fußgänger zur Verfügung. Es werden sechs Stellplätze und zwei neue Baumbeete geschaffen.

Die bestehende Wendeschleife bleibt räumlich bestehen. Die innenliegende Grünfläche wird unter Einbeziehung der zwei großen Bäume als radienförmige Baumbank aufgewertet. Innerhalb der Baumbänke bleiben die vorhandenen Wurzelkörper möglichst unberührt.

Der Verbindungsweg zur Gartenstraße, in Teilen genutzt als Garagenzufahrt, ist heute vollflächig asphaltiert. Der Weg wird in Pflasterbauweise mit Mittelrinne erneuert.

 

Querschnittsgestaltung

Der motorisierte Verkehr soll in Fahrradstraßen zumindest für LKW eingeschränkt werden, wobei das Befahren für die Anlieferung und Müllabholung möglich sein muss. Die Fahrbahn wurde deshalb für den Begegnungsfall LKW/PKW mit 5,00 m zwischen den Borden ausgelegt. 

 

Der Radverkehr wird auf der Fahrbahn geführt. Die geforderte Mindestbreite von 4,00 m (nach dem einschlägigen Richtlinien) ist zwischen den Fahrbahnrandmarkierungen gegeben. Die vorgesehenen Fahrbahnrandmarkierungen in Blockmarkierung 1,5 m Strich und 1,5 m Lücke bei einer Breite von 25 cm sind mit den umliegenden Gemeinden zur besseren Darstellung der Fahrradstraße einheitlich abgestimmt. Die Fahrradstraße wird zusätzlich durch die Anordnung von Piktogrammen auf der Fahrbahn hervorgehoben. Diese werden regelmäßig an Zufahrten in die Fahrradstraße aufgetragen.

 

Parkraumbilanz

Parkraum sollte in Fahrradstraßen generell gekennzeichnet werden. Das momentan in der Eichendorffstraße praktizierte Parken am Fahrbahnrand ist dem Grunde nach auch in Fahrradstraßen erlaubt, soll aber durch Beschilderung (Parken nur in gekennzeichneten Flächen) geordnet und auf ein für den Radverkehr verträgliches Maß reduziert werden. Generell ist der zur Verfügung stehende Straßenraum breit genug für die Anordnung von Längsparkständen inkl. Trennstreifen außerhalb der Fahrbahn. Der Trennstreifen verhindert sog. „Dooring-Unfälle“ beim Öffnen von Fahrertüren. Der Parkstand selber kann mit 2,15 m Breite ausreichend breit dimensioniert werden. Die Zahl der baulich getrennten Parkstände im Bereich der Eichendorffstraße soll gegenüber dem Bestand um elf Parkstände erhöht werden.

 

Eichendorffstraße

Von

Bis

Bestand

geplant

Preyerstraße

Stichweg 1

4

3

Stichweg 1

Stichweg 2

14

3

Stichweg 2

Fontanestraße Süd

9

15

Fontanestraße Süd

Stormstraße

0

8

Stormstraße

An Wardenslinde

0

0

Summe

 

27

29

 

Fußgängerverkehr

Die Fußgänger erhalten, bis auf wenige punktuelle Ausnahmen, durchgehende Gehwegbreiten von 2,00 m. An allen Kreuzungen und Einmündungen entstehen barrierefreie Querungsmöglichkeiten. Deren Gestaltung berücksichtigt die in der Sitzungsvorlage VV 003/13 „Barrierefreies Bauen im öffentlichen Verkehrsraum“ behandelten Standards.

 

Straßenbeleuchtung

Die vorhandene Beleuchtungsanlage stammt noch aus den 1970er Jahren und besteht aus Peitschenmasten mit Langfeldleuchten bzw. Kofferleuchten. Die vorhandene Beleuchtungsanlage erlaubt keine DIN-EN konforme Ausleuchtung des öffentlichen Verkehrsraums, weshalb diese ebenfalls im Zuge der Baumaßnahme erneuert wird. Künftig wird eine Anlage mit Leuchten des Typs Philips Iridium Gen4 mit einer Lichtpunkthöhe von 6 m zum Einsatz kommen. Die genaue Festlegung der Leuchtenstandorte kann erst mit Fortschreibung der Planung erfolgen. Diese werden immer unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten, wie Grundstückszufahrten und Baumpflanzungen verortet.

Entwässerung

Entsprechend der betrieblichen und hydraulischen Vorgaben wird der neue Mischwasserkanal in der Eichendorffstraße in den Nennweiten von DN 300 bis DN 600 im Werkstoff PVC-U sowie in der Nennweite DN 1.000 in Beton erneuert. Im Bereich der Hölderlinstraße wird die neue Mischwasserkanalisation als kreisrundes Profil in der Nennweite DN 1.000 erneuert. Hier wird an die bereits sanierte Kanalisation in der Kreuzung Gartenstraße / Königsberger Straße angeschlossen.

