Der beigefügte
Antrag der AfD-Stadtratsfraktion wird aufgrund der im Sachverhalt dargelegten
Gründe abgelehnt.
Mit Schreiben vom 12.09.2022 beantragt die AfD-Fraktion die Anbringung
eines Verkehrsspiegels Ecke Verbindungsstraße / Dürener Straße vor Hausnummer
551.
Bei der genannten Örtlichkeit handelt es sich um die Ortsdurchfahrt
Weisweiler. Die Verbindungsstraße geht von der Dürener Straße in die nördliche
und südliche Richtung jeweils als Stichstraße ab. Auf der vorfahrtsberechtigten
Dürener Straße gilt Tempo 50.
Grundsätzlich wird die Anbringung eines Verkehrs- bzw. Konvexspiegels
an der beschriebenen Stelle aufgrund der damit verbundenen Nachteile äußerst
kritisch betrachtet:
Verkehrsspiegel sollen zwar eine verbesserte Übersicht über den
jeweiligen Einmündungsbereich herstellen, geben jedoch aufgrund ihrer konvex
gewölbten Form ein verkleinertes und verzerrtes Bild der tatsächlichen
Verkehrssituation wieder, bei dem u.a. auch sog. „tote Winkel“ erzeugt werden.
Zusätzlich besteht die Gefahr von Blendeffekten durch Scheinwerfer oder
ungünstiger Sonneneinstrahlung. Dies hat unter Umständen sogar eine gesteigerte
Unfallgefahr zur Folge. Des Weiteren ist die Funktionsfähigkeit der Spiegel bei
ungünstigen Witterungsverhältnissen, z.B. Raureif, Frost oder stärkerem Regen,
nicht mehr gewährleistet. Außerdem ist die relativ empfindliche Oberfläche
anfällig für Verschmutzungen und etwaigen Beschädigungen.
Bei alledem wird der Blick der Autofahrer auf den Spiegel und somit vom
tatsächlichen Verkehrsgeschehen abgelenkt. Insofern ist davon auszugehen, dass
die Verkehrsspiegel fälschlicherweise ein nicht berechtigtes Gefühl der
Sicherheit erzeugen.
Konkret wurde auch die Ausfahrsituation aus der nördlichen
Verbindungsstraße auf die Dürener Straße in Fahrtrichtung Frankenplatz
betrachtet. Insgesamt ist festzustellen, dass der Knotenpunkt gut ausgebaut
ist. Vom Scheitelpunkt des Knotens ist aufgrund der baulichen Situation das
Parken in Fahrtrichtung Eschweiler ca. 8 m weit nicht möglich. Danach folgen am
Straßenrand eingerichtete Abstellmöglichkeiten für Kraftfahrzeuge. Damit ist
gemäß den Regelungen der Straßenverkehrsordnung sichergestellt, dass der
Kurvenbereich entsprechend frei ist. Sollte hier dennoch jemand sein Fahrzeug
abstellen, wäre dies verbotswidrig (Parken auf dem Geh/-Radweg) und würde
entsprechend geahndet werden.
Gemäß Mitteilung der Polizeidienststelle ist es im genannten
Kreuzungsbereich bisher nicht zu polizeilich erfassten Verkehrsunfällen der
Kategorie 1-4 oder 6 gekommen (1: Unfall mit Getöteten; 2: Unfall mit
Schwerverletzten; 3: Unfall mit Leichtverletzten; 4: Schwerwiegender Unfall mit
Sachschaden; 6: Sonstiger Sachschadensunfall unter Einwirkung von Alkohol). Ein
Verkehrsunfall der Kategorie 5 (leichter Sachschaden, keine Straftaten) wurde
an der Örtlichkeit im Jahr 2022 ebenfalls nicht erfasst, wobei einschränkend
angegeben wird, dass Verkehrsunfälle dieser Kategorie erst seit kurzer Zeit
statistisch erfasst werden.
Gemäß RASt 06 (Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen) ist bei
vorfahrtsberechtigten Hauptverkehrsstraßen mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit
ein Sichtfeld mit einer Schenkellänge von 70 m (gemessen 3 m abgerückt der
Sichtlinie) einzuhalten. Insofern eine vollumfängliche Freihaltung des
Sichtfeldes eingefordert wird, müsste hier ggf. die Wegnahme entsprechender
Parkstände geprüft werden. Ein Verkehrsspiegel würde hier keine Abhilfe
schaffen, da dieser für die Überbrückung eines Sichtfeldes von ca. 70 m
ungeeignet ist, zumal durch die Wölbung des Spiegels die Objekte besonders
klein erscheinen.
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