Betreff
Vorstellung von Zwischenergebnissen der Teilnahme des Jugendamtes am bundesweiten Vergleichsring mittelgroßer Städte der KGSt
Vorlage
345/22
Aktenzeichen
511
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


 

Seit Juni 2021 beteiligt sich das Jugendamt der Stadt Eschweiler am Kennzahlen-Vergleichsring der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) zu den Erziehungs- und Eingliederungshilfen. Am interkommunalen Vergleich nehmen 8 mittelgroße Städte (50.000 bis 150.000 Einwohner) teil.

Die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) ist ein von den Städten, Gemeinden und Kreisen gemeinsam getragener Fachverband für kommunales Management. Sie wurde 1949 in Köln gegründet. Gemeinsam mit ihren Mitgliedern und für ihre Mitglieder befasst sich die KGSt mit Führung, Steuerung, Organisation und Weiterentwicklung der Kommunalverwaltung. Die KGSt entwickelt ihre gutachtlichen Empfehlungen gemeinsam mit der kommunalen Praxis.

 

Im Jugendhilfeausschuss wurde erstmalig am 23.06.2021 (ohne Vorlagen-Nr.) über den Beginn der Teilnahme am Vergleichsring berichtet. Ziel des Projektes ist ein kommunaler Vergleich von Leistungen im Bereich der Hilfen zur Erziehung auf der Basis eines einheitlichen Kennzahlensystems. Die Nutzung und Auswertung der Daten sowie der Austausch unter den Kommunen bietet Ansätze für die weitere Entwicklung von Steuerungsmöglichkeiten.

Die Verwaltung trägt hiermit erste Ergebnisse über die Auswertungsjahre 2019- 2021 vor. Am Kennzahlenvergleich haben neben der Stadt Eschweiler die Städte Arnsberg, Cottbus, Dessau-Roßlau, Hattingen, Herten, Ibbenbüren und Kaiserslautern teilgenommen. Ausgewertet werden die Erziehungshilfen jeweils nach stationären und ambulanten Hilfen. Als Grundlagen dienen der Auswertung dabei die Fallzahlen, die Dauer der Hilfegewährung und die damit verbundenen Kosten.

 

 

Inhalte und Bedeutung des Kennzahlenvergleichs

 

Die Daten des Vergleichsrings sind wesentliche Grundlage für die interne Steuerung. So bildet die Systematik des Kennzahlenvergleiches die maßgebliche Grundlage für die Ziele, Grund- und Kennzahlen des Produktes 8148111 – „individuelle Hilfen nach dem SGB VIII“. Als Ergebnisse sind die wichtigsten Kennzahlen aus dem Kennzahlenvergleich in der interkommunalen Entwicklung der Datenerfassungsjahre 2019 bis 2021 zusammengetragen. Der KGSt-Wert gibt den Median oder Mittelwert an (Ordnet man Daten ihrer Größe nach, so bezeichnet man den Wert, der in der Mitte der sortierten Liste steht als Median oder Zentralwert.). Die Werte werden i.d.R. pro Jugendeinwohnerwert (JEW) angegeben. Es handelt sich dabei um die Einwohnerzahl im Alter von 0 bis 21 Jahren. Die ermittelten Kennzahlen werden für Erziehungs- und Eingliederungshilfen insgesamt angegeben (alle Hilfen) sowie getrennt nach ambulanten und stationären Erziehungs- bzw. Eingliederungshilfen. Der Anteil am JEW gibt dabei den Umfang der Inanspruchnahme und die Kostenbelastung für das städtische Jugendamt wieder. Folgende Punkte des interkommunalen Vergleichs sind hervorzuheben:

 

 

Inanspruchnahme von laufenden erzieherischen Hilfen gesamt

(Fälle je 10.000 Einwohner unter 21 Jahren)

 

Im Auswertungsjahr 2021 liegt die Inanspruchnahme der erzieherischen Hilfen in der Stadt Eschweiler bei 507,37 und ist damit gegenüber den Vorjahren 2019 (529,62) und 2020 (604,02) wieder gesunken und liegt geringfügig über dem Median des Vergleichsrings.

