Eintragung der römischen villa rustica Propsteier Wald in die Denkmalliste der Stadt Eschweiler
Der Planungs-,
Umwelt- und Bauausschuss stimmt der Eintragung des Bodendenkmals „Römische
villa rustica Propsteier Wald“ in die Denkmalliste (Teil B) der Stadt
Eschweiler gemäß § 3 (1) des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler
im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz – DSchG NRW) zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Eintragung in die Denkmalliste durchzuführen.
Das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland stellte am 27.01.2022 den
Antrag auf Eintragung des Bodendenkmals AC 151 „Römische villa rustica
Propsteier Wald“ (siehe Anlage 1). Dazu übermittelte das LVR-Amt für
Bodendenkmalpflege im Rheinland das Bodendenkmalblatt mit der
Denkmalbeschreibung sowie die charakteristischen Merkmale und die
denkmalrechtliche Begründung (siehe Anlage 2). Da die
Bundesfinanzverwaltung Eigentümerin des Grundstücks ist, wurde der Antrag an
die Bezirksregierung Köln weitergeleitet.
Die Stadt Eschweiler als Untere Denkmalbehörde wurde am 20.04.2022 durch
die Bezirksregierung Köln als zuständige Behörde nach § 21 Abs. 3 DSchG i.V.m.
Artikel 1 der Verordnung zur Änderung der Denkmallisten-Verordnung vom
02.03.2016 dazu veranlasst, das Bodendenkmal „Römische villa rustica Propsteier
Wald“ in die Denkmalliste der Stadt Eschweiler einzutragen (siehe Anlage 2).
Das Bodendenkmal liegt im Eschweiler Propsteier Wald direkt nördlich des
Stolberger Hauptbahnhofes und südlich des ehemaligen Camps Astrid oberhalb des
zum Bahnhof abfallenden Hanges (siehe nachfolgende Abb. 1 sowie Anlage 4).
Abb. 1: Lage
des Bodendenkmals AC 151 „Römische villa rustica Propsteier Wald“
(unmaßstäblicher Auszug aus geoportal.städteregion-aachen.de)
Denkmalrechtliche Begründung
Das Bodendenkmal erfüllt die Voraussetzungen nach § 2 DSchG NRW zum
Eintrag als ortsfestes Bodendenkmal in die Liste der geschützten Denkmäler. An
der Unterschutzstellung besteht ein öffentliches Interesse, weil das
Bodendenkmal bedeutend ist für die Entwicklung der Arbeits- und
Produktionsverhältnisse. Für die Erhaltung liegen wissenschaftliche Gründe vor.
Als Bedeutungsträger für die Entwicklung von Arbeits- und
Produktionsverhältnissen bildeten villae rusticae das Grundgerüst ländlicher
Besiedlung in der Provinz Niedergermanien. Villae rusticae versorgten das
römische Militär und die nicht in der Landwirtschaft tätige Bevölkerung der
Städte und Dörfer mit Grundnahrungsmitteln und Rohstoffen (Heimberg 2002/2003,
S. 52), einhergehend mit einem Systemwandel von der durch Selbstversorgung
geprägten eisenzeitlichen Landwirtschaft zur Überschuss produzierenden
römischen Landwirtschaft (Gerlach u. a. 2016, S. 118). Die Lage der Güter vor
allem auf durchgängig fruchtbaren Lößböden kam nach römischen Vorstellungen der
optimalen landwirtschaftlichen Nutzung mit Ackerbau entgegen. Die villae
rusticae in Niedergermanien unterscheiden sich durch ihre unter Einfluss einheimischer
Traditionen entstandene zumeist randliche Lage der Gebäude von Gütern anderer
Regionen. An ihnen lässt sich somit die Romanisierung und der damit
einhergehende Kulturwandel exzellent nachvollziehen.
Das Bodendenkmal „Römische villa rustica Propsteier Wald“ repräsentiert
ein römisches Landgut, welches über einen Zeitraum von mindestens 200 Jahren
bewohnt und bewirtschaftet worden ist. Die im Boden enthaltenen archäologischen
Relikte vermitteln die sozialen, wirtschaftlichen und technischen Gegebenheiten
eines Agrarbetriebs in der Römerzeit und geben einen detaillierten Einblick in
das Alltagsleben der ländlichen Bevölkerung. Funde und Befunde sind von
übergeordneter Bedeutung für die Geschichte der Anlage und für das Leben und
Handeln der in ihr wohnenden und arbeitenden Menschen. Besonders innerhalb des
Hauses geborgene Steinkohlefunde weisen auf die Nähe zu entsprechenden
Vorkommen und deren Abbau im näheren Umfeld hin. Diese sind nur bei wenigen
anderen villae rusticae nachgewiesen.
Für die Erhaltung des Bodendenkmals sprechen wissenschaftliche Gründe. In
den Relikten sind wertvolle und bedeutende Informationen zur Geschichte und
Nutzung der Anlage vorhanden. Sie beinhalten weiterführende Aufschlüsse zum
sozialen und wirtschaftlichen Kontext eines Landguts der Römerzeit. So kann
beispielsweise über archäologische und naturwissenschaftliche Untersuchungen
die Nutzung des Siedlungsareals kleinteilig erschlossen werden. Dabei stellt
sich die Frage, welche Produkte man hier neben dem Ackerbau erzeugte.
Ausstattung und Funde geben Auskunft über die soziale Stellung der Bewohner,
die von einfacher ländlicher Bevölkerung bis zu hohen Würdenträgern der
provinziellen römischen Gesellschaft reichen können. Dies ist vor dem
Hintergrund der hochwertigen architektonischen Ausstattung der villa rustica im
Propsteier Wald besonders interessant. Über die verschiedenen Bauphasen kann
die Entwicklung der Besiedlung nachvollzogen werden. Hier ist die Nutzung des
zentralen Raumes Raum D von besonderem Interesse, da sie Aussagen über den
Ursprung der villae rusticae als typische Form Niedergermaniens sowie zum Ende
der römischen Phase im Rheinland ermöglichen (Raum D, siehe Kennzeichnung in
Abb. 2).
Abb. 2: Auszug
aus dem Antrag des LVR auf Eintragung des Bodendenkmals AC 151 in die
Denkmalliste (Anlage 1)
Die Eintragung des Bodendenkmals „Römische villa rustica
Propsteier Wald“ in die Denkmalliste der Stadt Eschweiler hat keine
finanziellen Auswirkungen.
Die Eintragung des Bodendenkmals „Römische villa rustica
Propsteier Wald“ in die Denkmalliste der Stadt Eschweiler bindet Arbeitskraft
in der Abteilung Planung und Denkmalpflege.