Betreff
Programm Städtische Musikgesellschaft Eschweiler e.V.
hier: Programm 2022
Vorlage
191/22
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Das Konzert-Programm 2022 wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 


Die Städtische Musikgesellschaft e.V. plant in 2022 zwei Konzerte im Jahr 2022: (https://teamup.com/ksnphc1f7bhp7bodku):

 

16. Juni 2022 / 17:00 Uhr:                     „Eschweiler musiziert“ / open Air am Städtischen Gymnasium

 

17. Dezember / Zeit folgt:                      „Beethoven-Messe in C-Dur“ / in der Kirche St. Peter und Paul

 

Ein Finanzierungsplan für die Konzerte wurde der Verwaltung bis zur Vorlagenerstellung nicht vorgelegt.

 

Seitens der Musikgesellschaft ist sicherzustellen, dass die Finanzierung über Einnahmen und mit Hilfe des auf der Grundlage der Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur Kulturförderung bereitgestellten Zuschusses gewährleistet ist.

 

Dem Kulturausschuss sind auf Grundlage § 8 Abs. 2 Buchtstabe j der Zuständigkeitsordnung zur Hauptsatzung der Stadt Eschweiler sowie § 10 Abs. 2 Satz 3 der Satzung der Städtischen Musikgesellschaft e.V. die Konzertplanung und der Finanzierungsplan der Musikgesellschaft dem Kulturausschuss der Stadt Eschweiler zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Die Finanzierungsplanung ist somit in der November-Sitzung dem Kulturausschuss vorzulegen.

 

Der Bestand des letzten Kontoauszuges vom 20.04.2022 beträgt: 2.185,45 €.

 


Für die Konzerte werden zwar keine separaten Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt, jedoch findet eine indirekte Finanzierung über die vom Städtische Musikgesellschaft e.V. bereitgestellten Zuschüsse zu Lasten des Sachkontos 53118030 (Zuschüsse Städtische Musikgesellschaft) bei Produkt 042810101 – Kulturveranstaltungen und -förderungen – statt. Für das Jahr 2022 sind entsprechende Mittel in Höhe von 6.500,00 € vorgesehen.  Der Zuschuss in Höhe von 6.500,00 € wird der Städtischen Musikgesellschaft e.V. auf Grundlage der „Richtlinien der Stadt zur Gewährung von Zuschüssen zur Kulturförderung“ nach Bestandskraft des Haushaltes für das Jahr 2022 antragslos überwiesen.

 

 


Keine personellen Auswirkungen