 

Die Erneuerung der Kanalisation in der Kreuzung Peter-Paul-Straße / Eichendorffstraße / Preyerstraße erfolgt ebenfalls im Mischsystem in der Nennweite DN 400 bzw. DN 600 im Werkstoff PVC-U. Hier wird die Kanalerneuerung aufgrund des schlechten Zustandes der vorhandenen Kanalisation auch über den Kreuzungsbereich hinaus vollzogen, so dass sich die Erneuerung über eine Haltung in der Peter-Paul-Straße in der Nennweite DN 400 sowie in der Preyerstraße über den Bereich vom vorhandenen Regenrückhaltebecken nördlich der Kreuzung Preyerstraße / Eichendorffstraße vor Hausnummer 26 bis zur Hausnummer 6, südlich der Kreuzung Preyerstraße / Eichendorffstraße in der Nennweite DN 600 erstreckt. Im Anschluss zur Kanalerneuerung erfolgt in diesem Bereich lediglich die Sanierung der Fahrbahndecke auf gesamter Breite.

 

Im gesamten Ausbaubereich erfolgt die Kanalerneuerung auf einer Länge von ca. 1.040 m, überwiegend in gleicher Trasse und in offener Bauweise.

 

Die vorab inspizierten und als schadhaft eingestuften Grundstückanschlussleitungen werden im Rahmen der Baumaßnahme im Bereich der Straßenerneuerung bis zur Grundstücksgrenze bzw. im Bereich der reinen Kanalerneuerung (Kreuzungsbereich Peter-Paul-Straße / Eichendorffstraße / Preyerstraße) bis zum Bordstein saniert. Teilweise konnten Grundstücksanschlussleitungen aufgrund des schlechten Zustandes vorab nicht inspiziert werden, so dass diese im Rahmen der Ausführung bewertet und ebenfalls nach Bedarf saniert werden. Vorab zur Baumaßnahme werden die betroffenen Hauseigentümer durch die Abteilung Kanalbau über die Sanierungsnotwendigkeit der Grundstücksanschlussleitung informiert.

 

Versorgungsleitungen

Im Bereich der Baumaßnahme befinden sich Leitungen und Anlagen folgender Versorgungsträger:

  • Strom: Regionetz GmbH, Westnetz GmbH
  • Gas: Regionetz GmbH
  • Kommunikation: Deutsche Telekom GmbH, Vodafone GmbH
  • Wasserversorgung: Regionetz GmbH

 

Vorhandene Versorgungsleitungen sind im Zuge der Baumaßnahme zu sichern und vorhandene Schachtabdeckungen bzw. Schieberkappen sind an die neuen Höhenverhältnisse anzupassen. Gemäß bisheriger Abstimmung mit der Regionetz GmbH werden die Versorgungsleitungen teilweise erneuert bzw. entfallen ganz. Hierzu wird eine separate Planung erstellt und Leitungstrassen in der weiteren Planung vorgesehen.

 

Grunderwerb

Im Rahmen der Baumaßnahme ist kein Grunderwerb erforderlich.

 

Projektablauf

Der weitere Ablauf des Vorhabens wird an den folgenden zeitlichen Meilensteinen orientiert.

Kenntnisgabe im Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss          23.03.2023

Bürgerinformationsveranstaltung                                              13.04.2023

Beteiligung des Beirats für Inklusion und gesellschaftliche Teilhabe 06.06.2023

Beschluss der Planung im Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss 13.06.2023

Ausschreibungsphase                                      Juli 2023 – September 2023

Submission                                                                    September 2023

Vergabe im Haupt- und Finanzausschuss                                 25.10.2023

Baubeginn                                                  Februar 2024 (nach Karneval)

 

Bedingt durch die teilweise geringen Breiten des Straßenraums müssen die Arbeiten überwiegend unter abschnittsweiser Vollsperrung durchgeführt werden, da nur so den Vorgaben des Arbeitsschutzes gefolgt werden kann. Hierzu sind im Vorfeld der Baumaßnahme entsprechend großräumige Umleitungen für den Durchgangsverkehr auszuweisen. Die notwendige Abstimmung zur Verkehrsregelung während der Baumaßnahme erfolgt rechtzeitig vor Baubeginn mit der Verkehrsbehörde unter Beteiligung von Polizei und Feuerwehr.

Des Weiteren wird den Anliegern und interessierten Bürgern die geplante Kanal- und Straßenbaumaßnahme in einer Bürgerinformationsveranstaltung vorgestellt. Der Termin der Veranstaltung wird rechtzeitig in der örtlichen Presse, auf der städtischen Internetseite und im Amtsblatt bekanntgegeben. Bereits erfolgt ist eine Einbindung des ADFC im Planungsprozess. Anhand des hier vorliegenden Stands der Planung wurden Anregungen zur Planung gemacht, die zusammen mit den weiteren noch folgenden Anregungen aus der öffentlichen Beteiligung in einer Planungssynopse zusammengefasst werden.

