hier: Ergebnis der öffentlichen Auslegung sowie Beschluss der Flächennutzungsplanänderung
I.
Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 3 Absatz
2 und § 4 Absatz 1 und 2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage
abgewogen (Anlage 1).
II.
Die
sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden nach Maßgabe der
Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.
III.
Die 24. Änderung des Flächennutzungsplans –
Drieschplatz - (Anlage 2) mit Begründung (Anlage 3) wird
beschlossen.
Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der
Stadt Eschweiler hat in seiner Sitzung am 17.12.2020 (Vorlagen-Nr. 419/20) die
Aufstellung der 24. Änderung des Flächennutzungsplans – Drieschplatz – und die
Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.
Ziel der Planänderung ist die Entwicklung
einer gewerblichen Folgenutzung auf dem Gelände des ehemaligen Schlachthofs mit
der Absicht, dort ein innovatives Gewerbe- und Technologiezentrum anzusiedeln.
Auch im Bereich des Drieschplatzes soll die Darstellung gemäß der bestehenden
gewerblichen Nutzung angepasst werden. Hier soll sich die Nutzung nicht ändern,
es ist lediglich ein Parkhaus geplant. Entsprechend ist für die Flächen des
Drieschplatzes und des ehem. Schlachthofs eine Änderung der Darstellung im
Flächennutzungsplan von einer „Sonderbaufläche“ in eine „gewerbliche Baufläche“
geplant. Die südlich am Rand des Plangebietes liegende Freifläche entlang der
Inde soll als „Grünfläche“ dargestellt werden.
Für das geplante Gewerbe-
und Technologiezentrum ist nachfolgend ein Bebauungsplan aufzustellen.
Das Plangebiet war vom außerordentlichen
Hochwasserereignis am 14./15. Juli 2021 großflächig betroffen. Daher hat der
Wasserverband Eifel-Rur (WVER) im „Masterplan ’Hochwasserresiliente Städte Stolberg und Eschweiler‘“ gemäß der
Darstellung im Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss am 07.04.2022 u. a.
vorgeschlagen: Der Drieschplatz und das ehem. Schlachthofgelände könnten als
Überschwemmungsfläche ausgestaltet werden. Der Drieschplatz könnte zusätzlich
für eine Gewässeraufweitung herangezogen werden. Die (geplante) Bebauung soll
vor Ort geschützt werden, u.a. durch einen hochwasserangepassten Neubau des
Parkhauses. Siehe hierzu auch die Anregungen vom WVER im Rahmen der Beteiligung
der Träger öffentlicher Belange.
An der Planänderung zugunsten einer
gewerblichen Baufläche soll festgehalten werden: Für das geplante innovative
Gewerbe- und Technologiezentrum gibt es keine vergleichbare innenstadtnahe und
verfügbare Standortalternative. Für den Drieschplatz soll die bestehende
Nutzung gesichert werden.
Im nachfolgenden Bebauungsplanverfahren wird
eine Abstimmung zum Hochwasserschutz mit den zuständigen Fachbehörden
stattfinden. Auf künftige Überschwemmungen kann z.B. durch eine Anpassung der
Gebäudeplanung, durch die Beschränkung der überbaubaren Grundstücksflächen
oder durch bauliche Hochwasserschutzmaßnahmen reagiert werden. Auf der Ebene
der Flächennutzungsplanänderung ist dies nicht möglich.
Die frühzeitige Beteiligung wurde in der Zeit
vom 15.01.2021 bis zum 01.02.2021 durch Beteiligung im Internet und durch
Aushang im Rathaus durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange wurden parallel gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.
In seiner Sitzung am 23.09.2021 hat der
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Eschweiler die Abwägung zu den im
Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Stellungnahmen sowie die
Durchführung der öffentlichen Auslegung zur Aufstellung der 24. Änderung des
Flächennutzungsplans beschlossen (Vorlagen-Nr. 291/21). Der Planentwurf wurde
in der Zeit vom 18.10.2021 bis 19.11.2021 gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
öffentlich ausgelegt, parallel wurden die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB an der Planung beteiligt.
Aus der Öffentlichkeit sind im Rahmen beider
Beteiligungen keine Stellungnahmen eingegangen. Die Stellungnahmen der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange betreffen im Wesentlichen den Erhalt
des angrenzenden Gewässerrandstreifens und der angrenzenden Grünflächen und
Bäume; es werden mögliche Immissionsschutzkonflikte mit angrenzender
Wohnnutzung benannt, die Leistungsfähigkeit möglicher Ein-/Ausfahrten wurde
hinterfragt und die Hochwassergefährdung wurde thematisiert. Hinweise liegen
vor allem zum Steinkohlebergbau, zum Überschwemmungsgebiet, zur Erdbebenzone,
zu Altlastenverdachtsflächen, zu bestehenden Versorgungsleitungen, zur
Bodenbeschaffenheit und zum Bodendenkmalschutz vor.
Die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 und Absatz 2 BauGB sind, soweit
sie Anregungen und Hinweise beinhalten, als Anlage 4 beigefügt. Die
Stellungnahme der Verwaltung zu diesen Stellungnahmen ist als Anlage 1
beigefügt.
Zur Aufstellung der 24. Änderung des
Flächennutzungsplans wurde die Bezirksregierung Köln gemäß § 34
Landesplanungsgesetz (LPlG) um Bestätigung der Anpassung an die Ziele der
Raumordnung gebeten. Die Bezirksregierung Köln hat mit Schreiben vom 14.09.2021
bestätigt, dass der Planänderung keine landesplanerischen Bedenken
entgegenstehen.
Die 24. Änderung des Flächennutzungsplans –
Drieschplatz – ist als Anlage 2 und ihre Begründung mit Umweltbericht
als Anlage 3 beigefügt.
Die Verwaltung empfiehlt, die 24. Änderung des
Flächennutzungsplans – Drieschplatz – mit Begründung zu beschließen.
Im Rahmen der 24. Änderung des
Flächennutzungsplans wurde eine Artenschutzprüfung durchgeführt. Hierfür wurden
im Jahr 2021 entsprechende Haushaltsmittel verausgabt. Das Bauleitplanverfahren
ist ansonsten haushaltsrechtlich nicht relevant.
Das Bauleitplanverfahren bindet als
Pflichtaufgabe der Kommune Arbeitskapazität in der Abteilung 610.