Betreff
Energiesparplan der Stadt Eschweiler für das Winterhalbjahr 2022/2023
Vorlage
306/22
Aktenzeichen
602/Bed.
Art
Beschlussfassung öffentlich

Die Verwaltung wird beauftragt, den als Anlage 1 beigefügten Energiesparplan für das Winterhalbjahr 2022/2023 umzusetzen.


Mit Schreiben vom 24.08.2022 wird seitens der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Erstellung eines Energiesparplans für das Winterhalbjahr 2022/2023 beantragt (Anlage 2).

 

Hintergrund ist die aktuelle Energiekrise, welche zur Sicherstellung der Energieversorgung im kommenden Winter und zur fortlaufenden Finanzierung deutliche Einsparungen im Verbrauch fordert.

 

Parallel zu den Vorbereitungen und Maßnahmenplanungen der Verwaltung, wurden durch die Bundes­regierung zwei Verordnungen zur Sicherung der Energieversorgung beschlossen. Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) ist am 01.09.2022 in Kraft getreten. Die Regelungen der EnSikuMaV sind sowohl an Privatpersonen und Unternehmen als auch an die öffentliche Verwaltung adressiert. Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) soll am 01.10.2022 in Kraft treten.

 

Der als Anlage 1 beigefügte Energiesparplan wurde auf Grundlage dieser Vorgaben und der verwaltungs­internen Abstimmungen zwischen dem Infrastrukturellen Gebäudemanagement, dem Hochbauamt, dem Tiefbauamt, dem Amt für Schulen, Sport und Kultur sowie dem Energieteam aufgestellt.

Die aufgelisteten Maßnahmen sind nicht abschließend und werden fortlaufend überprüft und im Bedarfsfall angepasst und dienen dem vorrangigen Ziel der Einsparung von Strom und Gas.

 

Der Energiesparplan konzentriert sich zunächst auf Verwaltungsgebäude, Schulen, Sportstätten, sonstige Gebäude und die Straßenbeleuchtung. Kindergärten sind explizit ausgenommen.

 


Durch die Umsetzung des Energiesparplanes soll eine effektive Senkung des Energieverbrauches erreicht werden. Damit einhergehend sollen die Verbrauchsreduzierungen dem Anstieg bei den Energiekosten entgegenwirken.

 

 


Für die Umsetzung der Energiesparmaßnahmen erfordert es in allen beteiligten Dienststellen personelle Kapazitäten.