Betreff
Kanalsanierung und Straßenerneuerung Wilhelmstraße; hier: Zeitliche Verschiebung bei der Umsetzung der Maßnahme
Vorlage
316/22
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


 

Ausgangslage

 

Die Planungen zur Wilhelmstraße wurden dem zuständigen Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss erstmals in der Sitzung am 04.11.2021 (VV214/21 – Kanalsanierung und Straßenerneuerung Wilhelmstraße) präsentiert. Die erforderliche Bürgerversammlung konnte, pandemiebedingt, erst am 24.03.2022 als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden. Die erneute Beteiligung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss erfolgte wiederum am 02.06.2022 (VV204/22 – Kanalsanierung und Straßenerneuerung Wilhelmstraße; hier: Änderungen der Planungen zum Kanal- und Straßenbau nach erfolgter Bürgerversammlung).

Nunmehr liegen alle notwendigen Beschlüsse zur Erarbeitung der Ausführungsplanung und Aufstellung des Leistungsverzeichnisses vor um die erforderlichen Tiefbauarbeiten auszuschreiben und zu vergeben.

 

Allerdings wurde bei der Erstellung der 1. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes (2023-2027) . deutlich, dass momentan nicht die personellen Kapazitäten vorhanden sind um alle anstehenden Tiefbaumaßnahmen, wie bislang geplant, umzusetzen. Auch im Tiefbau werden nach wie vor nennenswerte Arbeitskapazitäten zur Beseitigung der Hochwasserschäden (Maßnahmen des Wiederaufbauplans) gebunden, hier sind insbesondere die Planungs- und Genehmigungsverfahren der beschädigten bzw. noch fehlenden Brücken zu nennen.

Aus diesen Gründen wurde die Ausführung der Kanalsanierung und Straßenerneuerung Wilhelmstraße, sowie der dazugehörige Straßenbau in der Antoniusstraße und Auf dem Höfchen sowohl im Straßen- und Wegekonzept (vgl. VV 301/22 – Straßen- und Wegekonzept (1. Fortschreibung 2023-2027)) als auch bei der Haushalts-veranschlagung 2023ff. auf den Zeitraum 2025/2026 verschoben.


Für die Planung und Durchführung der Baumaßnahme wurden bei dem bei Produkt 125410101 – Gemeindestraßen geführten Sachkonten 09110002 – IV 16 AIB 012 – Antoniusstraße/Auf dem Höfchen und IV 16 AIB 014 – Wilhelmstraße die notwendigen Finanzmittel entsprechend veranschlagt.

 


Die Planung und Durchführung der Baumaßnahme wird durch Mitarbeiter der Abteilung für Straßenbau und Verkehr bearbeitet.