 


Ausgaben

Straßenbau

Im Rahmen der Vorentwurfsplanung wurden die Baukosten ermittelt. Diese stellen sich unter Berücksichtigung der allgemeinen Kostenentwicklung wie folgt dar. Für die Eichendorffstraße wird einschließlich der Stichwege von Baukosten in Höhe von 1.710.000 € ausgegangen. Auf dem Konto 125410101-09110002-IV23AIB002 steht neben den übertragenen Mittel von 100.000 €, 2.134.000 € als Verpflichtungsermächtigung in 2022 zur Verfügung. Bei der Hölderlinstraße ist von Baukosten in Höhe von 448.000 € auszugehen. Die bisher für 2026 im Haushalt vorgesehene Maßnahme ist finanzverträglich zeitlich nach 2024 vorzuverlegen.

Um die Ausschreibung Ende 2023 veröffentlichen zu können, wird auch für die Hölderlinstraße eine Verpflichtungsermächtigung benötigt. Mittelabfluss für Eichendorffstraße und Hölderlinstraße beginnt nach derzeitiger Planung in 2024.

 

Kanalbau

Die Erneuerung erfolgt gebührenfinanziert durch die Stadt Eschweiler.

Nach derzeitiger Kostenschätzung belaufen sich die anfallenden Projektkosten einschließlich der Ingenieurkosten für die Kanalerneuerung auf ca. 2.415.000 €. Hierin enthalten sind ebenfalls die Kosten für die Erneuerung der Grundstücksanschlussleitungen in Höhe von ca. 175.000 €. Demnach liegt die aktuelle Kostenschätzung bereits, aufgrund der aktuellen Marktlage mit stetig steigenden Rohstoff- und Energiepreisen, über den zum Haushalt 2023 angemeldeten Mitteln. Der Genehmigung der Veränderungsliste zum Haushaltsplan-Entwurf 2023 vorausgesetzt, sind bisher für die Erneuerung der Kanäle unter der Kostenstelle 660 000 00 bei dem im Produkt 11 538 02 01 – Entwässerung und Abwasserbeseitigung geführten Sachkonto 09110002 – Kanal Hölderlinstraße, IV22AIB001 und Kanal Eichendorffstraße, IV22AIB002, für das Jahr 2023 Mittel in Höhe von 180.000 € sowie Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 2.060.000 €, für das Haushaltsjahr 2024 1.000.000 € und für das Haushaltsjahr 2025 1.060.000 € angemeldet.  Die erforderlichen Mittel für die Erneuerung der Grundstücksanschlussleitungen wurden beim Haushaltsansatz bei dem Produkt 11 538 02 01 – Entwässerung und Abwasserbeseitigung – geführten Sachkonto 5235 0100 – Kostenerstattung für Kanalhausanschlüsse – in den jeweiligen Jahren entsprechend berücksichtigt. Erst im Rahmen der fortschreitenden Planung und nach Vorlage der Kostenberechnung ist eine Konkretisierung der Höhe der Ausgaben möglich. Ggfls. werden dann noch Anpassungen bei der Mittelbereitstellung erforderlich, die dann bei den Haushaltsanmeldungen 2024 ff. berücksichtigt werden. Sollte eine Anpassung der in 2023 vorhandenen Verpflichtungsermächtigung erforderlich werden, wird diese –mit amtsinterner Deckung- überplanmäßig zur Verfügung gestellt.

 

Einnahmen

Der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 24. März 2022 beschlossen, dass die von den Beitragspflichtigen zu zahlenden Straßenbaubeiträge zu 100 Prozent gefördert werden. Dieser Beschluss wurde zwischenzeitlich entsprechend umgesetzt. Die neue Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Kommunen zur Entlastung von Beitragspflichtigen bei Straßenausbaumaßnahmen in Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge) ist am 12. Mai 2022 in Kraft getreten. Sie sieht eine Förderung von Straßenbaumaßnahmen vor, die ab dem 1. Januar 2018 beschlossen wurden. Hierunter fällt auch die aktuelle Straßenbaumaßnahme.

 

Unabhängig davon ist die verbindliche Anliegerbeteiligung nach § 8a Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen durchzuführen.

 

Der Umbau der Eichendorffstraße zu einer Fahrradstraße wurde zur Förderung bei der Bezirksregierung angemeldet und wird dort unter dem Ordnungsmerkmal OM 2020 22 334 im Sonderprogramm „Stadt und Land“ im Rahmen des Nahmobilitätsprogramms 2023 vorgesehen. Die auf den Straßenbau entfallenden anteiligen Kosten für die Einrichtung einer Fahrradstraße belaufen sich gem. Förderantrag auf rd. 380.000 €. Hierzu wird von einer Förderung in Höhe von 95 % erwartet. Ein entsprechender Bewilligungsbescheid liegt derzeit noch nicht vor.

 


Die Ingenieurleistungen zur Kanal- und Straßenerneuerung in der Eichendorffstraße wurden an das Ingenieurbüro Achten und Jansen GmbH in Aachen vergeben. Für die Projektsteuerung und Koordination der Kanal- und Straßenbauarbeiten wird Arbeitskraft der Abteilungen 660, 661 und 662 erforderlich.