Betreff
Aufweitung EÜ Heisterner Straße;
hier: Gemeinsamer Prüfantrag SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis90 / Die Grünen vom 06.09.2022
Vorlage
334/22
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


 

 

Seitens der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Eschweiler und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rat der Stadt Eschweiler wurde am 06. September 2022 der in der Anlage 1 beigefügte Prüfantrag zur Eisenbahnüberführung Heisterner Straße in Eschweiler eingereicht.

 

 

Bisheriger Planungsverlauf:

 

Bereits im Jahr 2012 hat die DB Netz AG der Stadt Eschweiler mitgeteilt, dass Sie den Neubau der Eisenbahnüberführung (EÜ) Heisterner Straße in Eschweiler beabsichtigt. Geplant war seinerzeit der Bau im Jahr 2015.

Nach mehrmaligem Schriftwechsel wurde seitens der Stadt Eschweiler mitgeteilt, dass aus finanziellen Gründen kein Bedarf zur Vergrößerung der lichten Weite und der lichten Höhe besteht. Der anvisierte Neubau im Jahr 2015 wurde nicht realisiert.

 

Die Entscheidung der Stadt Eschweiler gegen eine Aufweitung der EÜ wurde bei einem weiteren Schriftwechsel am 28.09.2016 noch einmal bestätigt.

 

Im Nachgang hierzu wurden dann die Planungen durch die DB Netz AG intensiviert. Im Jahr 2018 fanden dann erstmals konkrete Abstimmungsgespräche zum Neubau der EÜ Heisterner Straße statt. Bis dahin hatten bereits Abstimmungen der DB Netz AG mit dem Eisenbahnbundesamt (EBA) auf Grundlage der bislang erfolgten Aussagen der Stadt Eschweiler stattgefunden. Unter Beibehalt der lichten Weite und Höhe des Bestandsbauwerks war wegen der höheren Konstruktion der neuen EÜ eine Absenkung der Fahrbahn unter der EÜ um ca. 40 cm erforderlich.

Seitens des Fachamts wurde nochmals eine Aufweitung der EÜ auf 9,5 m lichte Breite und 4,50 m lichte Höhe angefragt mit der Bitte, die hiermit verbundenen Kosten zu beziffern. Im Nachgang hierzu wurde die im Prüfantrag erwähnte Vorlage 200/18 erstellt. Aufgrund des im Planungs-, Umwelt und Bauausschusses vom 21.06.2018 eingeholten Meinungsbildes wurde der DB Netz AG die Entscheidung gegen eine Aufweitung der EÜ mit Schreiben vom 22.06.2018 mitgeteilt.

 

Danach folgten weitere Schriftverkehre und Besprechungen mit der DB Netz AG, in denen es um bauliche Details der neuen EÜ ging. Hierbei wurde seitens der DB Netz AG auch der geplante Baubeginn im Jahr 2023 kommuniziert.

 

Am 11.03.2020 wurde der Stadt Eschweiler und der Städteregion Aachen die Genehmigungsplanung für das Projekt als Vorabzug vorgestellt und die noch offenen Punkte insbesondere hinsichtlich der Entwässerung und der Absenkung der Fahrbahn um nun ca. 45 cm angesprochen.

Als Terminschiene wurde seinerzeit die Einreichung der Genehmigungsplanung beim EBA durch die DB Netz AG bis Ende Juni 2021, das voraussichtliche Planrecht bis Ende 2021 und der Baubeginn Anfang 2023 mitgeteilt.

 

Durch das „Gesetz zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich“ vom 03.03.2020 ergab sich eine gravierende Änderung der Kostenverteilung bei Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen zu Gunsten der Kommunen. Die DB Netz AG wurde im Juli 2020 angeschrieben mit der Bitte um Bestätigung des Sachverhalts sowie um Mitteilung der bis dato angefallenen Kosten, die dann durch die Stadt Eschweiler zu übernehmen wären. Der o. g. Sachverhalt konnte aber seitens der DB Netz AG nicht bestätigt werden, da die an der Heisterner Straße geplante Maßnahme nicht in den Geltungsbereich des geänderten § 13 im Eisenbahnkreuzungsgesetz fällt. Im Nachgang hierzu wurde seitens der Stadt Eschweiler nochmals die Beibehaltung der lichten Maße an der EÜ Heisterner Straße bestätigt.

 

Die Plangenehmigung für das Vorhaben Erneuerung der EÜ Heisterner Straße wurde durch das EBA am 04.05.2021 erteilt und der Stadt Eschweiler in Kopie übersandt.

 

Laut telefonischer Rücksprache mit zuständigen Sachbearbeitern der DB Netz AG steht die Beauftragung der Baufirma zum Bau der Brücke unmittelbar bevor. Eine schriftliche Bestätigung dieses Sachverhalts ist angefragt und steht noch aus.

 

Zur Begründung des Prüfantrags:

 

Wie oben dargestellt sind die Vorbereitungen zur Durchführung der Baumaßnahme weitestgehend abgeschlossen. Auch wenn bislang keine Aktivitäten vor Ort stattgefunden haben, ist die im März 2020 mitgeteilte Terminschiene eingehalten worden. Die in der Begründung angesprochenen zeitlichen Verzögerungen sind nicht zu erkennen.

Eine Einbindung der Bedürfnisse von Fahrrad- und Fußgängerverkehr in die Planung wäre sinnvoll, dies war aber auch schon im Jahre 2018 der Fall. Es wäre der letztmögliche Zeitpunkt gewesen, eine Aufweitung der EÜ Heisterner Straße einzufordern.

 

 

 

Zum Prüfantrag:

 

Die Planungen zur Erneuerung der EÜ Heisterner Straße sind abgeschlossen, die Arbeiten wurden ausgeschrieben und die Auftragserteilung zum Bau der Brücke erfolgt kurzfristig. Unter diesen Gesichtspunkten ist eine Planung für eine Erweiterung der EÜ nicht mehr möglich.

Auf eine Prüfung auf Fördermöglichkeiten wurde unter diesen Voraussetzungen verzichtet.

 


 

Entfällt.


 

Entfällt.