Betreff
Denkmalschutz;
Eintragung der römischen villa rustica Propsteier Wald in die Denkmalliste der Stadt Eschweiler
Vorlage
199/22
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss stimmt der Eintragung des Bodendenkmals „Römische villa rustica Propsteier Wald“ in die Denkmalliste (Teil B) der Stadt Eschweiler gemäß § 3 (1) des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz – DSchG NRW) zu.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Eintragung in die Denkmalliste durchzuführen.


 

Das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland stellte am 27.01.2022 den Antrag auf Eintragung des Bodendenkmals AC 151 „Römische villa rustica Propsteier Wald“ (siehe Anlage 1). Dazu übermittelte das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland das Bodendenkmalblatt mit der Denkmalbeschreibung sowie die charakteristischen Merkmale und die denkmalrechtliche Begründung (siehe Anlage 2). Da die Bundesfinanzverwaltung Eigentümerin des Grundstücks ist, wurde der Antrag an die Bezirksregierung Köln weitergeleitet.

 

Die Stadt Eschweiler als Untere Denkmalbehörde wurde am 20.04.2022 durch die Bezirksregierung Köln als zuständige Behörde nach § 21 Abs. 3 DSchG i.V.m. Artikel 1 der Verordnung zur Änderung der Denkmallisten-Verordnung vom 02.03.2016 dazu veranlasst, das Bodendenkmal „Römische villa rustica Propsteier Wald“ in die Denkmalliste der Stadt Eschweiler einzutragen (siehe Anlage 2).

 

Das Bodendenkmal liegt im Eschweiler Propsteier Wald direkt nördlich des Stolberger Hauptbahnhofes und südlich des ehemaligen Camps Astrid oberhalb des zum Bahnhof abfallenden Hanges (siehe nachfolgende Abb. 1 sowie Anlage 4).

 

Abb. 1:     Lage des Bodendenkmals AC 151 „Römische villa rustica Propsteier Wald“ (unmaßstäblicher Auszug aus geoportal.städteregion-aachen.de)

 

 

Denkmalrechtliche Begründung

 

Das Bodendenkmal erfüllt die Voraussetzungen nach § 2 DSchG NRW zum Eintrag als ortsfestes Bodendenkmal in die Liste der geschützten Denkmäler. An der Unterschutzstellung besteht ein öffentliches Interesse, weil das Bodendenkmal bedeutend ist für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse. Für die Erhaltung liegen wissenschaftliche Gründe vor.

 

Als Bedeutungsträger für die Entwicklung von Arbeits- und Produktionsverhältnissen bildeten villae rusticae das Grundgerüst ländlicher Besiedlung in der Provinz Niedergermanien. Villae rusticae versorgten das römische Militär und die nicht in der Landwirtschaft tätige Bevölkerung der Städte und Dörfer mit Grundnahrungsmitteln und Rohstoffen (Heimberg 2002/2003, S. 52), einhergehend mit einem Systemwandel von der durch Selbstversorgung geprägten eisenzeitlichen Landwirtschaft zur Überschuss produzierenden römischen Landwirtschaft (Gerlach u. a. 2016, S. 118). Die Lage der Güter vor allem auf durchgängig fruchtbaren Lößböden kam nach römischen Vorstellungen der optimalen landwirtschaftlichen Nutzung mit Ackerbau entgegen. Die villae rusticae in Niedergermanien unterscheiden sich durch ihre unter Einfluss einheimischer Traditionen entstandene zumeist randliche Lage der Gebäude von Gütern anderer Regionen. An ihnen lässt sich somit die Romanisierung und der damit einhergehende Kulturwandel exzellent nachvollziehen.

 

Das Bodendenkmal „Römische villa rustica Propsteier Wald“ repräsentiert ein römisches Landgut, welches über einen Zeitraum von mindestens 200 Jahren bewohnt und bewirtschaftet worden ist. Die im Boden enthaltenen archäologischen Relikte vermitteln die sozialen, wirtschaftlichen und technischen Gegebenheiten eines Agrarbetriebs in der Römerzeit und geben einen detaillierten Einblick in das Alltagsleben der ländlichen Bevölkerung. Funde und Befunde sind von übergeordneter Bedeutung für die Geschichte der Anlage und für das Leben und Handeln der in ihr wohnenden und arbeitenden Menschen. Besonders innerhalb des Hauses geborgene Steinkohlefunde weisen auf die Nähe zu entsprechenden Vorkommen und deren Abbau im näheren Umfeld hin. Diese sind nur bei wenigen anderen villae rusticae nachgewiesen.

 

Für die Erhaltung des Bodendenkmals sprechen wissenschaftliche Gründe. In den Relikten sind wertvolle und bedeutende Informationen zur Geschichte und Nutzung der Anlage vorhanden. Sie beinhalten weiterführende Aufschlüsse zum sozialen und wirtschaftlichen Kontext eines Landguts der Römerzeit. So kann beispielsweise über archäologische und naturwissenschaftliche Untersuchungen die Nutzung des Siedlungsareals kleinteilig erschlossen werden. Dabei stellt sich die Frage, welche Produkte man hier neben dem Ackerbau erzeugte. Ausstattung und Funde geben Auskunft über die soziale Stellung der Bewohner, die von einfacher ländlicher Bevölkerung bis zu hohen Würdenträgern der provinziellen römischen Gesellschaft reichen können. Dies ist vor dem Hintergrund der hochwertigen architektonischen Ausstattung der villa rustica im Propsteier Wald besonders interessant. Über die verschiedenen Bauphasen kann die Entwicklung der Besiedlung nachvollzogen werden. Hier ist die Nutzung des zentralen Raumes Raum D von besonderem Interesse, da sie Aussagen über den Ursprung der villae rusticae als typische Form Niedergermaniens sowie zum Ende der römischen Phase im Rheinland ermöglichen (Raum D, siehe Kennzeichnung in Abb. 2).

 

Abb. 2:     Auszug aus dem Antrag des LVR auf Eintragung des Bodendenkmals AC 151 in die Denkmalliste (Anlage 1)

 


Die Eintragung des Bodendenkmals „Römische villa rustica Propsteier Wald“ in die Denkmalliste der Stadt Eschweiler hat keine finanziellen Auswirkungen.

 


Die Eintragung des Bodendenkmals „Römische villa rustica Propsteier Wald“ in die Denkmalliste der Stadt Eschweiler bindet Arbeitskraft in der Abteilung Planung und Denkmalpflege.