a)
Wahl eines*r Beigeordneten
Auf Grund des § 71 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO NRW) in seiner derzeitigen Fassung wird der*die Bewerber*in
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für den Zeitraum von 8 Jahren zum*zur Beigeordneten gewählt.
b)
Beschlussfassung über Zeitpunkt der
Ernennung/Besoldung pp.
Die Ernennung erfolgt zum nächstmöglichen Zeitpunkt, frühestens zum
01.08.2022. Die vorgenannte Person wird zu diesem Zeitpunkt in eine freie
Beamtenplanstelle der Besoldungsgruppe B 2 LBes O B NRW eingewiesen und erhält
die Dienstbezüge dieser Besoldungsgruppe.
Auf Grund des § 5 der Eingruppierungsverordnung – EingrVO – in ihrer
derzeitigen Fassung wird der vorgenannten Person mit dem Zeitpunkt des
Dienstantritts eine Aufwandsentschädigung in Höhe von monatlich 399,82 €
gewährt.
Gemäß §§ 2 und 4 Bundesumzugskostengesetz (BUKG) in Verbindung mit dem
Landesumzugskostengesetz (LUKG) wird eine Zusage zur Übernahme der Umzugskosten
erteilt.
a)
Wahl eines*r Beigeordneten
Die Wahlzeit des bisherigen Stadtkämmerers und Beigeordneten Herrn Stefan
Kaever endet mit Ablauf des 31.07.2022.
Gemäß Beschluss des Rates in seiner Sitzung vom 10.03.2022 – Vorlagen-Nr.
064/22 – wurde die Stelle zur Neubesetzung – Beigeordnete*r – ausgeschrieben in
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Gesamtausgabe
der Zeitung am Sonntag
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karriere.nrw.de
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stellen-im-oeffentlichen-dienst.de
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bund.de
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interamt.de.
Darüber hinaus ist auf der Internetseite der Stadt Eschweiler sowie den
Facebook- und Instagram-Seiten ein entsprechender Hinweis aufgenommen worden.
Es gingen insgesamt 17 Bewerbungen ein.
Mit Schreiben vom 03.05.2022 erhielten die Mitglieder des Rates der Stadt
Eschweiler die vollständigen Bewerbungsunterlagen aller Bewerbenden (in
Fotokopie) zur Kenntnisnahme und Entscheidungsfindung.
Die Wahl des*der Beigeordneten erfolgt gemäß § 71 Abs. 1 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) durch den Stadtrat.
Die Amtszeit beträgt 8 Jahre.
Die Voraussetzungen des § 71 Abs. 3 GO NRW sind erfüllt.
Wahlverfahren:
Die Wahl erfolgt entsprechend der im § 50 Abs. 2 GO NRW getroffenen
Regelung. Wenn niemand widerspricht, wird die Wahl durch offene Abstimmung
vollzogen, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln. Gewählt ist die vorgeschlagene
Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein-Stimmen
gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen,
so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmzahlen
erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl
die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das
Los.
b)
Zeitpunkt der Ernennung/Besoldung pp.
Die Ernennung erfolgt zum nächstmöglichen Zeitpunkt, frühestens zum
01.08.2022. Die vorgenannte Person wird zu diesem Zeitpunkt in eine freie
Beamtenplanstelle der Besoldungsgruppe B 2 LBes O B NRW eingewiesen und erhält
Dienstbezüge dieser Besoldungsgruppe.
Im Hinblick auf eine nach der Stellenausschreibung erwartete
Wohnsitzverlagerung nach Eschweiler wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen,
der gewählten Person eine Umzugskostenzusage nach §§ 2 und 4
Bundesumzugskostengesetz (BUKG) in Verbindung mit dem Landesumzugskostengesetz
(LUKG) zu erteilen.
Darüber hinaus ist auch eine Regelung zur Gewährung einer
Aufwandsentschädigung nach der Eingruppierungsverordnung zu treffen.
Über die Veränderung des Geschäftskreises des*der zu wählenden
Beigeordneten wurde bereits vor der Entscheidung über die Stellenausschreibung
ein Beschluss des Rates in seiner Sitzung vom 10.03.2022 – Vorlagen-Nr. 030/22
– gefasst und im Ausschreibungstext entsprechend berücksichtigt.
In Folge des Ausscheidens des bisherigen Stadtkämmerers und Beigeordneten Herrn Stefan Kaever mit
Ablauf des 31.07.2022 bleibt diese personelle Maßnahme in sich kostenneutral,
jedoch zuzüglich evtl. zu gewährender Umzugskosten.
Die personellen Auswirkungen ergeben sich aus dem o. a. Sachverhalt.