Betreff
Finanzierung des Familienpatendienstes im Rahmen der Frühen Hilfen
Vorlage
344/22
Aktenzeichen
511
Art
Beschlussfassung öffentlich

Dem Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Ortsverein Eschweiler werden zur Finanzierung des Familienpatendienstes -unter Vorbehalt der Weiterleitung von Mitteln der Bundesstiftung Frühe Hilfen durch das Land Nordrhein-Westfalen- eine anteilige Zuwendung in Höhe von 9.335,06 Euro für das Jahr 2023 zur Verfügung gestellt.

 


Aus den Förderbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen für die Weiterleitung von Mitteln der Bundesstiftung Frühe Hilfen an die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe geht hervor, dass sich die Frühen Hilfen zu einem neuen, die bestehenden Sozialleistungen ergänzenden und verbindenden Element für (werdende) Eltern sowie Familien mit Säuglingen und Kleinkindern in Deutschland etabliert hat. Durch ihr eigenes Profil und ihre spezifischen Angebote streben sie eine neue Qualität bei der Unterstützung – vor allem von belasteten und schwer erreichbaren – (werdenden) Müttern und Vätern mit Säuglingen und Kleinkindern an und entwickeln neue Zugänge. Die systemübergreifenden Strukturen und Angebote zur psychosozialen Unterstützung der Familien in den Frühen Hilfen bilden sich daher nicht originär in den bisherigen Sozialleistungssystemen ab.

 

Eines dieser Angebote ist das Familienpatenmodell des Sozialdienstes katholischer Frauen e.V. Ortsverein Eschweiler (SKF), dass der Jugendhilfeausschuss seit Jahren im Rahmen einer Pauschalfinanzierung unterstützt (zuletzt Verwaltungsvorlage 375/21). Ein Tätigkeitsbericht des Trägers, der die derzeitige Umsetzung, aber auch die Schwierigkeiten und Anforderungen aufzeigt, ist dabei als Anlage beigefügt.

 

Aus Sicht der Verwaltung sollten auch im kommenden Jahr Mittel aus der Bundesstiftung zur Unterstützung dieses Angebotes weitergeleitet werden. 

 


Die Haushaltsmittel der Bundesstiftung Frühe Hilfen sind im Produkt 06 363 01 01 bei den Sachkonten 41410000-Zuweisungen vom Land für lfd. Zwecke- und 53119000–Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke in jeweils gleicher Höhe veranschlagt. Das Land Nordrhein-Westfalen leitet auf der Grundlage von § 3 Absatz 4 KKG, der Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung, Satzung und Leistungsleitlinien zur Bundesstiftung Frühe Hilfen und § 29 Haushaltsgesetz NRW jährliche Mittel an die öffentlichen Träger der Jugendhilfe weiter. Insgesamt erhält die Stadt Eschweiler dabei voraussichtliche Zahlungen in Höhe von 38.412,- Euro. Davon werden im Jahr 2023 voraussichtlich insgesamt 34.519,08 Euro an die StädteRegion Aachen zur Finanzierung des gemeinsamen Familienhebammendienstes weitergeleitet. Damit stehen aus Mitteln der Bundesstiftung 3.892,92 Euro zur Weiterleitung an den SKF zur Verfügung. Der voraussichtlich verbleibende Restbetrag (5.442,14 Euro) kann innerhalb des Produktes 06 363 01 01 gedeckt werden.