Betreff
Verwendung der Spendenmittel vom Spendenkonto "Eschweiler hält zusammen"
Vorlage
180/22
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Rat der Stadt Eschweiler stimmt der vorgesehenen bedarfsgerechten Verwendung der zweckgebundenen privaten Spendenmittel für Betroffene der Hochwasserkatastrophe vom 14./15. Juli 2021, wie nachstehend beschrieben zu und beauftragt die Verwaltung, die Verwendung in dieser Form zu organisieren.

 

 


Der Stadt Eschweiler sind nach der Hochwasserkatastrophe vom 14./15, Juli 2021 zweckgebundene private Spendenmittel in Höhe von 2.718.123,84 € (Stand 13.05.2022) zugeflossen. Aus diesem Spendenaufkommen wurden unter anderem durch die Stadt Eschweiler 1.924.500,00 € als Einzelfall-Sofort-Hilfen bislang gezahlt. Auf dem Spendenkonto der Stadt Eschweiler befindet sich derzeit noch ein Betrag in Höhe von 653.988,15 €.

 

Insbesondere bei größeren Spenden wurde regelmäßig der Spenderwille geäußert, dass das Geld für nachhaltige Projekte genutzt wird. Von Seiten der Verwaltung werden die nachfolgenden Vorschläge zur Nutzung der restlichen Spendengelder gemacht:

 

Projekt 1: „Hilfen vor Ort“

Vor allem ältere Menschen sind in den von der Hochwasserkatastrophe im Sommer 2021 betroffenen Sozialräumen auch derzeit noch auf besondere Unterstützung angewiesen. Viele Ältere leben alleine; Kinder wohnen häufig in zum Teil weit entfernten Regionen. Sowohl die Beseitigung der materiellen Schäden als auch das Wiederaneignen des Lebens ohne Partner oder andere Unterstützung stellen viele alleinlebende ältere Menschen – und vor allem ältere Frauen – vor besondere Probleme.

 

Zur individuellen Unterstützung von durch die Hochwasserkatastrophe im Jahr 2021 geschädigten Bewohnerinnen und Bewohnern Eschweilers werden im Rahmen dieses Projektes zwei SozialarbeiterInnen für die Dauer von zwei Jahren bei der Stadt Eschweiler angestellt. Ihre Aufgabe ist die Identifikation von Unterstützungsbedarf, insbesondere von älteren Bewohnerinnen und Bewohnern, in den überfluteten Sozialräumen der Stadt, die individuelle Unterstützung von Geschädigten bei der materiellen Bewältigung des erlittenen Schadens (Antragstellungen etc.), die individuelle Unterstützung im Alltag und - soweit im Einzelfall erforderlich - die Vermittlung der Betroffenen an andere Unterstützungs- und Hilfsangebote. Die Bedarfsfeststellung und individuelle Unterstützung wird durch aufsuchende Sozialarbeit in den verschiedenen Sozialräumen der Stadt gewährleistet. Ferner wird in diesen Sozialräumen jeweils eine (mobile) Anlaufstelle für Unterstützungssuchende eingerichtet. 

 

Projekt 2: „Schulsozialarbeit stärken!“

Die Bewältigung der Flutkatastrophe hat bei SchülerInnen, Eltern und dem pädagogischen Personal in Schulen große Spuren hinterlassen, die noch lange nachwirken. Die Schülerinnen und Schüler sind zum Teil privat persönlich betroffen oder/und durch die aufgrund der Flutschäden vorgenommenen Auslagerungen der städt. Schulen belastet. Es müssen längere und aufwendigere Schulwege bewältigt werden, der Unterricht kann nur eingeschränkt durchgeführt werden, lieb gewordene Ganztagsangebote (AGs, pp.) und Sportangebote fallen mangels ausreichend vorhandener Sportstätten weg. Vor diesem Hintergrund ist eine vorübergehende Stärkung der Schulsozialarbeit erforderlich. Die Unterstützung der Flutschulen kann sowohl durch zertifizierte SozialarbeiterInnen, SozialpädagogInnen, als auch durch PsychologInnen erfolgen. Da sich die Personalakquise derzeit einerseits herausfordernd darstellt, andererseits die psychologische Unterstützung der Schülerschaft und des pädagogischen Personals sicherlich unbestritten hilfreich wäre, sollte eine Stellenbesetzung flexibel möglich sein.

 

Vorgesehen ist die Finanzierung von zwei Vollzeitstellen für die Dauer von 2 Jahren. Die Stellen können alternativ auch in Teilzeitstellen gesplittet werden.

 

Projekt 3: „Aufholen nach der Flut“

Der Wiederaufbau der durch die Flut zerstörten öffentlichen Infrastruktur ist auf dem Weg. Dennoch besteht nach wie vor in Einzelfällen Hilfsbedarf. Darüber hinaus sind durch die Flut in den verschiedenen Sozialräumen auch neue Benachteiligungslagen entstanden, so vor allem für ältere Menschen sowie für Kinder und Jugendliche. Viele von ihnen haben durch die Flut das frühere soziale Um- und Gemeinschaftsfeld verloren. Vertraute Einrichtungen wie u.a. Kindertagesstätten und Schulen sind nicht mehr als vertraute Orte vorhanden. Oft bestehen nach dieser Flutkatstrophe bei Bewohnerinnen und Bewohnern auch Ängste und Traumata. In diesen Sozialräumen muss somit auch das soziale Leben wiederaufgebaut werden berücksichtigt werden dabei auch die besonderen Bedarfe von Kindern, Jugendlichen und deren Familien sowie der Mitarbeitenden in Kitas und Schulen. Die Flutkatastrophe hat große Spuren hinterlassen, die noch lange nachwirken.

