Betreff
Forderungsmanagement im Bereich der Zahlungsabwicklung
Vorlage
198/22
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Die Ausführungen der Verwaltung zur aktuellen Entwicklung im Bereich des Forderungsmanagements in der Zahlungsabwicklung der Stadt Eschweiler werden zur Kenntnis genommen.

 


In der Sitzung des Stadtrates am 14.12.2011 wurde mit Verwaltungsvorlage Nr. 364/11 das Konzept zur Einrichtung eines Forderungsmanagements vorgestellt und zur Kenntnis genommen.

Die Verwaltung berichtet seit diesem Zeitpunkt regelmäßig über die aktuellen Verfahrensstände bzw. umgesetzten Maßnahmen. Mit den nachfolgenden Auswertungen wird die bisherige Entwicklung für das Jahr 2022 (Datenbestand vom 02.05.2022) dargestellt.

 

 

Inkassounternehmen

Wie bekannt, wurde die Bad Homburger Inkasso GmbH (BHI) im Rahmen des Forderungsmanagements als Erfüllungsgehilfe mit der Beitreibung bereits unbefristet niedergeschlagener Forderungen ab einem Gesamtbetrag in Höhe von 15,00 Euro beauftragt.

 

Mit Stand vom 31.03.2022 wurden der BHI die nachfolgend aufgeführten unbefristet niedergeschlagenen Forderungen zur weiteren Bearbeitung übermittelt:

 

Übermittlungsdatum

Niederschlagungszeitraum

Fallzahl

Forderungshöhe

16.10.2017

01.01.2015 – 04.07.2017

798

1.032.937 Euro

06.03.2018

05.07.2017 – 31.12.2017

150

     94.787 Euro

20.08.2018

01.01.2018 – 31.07.2018

138

     97.548 Euro

07.03.2019

01.08.2018 – 31.01.2019

139

   103.702 Euro

31.10.2019

01.02.2019 – 31.08.2019

176

   273.252 Euro

18.05.2020

01.09.2019 – 31.03.2020

119

     92.136 Euro

04.12.2020

01.04.2020 – 31.10.2020

124

     71.142 Euro

06.05.2021

01.11.2020 – 31.03.2021

99

   136.769 Euro

30.11.2021

01.04.2021 – 31.10.2021

138

   155.196 Euro

 

1.881

2.057.469 Euro

 

Die Mandantenabrechnung durch die BHI erfolgt je Quartal. Die bisherige zahlenmäßige Entwicklung stellt sich nach den bisher vorliegenden Abrechnungen der BHI mit Stand 31.03.2022 insgesamt wie folgt dar:

 

Bestandsveränderung

 

Bestandsveränderung aufgrund der Erledigung durch Zahlungseingang oder Ausbuchung:              222 Fälle

Bestand bei der BHI zum 31.03.2022:                                                                            1.659 Fälle

 

Zahlungseingänge

 

·         Verrechnete Zahlungseingänge auf den Bestand bei der BHI                                                          14.493,47 €

 

·         Erfolgsvergütung der BHI                                                                                                                        -4.243,20 €

zzgl. Mehrwertsteuer                                                                                                             -800,88 €

Summe                                                                                                                    -5.044,08 €

 

·         der BHI gemeldete Zahlungseingänge bei der Stadt Eschweiler                                                     -2.090,95 €

 

=>  Guthaben zu Gunsten der Stadt Eschweiler                                                                       7.358,44 €

 

 

Auswirkungen der Corona-Pandemie

Zur Reduzierung des Ansteckungsrisikos wurden von Mitte März 2020 bis Mitte Juni 2020 keine Vollstreckungsmaßnahmen durch den Vollstreckungsaußendienst durchgeführt. Ebenso wurden in Abstimmung mit den Vollstreckungsbehörden in der Städteregion in dieser Zeit keine Amtshilfeersuchen an fremde Vollstreckungsbehörden versendet.

 

In der Zeit vom 11.01.2021 bis Mitte August 2021 wurde der Vollstreckungsaußendienst insoweit eingeschränkt wahrgenommen, als dass Pfändungsankündigungen weiter über den Hausbriefkasten zugestellt wurden, jedoch die Kommunikation mit den Schuldnern nicht mehr in deren Wohnung, sondern grundsätzlich schriftlich oder telefonisch erfolgte.

 

Im Übrigen wurde die Vollstreckung offener Forderungen unter Beachtung der Corona-Schutzmaßnahmen weiter fortgeführt, wobei seit Mitte März 2020 aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie seitens der Zahlungspflichtigen vermehrt von der Möglichkeit der Beantragung von Zahlungserleichterungen, wie z.B. die erleichterte Gewährung einer Stundung, Gebrauch gemacht wird.

