Fortführung der Leistungsvereinbarung mit dem SkF - Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Ortsverein Eschweiler über das Jahr 2022 hinaus
Der Fortführung der bisherigen Kooperation mit dem SkF - Sozialdienst
katholischer Frauen e.V. Ortsverein Eschweiler auf Grundlage der
Leistungsvereinbarung zur Präventionsberatung zur Vermeidung von
Wohnungslosigkeit, einschließlich der hierzu notwendigen Allgemeinen Sozialen
Beratung - ASB und unter Gewährung eines Personalkostenzuschusses gemäß den
Ausführungen im Sachverhalt für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2025, wird
zugestimmt.
Mit Schreiben vom 23.06.2022 (Anlage 1) teilte der SkF - Sozialdienst
katholischer Frauen e. V. Ortsverein Eschweiler (SkF e.V.) mit, dass man der
Verlängerung der bestehenden Vereinbarung zur Präventionsberatung zur
Vermeidung von Wohnungslosigkeit zustimme.
Die aktuelle Kooperationsvereinbarung mit dem SkF e.V. wurde für den
Zeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2022 abgeschlossen.
Bei der im Rahmen der Leistungsvereinbarung auf den SkF e.V. übertragenen
Aufgabe handelt es sich um einen Teilbereich der Allgemeinen Sozialen Beratung
(ASB), die als pflichtige Aufgabe ansonsten in eigener Verantwortlichkeit der
Stadt Eschweiler wahrzunehmen wäre. Alternativ zur Aufgabenübertragung auf den
SkF e.V. wären bei ausschließlicher Erledigung der Präventionsberatung zur
Vermeidung von Wohnungslosigkeit mit eigenem städtischem Fachpersonal (50 %
Beschäftigungsumfang, Eingruppierung S 12, bis Stufe 4) Bruttopersonalkosten in
Höhe von ca. 34.500,00 Euro einzuplanen. Darüber hinaus entstünden bei eigener
Aufgabenwahrnehmung neben den reinen Personalkosten auch Sach- und
Gemeinkosten, die nach den entsprechenden Parametern der KGSt (Kommunale
Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement) mit einem Kostenumfang in Höhe
von rund 23.500,00 Euro zu berücksichtigen wären.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die Kooperation mit dem SkF -
Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Ortsverein Eschweiler auf Grundlage einer
neu abzuschließenden Leistungsvereinbarung und der Gewährung eines
Personalkostenzuschusses über den 31.12.2022 hinaus für weitere drei Jahre bis
zum 31.12.2025, fortzusetzen. Der jährliche Personalkostenzuschuss soll für das
Jahr 2023 auf 36.081,07 Euro festgelegt werden, für die Jahre 2024 und 2025
erfolgt dann eine Anpassung der Zuschusshöhe auf Grundlage des Tarifergebnisses
im Bereich des TVöD - Sozial- und Erziehungsdienst, mindestens aber um jeweils
2,00 %/Jahr.
Der Betrag in Höhe von 36.081,07 Euro ergibt sich aus dem Betrag in Höhe
von 34.000,00 Euro für das Jahr 2020 und einer jährlichen Steigerung von jeweils
2,00 % (2021 = 34.680,00 Euro, 2022 = 35.373,60 Euro)
Der unterbreitete Vorschlag berücksichtigt neben den alternativ
aufzuwendenden Personalkosten sowie Sach- und Gemeinkosten auch die Entwicklung
der Komplexität in der Fallbearbeitung und wurde mit dem örtlichen Vorstand des
SkF e.V. einvernehmlich erörtert.
Die zwischen dem SkF
e.V. und der Stadt Eschweiler neu abzuschließende Leistungsvereinbarung ist als
Anlage 2 der Verwaltungsvorlage beigefügt.
Im Haushaltsplan für das Jahr
2022 sowie der mittelfristigen Finanzplanung für den Zeitraum 2023 bis 2025
sind bei Produkt 053510101 Bez.: „Sonstige Soziale Angelegenheiten“, Sachkonto
53118000 Bez.: „Zuwendungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an übrige
Bereiche“ entsprechende Mittelbereitstellung vorgesehen.
Keine personellen
Auswirkungen.