Dem Sozialdienst
katholischer Frauen e.V. Ortsverein Eschweiler werden zur Finanzierung des
Familienpatendienstes -unter Vorbehalt der Weiterleitung von Mitteln der
Bundesstiftung Frühe Hilfen durch das Land Nordrhein-Westfalen- eine anteilige
Zuwendung in Höhe von 9.335,06 Euro für das Jahr 2023 zur Verfügung gestellt.
Aus den Förderbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen für die
Weiterleitung von Mitteln der Bundesstiftung Frühe Hilfen an die örtlichen
Träger der öffentlichen Jugendhilfe geht hervor, dass sich die Frühen Hilfen zu einem neuen, die bestehenden Sozialleistungen
ergänzenden und verbindenden
Element für (werdende) Eltern sowie
Familien mit Säuglingen
und Kleinkindern in Deutschland etabliert hat. Durch ihr eigenes Profil und
ihre spezifischen Angebote streben sie eine neue Qualität bei der Unterstützung
– vor allem von belasteten und schwer erreichbaren – (werdenden) Müttern und
Vätern mit Säuglingen und Kleinkindern an und entwickeln neue Zugänge. Die
systemübergreifenden Strukturen und Angebote zur psychosozialen Unterstützung
der Familien in den Frühen Hilfen bilden sich daher nicht originär in den
bisherigen Sozialleistungssystemen ab.
Eines dieser Angebote ist das Familienpatenmodell des Sozialdienstes
katholischer Frauen e.V. Ortsverein Eschweiler (SKF), dass der
Jugendhilfeausschuss seit Jahren im Rahmen einer Pauschalfinanzierung
unterstützt (zuletzt Verwaltungsvorlage 375/21). Ein Tätigkeitsbericht des
Trägers, der die derzeitige Umsetzung, aber auch die Schwierigkeiten und
Anforderungen aufzeigt, ist dabei als Anlage beigefügt.
Aus Sicht der Verwaltung sollten auch im kommenden Jahr Mittel aus der
Bundesstiftung zur Unterstützung dieses Angebotes weitergeleitet werden.
Die Haushaltsmittel der
Bundesstiftung Frühe Hilfen sind im Produkt 06 363 01 01 bei den Sachkonten
41410000-Zuweisungen vom Land für lfd. Zwecke- und 53119000–Zuweisungen und
Zuschüsse für lfd. Zwecke in jeweils gleicher Höhe veranschlagt. Das Land Nordrhein-Westfalen
leitet auf der Grundlage von § 3 Absatz 4 KKG, der
Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung, Satzung und Leistungsleitlinien zur
Bundesstiftung Frühe Hilfen und § 29 Haushaltsgesetz NRW jährliche Mittel an
die öffentlichen Träger der Jugendhilfe weiter. Insgesamt erhält die Stadt
Eschweiler dabei voraussichtliche Zahlungen in Höhe von 38.412,- Euro. Davon
werden im Jahr 2023 voraussichtlich insgesamt 34.519,08 Euro an die
StädteRegion Aachen zur Finanzierung des gemeinsamen Familienhebammendienstes
weitergeleitet. Damit stehen aus Mitteln der Bundesstiftung 3.892,92 Euro zur
Weiterleitung an den SKF zur Verfügung. Der voraussichtlich verbleibende
Restbetrag (5.442,14 Euro) kann innerhalb des Produktes 06 363 01 01 gedeckt
werden.