 

 

 

 

Inanspruchnahme von laufenden erzieherischen Hilfen in ambulanter Form

(Fälle je 10.000 Einwohner unter 21 Jahren)

 

Im Auswertungsjahr 2021 liegt die Inanspruchnahme der ambulanten erzieherischen Hilfen in der Stadt Eschweiler bei 315,13 und ist damit gegenüber den Vorjahren 2019 (297,04) und 2020 (353,03) wieder gesunken und liegt über dem Median des Vergleichsrings. Dies spiegelt den erhöhten und komplexeren Bedarf an ambulanten Hilfen der letzten Jahre wieder. Der Hilfebedarf ist in den letzten Jahren stark gestiegen und immer mehr junge Menschen haben Unterstützung in Anspruch genommen. Die psychischen Belastungen von Kindern und Jugendlichen durch die Coronapandemie sowie der Flutkatastrophe führten zu einem vermehrten Fallanstieg.

 

 

 

 

 

 

 

Inanspruchnahme von laufenden erzieherischen Hilfen durch Pflegepersonen in Vollzeitpflege (Fälle je 10.000 Einwohner unter 21 Jahren)

 

Innerhalb der letzten drei Jahre von 2019 bis 2021 liegt die Inanspruchnahme erzieherischer Hilfe im Rahmen vom Vollzeitpflegeverhältnissen über dem jährlichen Median des Vergleichsringes. Dies ist positiv anzumerken, da durch die Unterbringung von Kindern in familiären Systemen ggfls. weitaus kostenintensivere Heimunterbringung abgewendet werden können.

 

 

 

 

 

Inanspruchnahme von laufenden erzieherischen Hilfen in Heimerziehung/sonstigen betreuten Wohnformen (Fälle je 10.000 Einwohner unter 21 Jahren)

 

Deutlich wird die oben getroffene Aussage in der untenstehenden Graphik, in der die Stadt Eschweiler im Bereich der stationären Heimunterbringungen einen im Vergleich sehr geringen Aufwand für dieses Leistungssegment der Hilfe gem. § 34 SGB VIII aufweist. Dieses ist daher bedeutsam, da allein ein Hilfefall in diesem Segment Jahreskosten im „sechsstelligen Bereich“ verursachen kann.

 

 

 

 

Insgesamt betrachtet liegt die Stadt Eschweiler bei den stationären Aufwendungen -und das ist durchaus als Steuerungserfolg zu werten- unterhalb des Medians:

 

 

 

 

Aufwendungen für Eingliederungshilfen nach §§ 35a, 41 SGB VIII pro Einwohner im Alter von 0 bis unter 21 Jahren

 

Die Aufwendungskennzahlen im Bereich der Eingliederungshilfen liegt in Eschweiler gemessen an den teilnehmenden Kommunen des Vergleichsrings im oberen Segment. Hier lässt sich in den letzten Jahren ebenfalls ein deutlicher Anstieg sowohl stationärer als auch ambulanter Hilfen feststellen. Auch hier spiegeln die steigenden Kosten den Anstieg des Eingliederungshilfebedarfs wieder, welcher insbesondere eine Folge der Coronapandemie sowie der Flutkatastrophe des letzten Jahres ist.

 

 

 

 

 

Ergebnis

Die Teilnahme am Vergleichsring wird als Optimierungsinstrument gesehen. Die unterschiedlichen Ergebnisse werden dabei in den jeweiligen Arbeitstreffen diskutiert und dahinterliegende konzeptionelle Ideen ausgetauscht. Dieser Austausch zwischen den Kommunen ist dabei offen und konstruktiv und insbesondere der „Blick“ in andere Bundesländer durchaus hilfreich. Die entstandene Vernetzung wird daher auch bereits bei anderen Fachthemen, wie der Umsetzung des Landeskinderschutzgesetzes oder der Einführung einer Controllingsoftware genutzt. Geplant ist daher die Fortführung des Vergleichsringes für weitere zwei Jahre.

 

 

  


 

Für die Teilnahme am Kennzahlenvergleich beläuft sich der aktuelle Kostenbeitrag für die Stadt Eschweiler gemäß der Projektvereinbarung vom 08.03.2021 für die Projektphase 2021 – 2022 (Auswertungsjahre 2019 und 2021) auf 4.998,00 Euro inkl. Mehrwertsteuer.