 

 

Auswirkungen der Hochwasserkatastrophe am 14./15.07.2021

 

Aufgrund der eingetretenen Schäden in Folge der Hochwasserkatastrophe am 14./15.07.2021 wurden zur Vermeidung weiterer Belastungen für die Bevölkerung die unmittelbar danach vorgesehenen Mahnläufe vorübergehend bis zum 15.09.2021 ausgesetzt und daraus resultierend im gleichen Zeitraum nur vereinzelt neue Fälle in die Vollstreckung übertragen.

 

Weiterhin wurden mit Versand der ersten Mahnungen die vom Hochwasser betroffenen Haushalte auf die Möglichkeit der Beantragung von Zahlungserleichterungen hingewiesen.

 

Im Bereich der Vollstreckung wurden zunächst bis zum 10.08.2021 keine neuen Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet. In der Zeit vom 11.08.2021 bis 31.12.2021 erstreckte sich diese Vorgehensweise ausschließlich auf die Schuldnerinnen und Schuldner, welche unmittelbar vom Hochwasser betroffen sind.

 

 

Kennzahlen und Auswertungen

Das im Bereich des Forderungsmanagements erarbeitete Kennzahlen- und Auswertungstableau stellt sich für die Jahre 2020 bis 2022 (Stand: 02.05.2022) wie folgt dar:

Grundsätzliche Anmerkung: Die Auswertungen stellen stets die Werte zu einem jeweiligen Stichtag dar. Es werden die durch Zahlung, Stundung, Niederschlagung oder Absetzung vollstreckbaren Haupt- und Nebenforderungen ausgewiesen. Der Bericht ist insofern ständigen Änderungen unterworfen, insbesondere im Hinblick auf aufgehobene Stundungsvereinbarungen bzw. befristete Niederschlagungen.

 

Die zeitnahe Beitreibung der Forderungen spiegelt sich in der Höhe der Gesamtforderungen, sowie in den durch Zahlung erledigten Ersuchen wider. Die durch Stundung oder Niederschlagung erledigten Fälle sind hauptsächlich von der Zahlungsfähigkeit der Schuldner abhängig und können durch die Vollstreckungsbehörde letztlich nicht beeinflusst werden. Faktoren wie beispielsweise die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder der Bezug von Sozialleistungen bestimmen hier maßgeblich den Vollstreckungserfolg.

 

Grundsätzliche Anmerkung: Die Auswertungen stellen stets die Werte zu einem jeweiligen Stichtag dar. Es werden die durch Zahlung, Stundung, Niederschlagung oder Absetzung vollstreckbaren Haupt- und Nebenforderungen ausgewiesen. Der Bericht ist insofern ständigen Änderungen unterworfen, insbesondere im Hinblick auf aufgehobene Stundungsvereinbarungen bzw. befristete Niederschlagungen.

 

Die zahlenmäßige Entwicklung der Anzahl der Vollstreckungsforderungen (Vf) in den Jahren 2019 - 2022 (Stand: 02.05.2022) ist der Verwaltungsvorlage als Anlage beigefügt.

 

Im gleichen Zeitraum stellt sich die Entwicklung der sich in der Vollstreckung befindlichen Haupt- und Nebenforderungen wie folgt dar:

 

Stand 21.05.2019 (VV 144/19):  2.837.047,44 €

Stand 06.11.2019 (VV 379/19):  2.580.709,13 €

Stand 03.03.2020 (VV 079/20):  2.853.896,55 €

Stand 02.06.2020 (VV 154/20):  2.775.565,87 €

Stand 23.11.2020 (VV 414/20):  2.711.094,72 €

Stand 25.01.2021 (VV 034/21):  2.727.255,31 €

Stand 30.04.2021 (VV 192/21):  2.655.209,97 €

Stand 29.10.2021 (VV 366/21):  2.860.433,07 €

Stand 08.02.2022 (VV 051/22):  2.926.367,93 €

Stand 02.05.2022 (VV 198/22):  3.021.544,96 €

 


Auf die Ausführungen im Sachverhalt wird verwiesen.

 


Bis Juli 2021 war das Sachgebiet Vollstreckung mit insgesamt 9 Vollzeitstellen besetzt, wovon 3 Vollzeitstellen regelmäßig im Außendienst tätig sind. Von August 2021 bis Dezember 2021 waren zwei Vollzeitstellen und von Januar 2022 bis April 2022 eine Vollzeitstelle vorübergehend vakant (Stand: 30.04.2022). Die veranschlagten Personalaufwendungen beliefen sich im Jahr 2022 auf insgesamt 605.350,00 €.