Die Verwaltung wird beauftragt, den als Anlage 1 beigefügten Energiesparplan für das Winterhalbjahr 2022/2023 umzusetzen.
Mit Schreiben vom 24.08.2022 wird seitens der SPD-Fraktion und der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Erstellung eines Energiesparplans für das
Winterhalbjahr 2022/2023 beantragt (Anlage 2).
Hintergrund ist die aktuelle Energiekrise, welche zur Sicherstellung der
Energieversorgung im kommenden Winter und zur fortlaufenden Finanzierung
deutliche Einsparungen im Verbrauch fordert.
Parallel zu den Vorbereitungen und Maßnahmenplanungen der Verwaltung,
wurden durch die Bundesregierung zwei Verordnungen zur Sicherung der
Energieversorgung beschlossen. Die Verordnung zur Sicherung der
Energieversorgung durch kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) ist am
01.09.2022 in Kraft getreten. Die Regelungen der EnSikuMaV sind sowohl an
Privatpersonen und Unternehmen als auch an die öffentliche Verwaltung
adressiert. Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch
mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) soll am 01.10.2022 in Kraft
treten.
Der als Anlage 1 beigefügte Energiesparplan wurde auf Grundlage dieser
Vorgaben und der verwaltungsinternen Abstimmungen zwischen dem
Infrastrukturellen Gebäudemanagement, dem Hochbauamt, dem Tiefbauamt, dem Amt
für Schulen, Sport und Kultur sowie dem Energieteam aufgestellt.
Die aufgelisteten
Maßnahmen sind nicht abschließend und werden fortlaufend überprüft und im
Bedarfsfall angepasst und dienen dem vorrangigen Ziel der Einsparung von Strom
und Gas.
Der Energiesparplan konzentriert sich zunächst auf Verwaltungsgebäude,
Schulen, Sportstätten, sonstige Gebäude und die Straßenbeleuchtung.
Kindergärten sind explizit ausgenommen.
Durch die Umsetzung des
Energiesparplanes soll eine effektive Senkung des Energieverbrauches erreicht
werden. Damit einhergehend sollen die Verbrauchsreduzierungen dem Anstieg bei
den Energiekosten entgegenwirken.
Für die Umsetzung
der Energiesparmaßnahmen erfordert es in allen beteiligten Dienststellen
personelle Kapazitäten.