Betreff
Fortsetzung der Schulsozialarbeit in den Städtischen Grundschulen
Vorlage
359/22
Art
Beschlussfassung öffentlich

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Verein für allgemeine und berufliche Weiterbildung e.V. (VABW e.V.) die als Anlage im Entwurf beigefügte Vereinbarung abzuschließen, um auf dieser Basis die bisher praktizierte Schulsozialarbeit an allen Eschweiler Grundschulen sowie die Netzwerkarbeit über eine Koordinierungsstelle im Jugendamt für das Schuljahr 2023/2024, fortzuführen.


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste zuletzt am 16.12.2021 den Beschluss, die Verwaltung zu beauftragen, mit dem Verein für allgemeine und berufliche Weiterbildung e.V. (VABW e.V.) eine Vereinbarung abzuschließen, um auf dieser Basis die bisher praktizierte Schulsozialarbeit an allen Eschweiler Grundschulen sowie die Netzwerkarbeit über eine Koordinierungsstelle im Jugendamt ab 2022 pp. fortzuführen. Auf die begründende Verwaltungsvorlage 373/21 wird verwiesen.

 

Für das kommende Schuljahr 2023/2024 ist ein neuer Förderantrag bis Ende des Jahres zu stellen. Seitens der Verwaltung wird der Antrag auf Förderung fristgerecht gestellt.

 

Die für die StädteRegion Aachen vorgesehene Verteilmasse ist wie im Vorjahr die gleiche, so dass weiterhin jährlich 1,4 Mio. € zur Verfügung stehen. Insofern wird weiterhin davon ausgegangen, dass die Stadt Eschweiler nicht mehr als die im letzten Jahr bereitgestellte Summe von 142.759 Euro jährlich zu erwarten hat. Hiervon wurde bereits seitens der StädteRegion in Bezug auf den letzten Antrag mitgeteilt, dass für das Schuljahr 2022/2023 im 2. Halbjahr eine Fördersumme in Höhe von 83.276 Euro bewilligt wurde.

 

Hinsichtlich der Sinnhaftigkeit der Schulsozialarbeit, die seit nunmehr 10 Jahren in Eschweiler ein fest etablierter Bestandteil der Schullandschaft ist, wird auf die Ausführungen im Sachverhalt der Verwaltungsvorlage 397/20 verwiesen. Inhaltlich hat sich zu den im Sachverhalt dieser Vorlage getätigten Ausführungen zur Ausgestaltung der Schulsozialarbeit nichts verändert.

 

Es wird erneut darauf hingewiesen, dass seitens der Kommunen weiterhin der Wunsch besteht, dass die Schulsozialarbeit antragsunabhängig dauerhaft etabliert und garantiert werden soll, so dass die beschäftigten Mitarbeiter*innen nicht über weitere Jahre auf der Grundlage befristeter Arbeitsverträge agieren müssen. Wie bereits in der o.a. Verwaltungsvorlage 373/21 mitgeteilt, sind die an Eschweiler Grundschulen über den VABW beschäftigten Schulsozialarbeiter*innen bereits seit dem 01.01.2021 unbefristet beschäftigt.

 

Die Finanzierung der Schulsozialarbeit war bisher mit einem jährlichen Kostenaufwand von 362.208 Euro verbunden. Abzüglich der bisher gewährten Landesförderung in Höhe von 142.759 Euro betrug der städt. Eigenanteil im letzten Jahr 219.449 Euro.

 

Der Kostenaufwand beträgt für das Schuljahr 2023/2024 voraussichtlich 399.557 Euro. Für das Jahr 2022 ergibt sich aus einer nicht besetzten Stelle ein Restmittelbestand in Höhe von ca. 50.000 €, welcher seitens des VABW in das Jahr 2023 übertragen wird. Allerdings führen die jährlich erfolgenden Tariferhöhungen auch in diesem Bereich zur Steigerung der Personalkosten. Ausweislich der dem Vertrag beigefügten Kalkulation des VABW e.V. ist für das Jahr 2023 mit Gesamtkosten in Höhe von 380.879 Euro zu rechnen. Abzüglich der zu übertragenden 50.000 € ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von 330.879 Euro.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, den als Anlage beigefügten Vertrag erneut mit dem VABW e.V. abzuschließen, da sich die Zusammenarbeit als sehr kooperativ erwiesen hat und es auch weiterhin keinen Grund zur Beanstandung gibt. Der Restmittelbestand wird entsprechend verrechnet.

 


Für die Fortsetzung der Schulsozialarbeit an den Eschweiler Grundschulen im oben beschriebenen Umfang von rechnerisch 5,5 Stellen zuzüglich einer halben Koordinierungsstelle im Jugendamt entsteht im Haushaltsjahr 2023 ausweislich der Kalkulation des VABW e.V. ein finanzieller Aufwand in Höhe von 380.879 Euro, abzüglich der Restmittel beim VABW in Höhe von ca. 50.000 Euro ergibt sich ein Gesamtaufwand in Höhe von 330.879 Euro. Die Verbuchung des Aufwands erfolgt bei Produkt 032430101 „sonstige schulische Aufgaben“, Sachkonto 52910000 „Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen“. Für die Fortsetzung der Schulsozialarbeit an den Eschweiler Grundschulen zuzüglich der halben Koordinierungsstelle entsteht im ersten Schulhalbjahr 2023/2024 ausweislich der Kalkulation des VABW e.V. ein finanzieller Aufwand in Höhe von 166.482. Für die zweite Schuljahreshälfte im Jahr 2024 liegen die Kosten bei 233.075 Euro. Sollten die Personalkosten gleichbleibend sein, wäre im Jahr 2024 mit einem Aufwand von insgesamt rund 399.557 auszugehen. Sollte es im Frühjahr 2024 zu einer Tariferhöhung kommen (ca. 3% Tariferhöhung ab dem ersten Schulhalbjahr 2024/2025), läge der Aufwand für das Jahr 2024 bei ca. 404.551 Euro.

 

Die Deckung dieses Aufwandes erfolgt zum einen über Erträge aus der erwarteten Landeszuwendung zur Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT), die der Stadt für 2023 bzw. das Schuljahr 2023/24 in einer Größenordnung von voraussichtlich 142.759 € bezogen auf das Haushaltsjahr 2023 und anteilig für das erste Halbjahr 2024 zur Verfügung gestellt werden (Produkt 032430101 „Sonstige schulische Aufgaben“, Sachkonto 41420300 „Zuweisungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden“). Zum anderen erbringt die Stadt als so genannte „freiwillige Leistung“ einen Kofinanzierungsaufwand (Eigenanteil) von rund 188.119 Euro im Jahr 2023 und voraussichtlich ca. 256.797 Euro in 2024 (bzw. 261.791 Euro mit Tariferhöhungen ab Schuljahr 2024/2025), sofern sich die Personalkosten im zweiten Schulhalbjahr nicht nochmals wesentlich erhöhen.

 


keine