hier: Antrag der BASIS vom 02.09.2022
Der Rat beschließt,
den Antrag der Fraktion der BASIS vom 02.09.2022 zur weiteren Beratung in den
zuständigen Ausschuss zu verweisen.
Mit Datum vom
02.09.2022 hat die Fraktion der BASIS den in der Anlage 1 beigefügten
Antrag zum Projekt RathausQuartier für den Stadtrat am 27.09.2022 gestellt.
Am 08.09.2022 wurde
in der Sitzung des Rates mit Mehrheit unter TOP Ö 8 die Sitzungsvorlage 265/22
„Zuständigkeit des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses im
Bauleitplanverfahren betreffend den Bebauungsplan 313 – RathausQuartier –“
beschlossen.
Dort steht unter
Nummer 4:
4. Klarstellend wird beschlossen, dass der Planungs-, Umwelt- und
Bauausschuss im Bebauungsplanverfahren 313 – RathausQuartier – für die weiteren
Verfahrensschritte entsprechend der Zuweisung in § 4 Abs. 2 lit a) der Zuständigkeitsordnung der Stadt Eschweiler
zuständig ist.
Aus diesem Grund empfiehlt die Verwaltung, den o.a. Antrag zur weiteren Beratung in den zuständigen Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss zu verweisen.
keine
keine