Der Rat der Stadt
Eschweiler beschließt mit sofortiger Wirkung die folgenden Umbesetzungen:
1. Vorsitz des Beirates für Inklusion und
gesellschaftliche Teilhabe:
bisherige Vorsitzende |
neue Vorsitzende |
Claudia Moll |
Marion Haustein |
2. Beirat der EWV Energie und Wasserversorgung GmbH:
bisheriges Mitglied |
neues Mitglied |
Nicole Dickmeis |
Marion Haustein |
zu 1.
Frau Ratsmitglied Claudia Moll hat mit Schreiben vom 31.05.2022 (Anlage
1) den Vorsitz im Beirat für Inklusion und gesellschaftliche Teilhabe
niedergelegt.
Mit Schreiben vom 07.09.2022 (Anlage 2) schlägt die SPD-Stadtratsfraktion
Frau Marion Haustein als neue Vorsitzende im Beirat für Inklusion und
gesellschaftliche Teilhabe vor.
Scheidet ein Ausschussvorsitzender während der Wahlperiode aus, bestimmt
die Fraktion, der er angehört, ein Ratsmitglied zum Nachfolger gem. § 58 Abs. 5
S. 5 GO NRW.
Hinweis: Die Bürgermeisterin hat gem. § 40 Abs. 2 GO NRW kein
Stimmrecht.
zu 2.
Frau Ratsmitglied
Nicole Dickmeis ist zum 30.06.2022 als Mitglied des Beirates der EWV Energie-
und Wasserversorgung GmbH ausgeschieden.
Mit Schreiben vom
10.06.2022 (Anlage 3), eingegangen am 06.09.2022, beantragt die
SPD-Stadtratsfraktion die im Beschluss dargestellte Änderung bezüglich der
Vertretung der Stadt Eschweiler im Beirat der EWV Energie- und Wasserversorgung
GmbH.
Die Wahl des
Nachfolgers erfolgt gem. § 113 Abs. 2 GO NRW i. V. m. § 50 Abs. 2 GO NRW durch
Mehrheitsbeschluss, wenn nur ein Vertreter der Stadt, nur die Bürgermeisterin
oder neben der Bürgermeisterin nur ein Vertreter der Stadt, zu bestellen oder
vorzuschlagen ist.
Bei Beschlüssen und
Wahlen zählen Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zur Feststellung der
Beschlussfähigkeit, nicht aber zur Berechnung der Mehrheit mit entsprechend §
50 Abs. 5 GO NRW.
Hinweis: Die
Bürgermeisterin hat gem. § 40 Abs. 2 GO NRW Stimmrecht.
keine
keine