Betreff
Photovoltaik beim Denkmalschutz. Bericht über die Energieerzeugung auch auf Baudenkmälern;
hier: Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 26.09.2022
Vorlage
343/22
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


 

Mit Datum vom 26.09.2022 haben die Fraktionen SPD und Bündnis90 / Die Grünen den in Anlage 1 beigefügten Antrag zu „Photovoltaik bei Denkmalschutz“ gestellt.

 

Die Verwaltung nimmt zu den aufgeworfenen Fragen wie folgt Stellung:

 

zu 1.

Der Unteren Denkmalbehörde (UDB) liegen aktuell zahlreiche Anfragen und Anträge zu diesem Thema vor.

Jedoch ist dies auch schon seit Jahren ein wichtiger Aspekt in der Denkmalberatung.

So wurde z.B. bereits im Jahr 2013 für ein Gebäude in der Siedlung Eduard-Mörike-Platz (Denkmal Nr. 161) eine Solarthermieanlage beantragt und die Errichtung im Benehmen mit dem LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland sowie unter Beachtung des gültigen Bau- und Planungsrechtes auf dem Dach eines nicht unter Schutz stehenden Anbaus genehmigt.

 

zu 2.

Nach Eingang einer Anfrage bzw. eines Antrags wird zunächst zusammen mit den Anfragenden bzw. Antragstellern möglichst Vorort die Nachhaltigkeit der geplanten Anlage diskutiert. Dazu gehört auch auf die aktuell auf dem Markt vorhandenen verschiedenen Möglichkeiten hinzuweisen.

Es wird versucht eine Installation regenerativer Energiequellen möglichst in Einklang mit dem Denkmalschutz zu bringen, und zwar so, dass das historisch-kulturelle Erbe bzw. das historisch Wertvolle nicht geschädigt wird.

Aktuell wird von den Oberen Denkmalbehörden zusammen mit dem zuständigen Ministerium (MHKBD) und dem LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland eine allgemeine Bewertungsmatrix in Form einer Checkliste erarbeitet. Es wird jedoch bei der Abwägung eines eventuellen Schädigungsgrades aufgrund der Verschiedenheit der einzelnen Denkmalobjekte immer bei einer Einzelfallentscheidung bleiben müssen.

Grundsätzlich wird zusammen mit dem LVR-Amt Denkmalpflege im Rheinland versucht auch auf Baudenkmälern eine Errichtung von Photovoltaik- oder /und Solarthermieanlagen zu ermöglichen.

Dass dies nach Abwägung der o.g. Punkte leider nicht immer möglich sein kann, dürfte jedoch verständlich sein.

 

zu 3.

Auf Grund der aktuell immer noch hohen Fallzahlen von Anträgen im Zusammenhang mit dem Hochwasser im vergangenen Jahr, betroffen sind aktuell immer noch rund 70 der 198 Baudenkmäler die intensiv betreut werden müssen, ist die UDB aktuell nicht in der Lage zusätzlich aktiv auf die Denkmaleigentümer zuzugehen.

Zusätzlich fordert das seit der Novellierung des DSchG wieder eingeführte Vorkaufsrecht, mit der dadurch erforderlichen Überprüfung sämtlicher Eigentumswechsel im Stadtgebiet, einen weiteren enormen zeitintensiven Arbeitsaufwand für die Mitarbeiter der UDB.

Mit der Eröffnung des InnovationCity-Quartiersbüro in Eschweiler am 09. September 2022 können sich die BürgerInnen zudem ab sofort unverbindlich, individuell und kostenfrei zu Fragen rund um die energetische Gebäudemodernisierung, Fördermöglichkeiten und Kosteneinsparungen beraten lassen.

(www.ic-eschweiler.de).

Bei Baudenkmälern werden die notwendigen Abstimmungen auf kurzem Wege mir den Kollegen der UDB durchgeführt.

 


keine

 


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