I.
Die
Aufstellung der 25. Änderung des Flächennutzungsplans - Erweiterung
Reitsportanlage Hücheln - gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit dem
in der Anlage 1 dargestellten Änderungsbereich wird beschlossen.
II.
Gleichzeitig
wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an dieser Bauleitplanung (Anlagen
3 - 5) gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 der
Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler beschlossen.
Südlich des Ortsteils Weisweiler zwischen dem Verlauf der Inde, der
Bahnstrecke der Euregiobahn und der Kölner Straße befindet sich die
Sportplatzanlage Hücheln. Infolge der Fusion der Fußballvereine aus Dürwiß,
Laurenzberg und Weisweiler im Sommer 2020 wurde die Nutzung der Sportanlage
durch die Fortuna 08 Weisweiler e.V. aufgegeben. Durch das Hochwasserereignis
aus dem Jahre 2021 wurde die Sportplatzanlage teilweise stark beschädigt. Mit
der Aufgabe bestand die Notwendigkeit, eine zukunftsfähige Nachnutzung für die
ehemaligen Sportplatzflächen zu finden.
Die Eigentümerin der benachbarte Reitsportanlage beabsichtigt ihren
Betrieb um einen Reitplatz und eine Betriebswohnung für die Pferdepfleger*innen
zu erweitern. Dafür sollen die ehemaligen Sportplatzflächen in einen Reitplatz
umgewandelt und das ehemalige Vereinsheim zukünftig durch den Reitsportverein
genutzt werden. Die bisherige Hausmeisterwohnung soll als Betriebswohnung für
die Pferdepfleger*innen dienen und die vorhandene Schießanlage weiterhin durch
den ansässigen Schützenverein genutzt werden. Die bestehenden Parkplatzflächen
und Grünflächen mit Baumbestand bleiben als solche erhalten.
Durch die Erweiterung des bestehenden Reit- bzw. Pferdezuchtbetriebs kann
sichergestellt werden, dass die etablierten, hochklassigen Turniere weiterhin
auf hohem Niveau durchgeführt werden können. Beides ist über die letzten Jahre
zu einem wichtigen Wirtschaftsfaktor auch für die Stadt Eschweiler geworden.
Da die geänderte Zielsetzung der Stadt Eschweiler mit der geplanten
Folgenutzung nicht mehr der Darstellung „Grünfläche mit der Zweckbestimmung
Sportplatz“ im rechtswirksamen Flächennutzungsplan (FNP 2009) entspricht, ist
eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Zur planungsrechtlichen
Vorbereitung der Erweiterung des Reitsportbetriebes soll die Darstellung im
Rahmen der Aufstellung der 25. Änderung des Flächennutzungsplans
- Erweiterung Reitsportanlage Hücheln - in „Sonderbaufläche (SO) mit
Zweckbestimmung Reitsportanlage mit Pferdezucht und -ausbildung“ geändert
werden (Anlage 3). Die Überlagerung durch die nachrichtliche Übernahme
„hochwassergefährdeter Bereich“ wird vorerst beibehalten und ggf. im weiteren
Verfahren angepasst.
Als erster Verfahrensschritt für die Flächennutzungsplanänderung sind der
Aufstellungsbeschluss und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Abs. 1 BauGB vorgesehen.
Die Verwaltung empfiehlt, die Aufstellung der 25. Änderung des
Flächennutzungsplans - Erweiterung Reitsportanlage Hücheln - (Anlagen
3, 4 und 5) sowie die frühzeitige Beteiligung an dieser Bauleitplanung zu
beschließen.
Im Rahmen des
Bauleitplanverfahrens müssen ggf. externe Gutachten vergeben werden. Die
Notwendigkeit ergibt sich erst aus den Stellungnahmen der Fachbehörden im
weiteren Aufstellungsverfahren. Haushaltsmittel für Gutachten stehen bei dem im
Produkt 095110101 - Räumliche Planung und Entwicklung - geführten
Sachkonto 52910000 - Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen - zur
Verfügung.
Die Aufstellung des o.g. Bauleitplans bindet als Pflichtaufgabe der Kommune Arbeitskraft in der Abteilung 610.