Betreff
Radwegeverbindung St. Jöris - Kinzweiler;
hier: Planung und Kostenschätzung zur "Route E" (Kalvarienberstraße - Begauer Straße)
Vorlage
335/22
Art
Beschlussfassung öffentlich

Aufgrund der geschilderten Randbedingungen wird auf den Ausbau der Route E als Radwegeverbindung verzichtet.

 


 

Ausgangslage

 

Aufgrund der Anträge der CDU-Stadtratsfraktion sowie des SPD-Ortsvereins Eschweiler-Kinzweiler wurde dem Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss in der Sitzung am 07.04.2022 eine Beschlussvorlage vorgelegt (VV 260/21: Radwegeverbindung zwischen St. Jöris und Kinzweiler; hier: CDU-Antrag „Radweg entlang der Merzbachstraße“, SPD-Antrag „Instandsetzung von Radwegen“; vgl. Anlage 1).

Hierin wurden verschiedene Optionen zur Schaffung von Radwegeverbindungen zwischen den beiden Ortsteilen untersucht. Das Fachamt empfahl den bereits bestehenden und im Radwegenetz des Landes Nordrhein-Westfalen ausgeschilderte Verbindung über den Golfplatz (Route A) zu ertüchtigen.

Der Beschlussvorschlag wurde nach einer Diskussion dahingehend erweitert, dass die Instandsetzung des Weges zwischen St. Jöris und Kinzweiler mit Mündung in der Kalvarienbergstraße (Route E) für eine Befahrbarkeit mit dem Rad geplant und zusammen mit den voraussichtlichen Baukosten dem Ausschuss zum Beschluss vorgelegt werden soll.

 

 

Beschreibung der Route E

Die Route E zweigt ca. 400 m nördlich vom Friedhof St. Jöris nach Osten ab und führt auf einer Länge von

850 m bis in die Kalvarienbergstraße in Kinzweiler. Die Breite der Wegeparzelle beträgt ca. 5,00 m, hiervon sind 3,25 – 3,50 m als Wegefläche nutzbar, die Restbreite verteilt sich auf die Wegebankette. Der Weg ist als Wirtschaftsweg und öffentlicher Fußweg gewidmet, er entstand im Jahre 1936 aus der Umlegungssache Kinzweiler K 77.

Er ist mit einer Wassergebundenen Decke befestigt, die Bankette liegen teilweise höher als die Wegeoberfläche, so dass die Entwässerung des Weges über die Bankette nicht überall gewährleistet ist. Infolgedessen tritt hier Pfützenbildung auf. Dennoch ist der Weg seiner Widmung entsprechend nutzbar.

Für einen ausschließlich als Radweg (überwiegend in der Freizeit) genutzten Weg würde die Instandsetzung der Wassergebundenen Decke ausreichen. Dies wäre einerseits eine kostengünstige Lösung, andererseits könnte die weitere Versiegelung von Wegefläche vermieden werden.

Aufgrund der Widmung des Weges und der Lage im Wegenetz muss allerdings davon ausgegangen werden, dass hier auch künftig eine Nutzung durch landwirtschaftliche Fahrzeuge erfolgen wird.

Die Anforderungen an den Wegezustand sind bei einem Radweg allerdings ungleich höher als bei einem Fuß- und Wirtschaftsweg, so dass hier der Einbau einer Wassergebundenen Decke, nach Auffassung des Fachamtes, nicht zielführend wäre. Der entstehende Unterhaltungsaufwand wäre unverhältnismäßig hoch.

Stattdessen müsste in diesem Fall auf eine Asphaltbefestigung zurückgegriffen werden, so dass folgende baulichen Maßnahmen zur Instandsetzung dieses Weges erforderlich sind:

 

  1. Schälen der Wegebankette
  2. Herstellung eines Planums durch den Einbau von Schotter zum Ausgleich der vorhandenen Unebenheiten (mittels Fertiger oder Bagger und Walzen)
  3. Einbau einer Asphalttragdeckschicht in einer Stärke von 8 cm (mittels Asphaltfertiger und Walzen)
  4. Andecken der Wegebankette (Oberboden oder Schotter) und ggf. Einsaat

 

Die Kosten für die oben beschriebenen baulichen Maßnahmen belaufen sich auf ca. 140.000,-€ [brutto], diesem Ansatz liegt ein Submissionsergebnis für eine ähnliche Wegebaumaßnahme zugrunde, aufgrund der aktuellen Preisentwicklung wurde ein Preisaufschlag von 25 % angesetzt.

 

 

Fazit

Die Herrichtung der Route E für den Radverkehr ist mit einem vergleichsweise hohen Investitionsaufwand verbunden, die landwirtschaftliche Nutzung des Weges geht i.d.R. mit einer Verschmutzung der Wegeflächen einher, dies birgt ein Konfliktpotential mit der Nutzung als Radweg. Zudem besteht die Gefahr, dass der Weg nach Instandsetzung auch illegal durch Pkw befahren wird („Schleichverkehr“).

Weiterhin ist die Route E nicht Bestandteil des vorliegenden Mobilitätskonzeptes („EsKliMo“), sie fügt sich nicht in das geplante Netz und könnte als „Zubringer“ hierzu dienen. Das Radwegenetz des Landes Nordrhein-Westfalen verläuft südlich über die Neusener Straße, den Georgsweg und den Golfplatz nach Hehlrath (Route A; vgl. VV 260/21). Demzufolge ist eine Refinanzierung der o.a. Investitionskosten über eine Radwegeförderung nicht zu erwarten, so dass die Kosten in Gänze durch die Stadt Eschweiler getragen werden müssten

 


Aufgrund der dargestellten Randbedingungen erfolgte bei den bei Produkt 125410101 – Gemeindestraßen geführten Sachkonten keine Anmeldung von Finanzmitteln zur Instandsetzung der Route E.

 


Eine Instandsetzung der Route E würde Arbeitskraft bei der Abteilung für Straßenbau und Verkehr binden.