Betreff
Anbringen eines Verkehrsspiegels; hier: Antrag der AfD-Stadtratsfraktion vom 12.09.2022
Vorlage
332/22
Aktenzeichen
32.2/En.
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der beigefügte Antrag der AfD-Stadtratsfraktion wird aufgrund der im Sachverhalt dargelegten Gründe abgelehnt.

 


Mit Schreiben vom 12.09.2022 beantragt die AfD-Fraktion die Anbringung eines Verkehrsspiegels Ecke Verbindungsstraße / Dürener Straße vor Hausnummer 551.

 

Bei der genannten Örtlichkeit handelt es sich um die Ortsdurchfahrt Weisweiler. Die Verbindungsstraße geht von der Dürener Straße in die nördliche und südliche Richtung jeweils als Stichstraße ab. Auf der vorfahrtsberechtigten Dürener Straße gilt Tempo 50.

 

Grundsätzlich wird die Anbringung eines Verkehrs- bzw. Konvexspiegels an der beschriebenen Stelle aufgrund der damit verbundenen Nachteile äußerst kritisch betrachtet:

Verkehrsspiegel sollen zwar eine verbesserte Übersicht über den jeweiligen Einmündungsbereich herstellen, geben jedoch aufgrund ihrer konvex gewölbten Form ein verkleinertes und verzerrtes Bild der tatsächlichen Verkehrssituation wieder, bei dem u.a. auch sog. „tote Winkel“ erzeugt werden. Zusätzlich besteht die Gefahr von Blendeffekten durch Scheinwerfer oder ungünstiger Sonneneinstrahlung. Dies hat unter Umständen sogar eine gesteigerte Unfallgefahr zur Folge. Des Weiteren ist die Funktionsfähigkeit der Spiegel bei ungünstigen Witterungsverhältnissen, z.B. Raureif, Frost oder stärkerem Regen, nicht mehr gewährleistet. Außerdem ist die relativ empfindliche Oberfläche anfällig für Verschmutzungen und etwaigen Beschädigungen.

Bei alledem wird der Blick der Autofahrer auf den Spiegel und somit vom tatsächlichen Verkehrsgeschehen abgelenkt. Insofern ist davon auszugehen, dass die Verkehrsspiegel fälschlicherweise ein nicht berechtigtes Gefühl der Sicherheit erzeugen.

 

Konkret wurde auch die Ausfahrsituation aus der nördlichen Verbindungsstraße auf die Dürener Straße in Fahrtrichtung Frankenplatz betrachtet. Insgesamt ist festzustellen, dass der Knotenpunkt gut ausgebaut ist. Vom Scheitelpunkt des Knotens ist aufgrund der baulichen Situation das Parken in Fahrtrichtung Eschweiler ca. 8 m weit nicht möglich. Danach folgen am Straßenrand eingerichtete Abstellmöglichkeiten für Kraftfahrzeuge. Damit ist gemäß den Regelungen der Straßenverkehrsordnung sichergestellt, dass der Kurvenbereich entsprechend frei ist. Sollte hier dennoch jemand sein Fahrzeug abstellen, wäre dies verbotswidrig (Parken auf dem Geh/-Radweg) und würde entsprechend geahndet werden.

 

Gemäß Mitteilung der Polizeidienststelle ist es im genannten Kreuzungsbereich bisher nicht zu polizeilich erfassten Verkehrsunfällen der Kategorie 1-4 oder 6 gekommen (1: Unfall mit Getöteten; 2: Unfall mit Schwerverletzten; 3: Unfall mit Leichtverletzten; 4: Schwerwiegender Unfall mit Sachschaden; 6: Sonstiger Sachschadensunfall unter Einwirkung von Alkohol). Ein Verkehrsunfall der Kategorie 5 (leichter Sachschaden, keine Straftaten) wurde an der Örtlichkeit im Jahr 2022 ebenfalls nicht erfasst, wobei einschränkend angegeben wird, dass Verkehrsunfälle dieser Kategorie erst seit kurzer Zeit statistisch erfasst werden.

 

Gemäß RASt 06 (Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen) ist bei vorfahrtsberechtigten Hauptverkehrsstraßen mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit ein Sichtfeld mit einer Schenkellänge von 70 m (gemessen 3 m abgerückt der Sichtlinie) einzuhalten. Insofern eine vollumfängliche Freihaltung des Sichtfeldes eingefordert wird, müsste hier ggf. die Wegnahme entsprechender Parkstände geprüft werden. Ein Verkehrsspiegel würde hier keine Abhilfe schaffen, da dieser für die Überbrückung eines Sichtfeldes von ca. 70 m ungeeignet ist, zumal durch die Wölbung des Spiegels die Objekte besonders klein erscheinen.

 


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