Betreff
RathausQuartier: Präsentation der alternativen Entwurfsplanung;
hier: Antrag der BASIS vom 02.09.2022
Vorlage
333/22
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

Der Rat beschließt, den Antrag der Fraktion der BASIS vom 02.09.2022 zur weiteren Beratung in den zuständigen Ausschuss zu verweisen.

 


Mit Datum vom 02.09.2022 hat die Fraktion der BASIS den in der Anlage 1 beigefügten Antrag zum Projekt RathausQuartier für den Stadtrat am 27.09.2022 gestellt.

 

Am 08.09.2022 wurde in der Sitzung des Rates mit Mehrheit unter TOP Ö 8 die Sitzungsvorlage 265/22 „Zuständigkeit des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses im Bauleitplanverfahren betreffend den Bebauungsplan 313 – RathausQuartier ­–“ beschlossen.

Dort steht unter Nummer 4:

 

4. Klarstellend wird beschlossen, dass der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss im Bebauungsplanverfahren 313 – RathausQuartier – für die weiteren Verfahrensschritte entsprechend der Zuweisung in § 4 Abs. 2 lit a) der Zuständigkeitsordnung der Stadt Eschweiler zuständig ist.

 

Aus diesem Grund empfiehlt die Verwaltung, den o.a. Antrag zur weiteren Beratung in den zuständigen Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss zu verweisen.


  keine

 


  keine