hier: Planung und Kostenschätzung zur "Route E" (Kalvarienberstraße - Begauer Straße)
Aufgrund der
geschilderten Randbedingungen wird auf den Ausbau der Route E als
Radwegeverbindung verzichtet.
Ausgangslage
Aufgrund der Anträge
der CDU-Stadtratsfraktion sowie des SPD-Ortsvereins Eschweiler-Kinzweiler wurde
dem Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss in der Sitzung am 07.04.2022 eine
Beschlussvorlage vorgelegt (VV 260/21: Radwegeverbindung zwischen St. Jöris und
Kinzweiler; hier: CDU-Antrag „Radweg entlang der Merzbachstraße“, SPD-Antrag
„Instandsetzung von Radwegen“; vgl. Anlage 1).
Hierin wurden
verschiedene Optionen zur Schaffung von Radwegeverbindungen zwischen den beiden
Ortsteilen untersucht. Das Fachamt empfahl den bereits bestehenden und im
Radwegenetz des Landes Nordrhein-Westfalen ausgeschilderte Verbindung über den
Golfplatz (Route A) zu ertüchtigen.
Der
Beschlussvorschlag wurde nach einer Diskussion dahingehend erweitert, dass die
Instandsetzung des Weges zwischen St. Jöris und Kinzweiler mit Mündung in der
Kalvarienbergstraße (Route E) für eine Befahrbarkeit mit dem Rad geplant und
zusammen mit den voraussichtlichen Baukosten dem Ausschuss zum Beschluss
vorgelegt werden soll.
Beschreibung der Route E
Die Route E zweigt
ca. 400 m nördlich vom Friedhof St. Jöris nach Osten ab und führt auf einer
Länge von
850 m bis in die
Kalvarienbergstraße in Kinzweiler. Die Breite der Wegeparzelle beträgt ca. 5,00
m, hiervon sind 3,25 – 3,50 m als Wegefläche nutzbar, die Restbreite verteilt
sich auf die Wegebankette. Der Weg ist als Wirtschaftsweg und öffentlicher
Fußweg gewidmet, er entstand im Jahre 1936 aus der Umlegungssache Kinzweiler K
77.
Er ist mit einer
Wassergebundenen Decke befestigt, die Bankette liegen teilweise höher als die
Wegeoberfläche, so dass die Entwässerung des Weges über die Bankette nicht
überall gewährleistet ist. Infolgedessen tritt hier Pfützenbildung auf. Dennoch
ist der Weg seiner Widmung entsprechend nutzbar.
Für einen ausschließlich
als Radweg (überwiegend in der Freizeit) genutzten Weg würde die Instandsetzung
der Wassergebundenen Decke ausreichen. Dies wäre einerseits eine kostengünstige
Lösung, andererseits könnte die weitere Versiegelung von Wegefläche vermieden
werden.
Aufgrund der Widmung
des Weges und der Lage im Wegenetz muss allerdings davon ausgegangen werden,
dass hier auch künftig eine Nutzung durch landwirtschaftliche Fahrzeuge
erfolgen wird.
Die Anforderungen an
den Wegezustand sind bei einem Radweg allerdings ungleich höher als bei einem
Fuß- und Wirtschaftsweg, so dass hier der Einbau einer Wassergebundenen Decke,
nach Auffassung des Fachamtes, nicht zielführend wäre. Der entstehende
Unterhaltungsaufwand wäre unverhältnismäßig hoch.
Stattdessen müsste
in diesem Fall auf eine Asphaltbefestigung zurückgegriffen werden, so dass
folgende baulichen Maßnahmen zur Instandsetzung dieses Weges erforderlich sind:
- Schälen der Wegebankette
- Herstellung eines Planums durch den Einbau von Schotter zum
Ausgleich der vorhandenen Unebenheiten (mittels Fertiger oder Bagger und
Walzen)
- Einbau einer Asphalttragdeckschicht in einer Stärke von 8 cm
(mittels Asphaltfertiger und Walzen)
- Andecken der Wegebankette (Oberboden oder Schotter) und ggf. Einsaat
Die Kosten für die
oben beschriebenen baulichen Maßnahmen belaufen sich auf ca. 140.000,-€
[brutto], diesem Ansatz liegt ein Submissionsergebnis für eine ähnliche
Wegebaumaßnahme zugrunde, aufgrund der aktuellen Preisentwicklung wurde ein
Preisaufschlag von 25 % angesetzt.
Fazit
Die Herrichtung der
Route E für den Radverkehr ist mit einem vergleichsweise hohen
Investitionsaufwand verbunden, die landwirtschaftliche Nutzung des Weges geht
i.d.R. mit einer Verschmutzung der Wegeflächen einher, dies birgt ein
Konfliktpotential mit der Nutzung als Radweg. Zudem besteht die Gefahr, dass
der Weg nach Instandsetzung auch illegal durch Pkw befahren wird
(„Schleichverkehr“).
Weiterhin ist die
Route E nicht Bestandteil des vorliegenden Mobilitätskonzeptes („EsKliMo“), sie
fügt sich nicht in das geplante Netz und könnte als „Zubringer“ hierzu dienen.
Das Radwegenetz des Landes Nordrhein-Westfalen verläuft südlich über die
Neusener Straße, den Georgsweg und den Golfplatz nach Hehlrath (Route A; vgl.
VV 260/21). Demzufolge ist eine Refinanzierung der o.a. Investitionskosten über
eine Radwegeförderung nicht zu erwarten, so dass die Kosten in Gänze durch die
Stadt Eschweiler getragen werden müssten
Aufgrund der dargestellten Randbedingungen erfolgte bei den
bei Produkt 125410101 – Gemeindestraßen geführten Sachkonten keine Anmeldung
von Finanzmitteln zur Instandsetzung der Route E.
Eine Instandsetzung
der Route E würde Arbeitskraft bei der Abteilung für Straßenbau und Verkehr
binden.