 

Um die Aufgabe des Wiederaufbaus des sozialen Lebens in den von der Flut betroffenen Sozialräumen und die Unterstützung im Einzelfall zu bewältigen, ist das Miteinander von Einrichtungen und Organisationen, die für die Bewohnerinnen und Bewohner in vielen Bereichen des sozialen Lebens aktiv sind, mit den Fachämtern der Stadt Eschweiler, erforderlich. Die in diesen Sozialräumen aktiven Einrichtungen und Organisationen kennen die sozialen und individuellen Bedarfe in den Quartieren. Sie sind auch in der Lage, neu entstehende Bedarfe zu identifizieren. Mit dem Projekt „Aufholen nach der Flut“ wird daher in den betroffenen Sozialräumen die Möglichkeit für Einrichtungen und Organisationen geschaffen, mit Hilfe von bedarfsgerechten sozialen Projekten und unter Nutzung der besonderen Kompetenzen dieser Organisationen und Einrichtungen vor Ort am Wiederaufbau des sozialen Lebens mitzuwirken. Dazu werden für Vorhaben Dritter in den Sozialräumen Fördermittel aus dem Spendenaufkommen auf Antrag durch die Stadt Eschweiler zur Verfügung gestellt.

Darüber hinaus können im Rahmen dieses Projektes auch Einzelfallhilfen gewährt werden, soweit diese geeignet sind, die Lebenssituation von Betroffenen nachhaltig zu verbessern und/oder eine (Wieder-)Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben zu ermöglichen, um damit an die Lebenssituation vor der Flut anzuknüpfen.

 

Umsetzung der Projekte

Die Projekte stehen in einem engen sachlichen Zusammenhang und bedürfen einer kontinuierlichen fachlichen Abstimmung. Für die Umsetzung ist daher die in der anliegenden Abbildung dargestellte Organisationsstruktur vorgesehen.

Die fachliche Leitung und Koordination von Projekt 1 „Hilfen vor Ort“ erfolgt durch das Amt für Soziales, Senioren und Integration der Stadt Eschweiler (A50), die fachliche Leitung und Koordination von Projekt 2 „Schulsozialarbeit stärken“, durch das Amt für Schulen, Sport und Kultur (A40) in Kooperation mit dem Jugendamt. Die Steuerung von Projekt 3 „Aufholen nach der Flut“ erfolgt durch ein für dieses Projekt gebildetes Fachgremium, in dem das Jugendamt (A51), das Amt für Soziales, Senioren und Integration (A50) sowie das Amt für Schulen, Sport und Kultur (A40) der Stadt Eschweiler sowie als Vertreter der Freien Träger der sozialen Arbeit in Eschweiler „Der Kinderschutzbund -Ortsverband Eschweiler e.V“., der „SkF Sozialdienst kath. Frauen e.V. – Ortsverein Eschweiler-“ sowie der „AWO Kreisverband Aachen-Land e.V“. vertreten sind. Diesem Fachgremium obliegt als Steuerungsgruppe die Initiierung und Auswahl von bedarfsgerechten Projekten Dritter zum Wiederaufbau des sozialen Lebens in den von der Flutkatastrophe betroffenen Sozialräumen und die Entscheidung über erforderliche Einzelfallhilfen.

 

Die Vergabe der Fördermittel für Projekte Dritter und für Einzelfallhilfen erfolgt auf der Grundlage entsprechender Förderrichtlinien, welche vom zuvor genannten Fachgremium aufgestellt werden. Voraussetzung für eine Förderung ist ferner, dass kein anderes Förderangebot für das jeweilige Vorhaben bzw. die Einzelfallhilfe genutzt werden kann.

Die vorstehend skizzierten Projekte zur bedarfsgerechten Nutzung von zweckgebundenen privaten Spendenmittel erstrecken sich zunächst auf den Zeitraum 1.6.2022-31.12.2024, soweit die zur Verfügung stehenden Mittel nicht bereits früher verausgabt sind.

 

Bei der Förderung handelt es sich um freiwillige Ausgaben der Stadt Eschweiler. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Das Fachgremium spricht eine Förderempfehlung an die Stadt Eschweiler aus. Die endgültige Förderentscheidung obliegt der Stadt Eschweiler.

Die Arbeit des Fachgremiums wird durch die Tätigkeit eines Geschäftsführers unterstützt, der die organisatorischen und administrativen Aufgaben der Steuerungsgruppe übernimmt. Die Geschäftsführung soll ehrenamtlich unentgeltlich von Dr. Wolfgang Joußen übernommen werden, der aktuell 2. Vorsitzender und Geschäftsführer des Vereins GeGe Generationen Gemeinsam e.V. ist und in der Vergangenheit auch bereits in verschiedenen Funktionen an Projekten im Auftrag oder in Kooperation mit der Stadt Eschweiler beteiligt war (u.a. Projekt „Integration von Flüchtlingen im Quartier Eschweiler-West/Sozialraumkonferenz Eschweiler-West“; Sozialbericht Eschweiler; “Bildungswerkstatt – Intergenerationelle Bildungsförderung von Kindern im Quartier Eschweiler-West“, „Aufholen nach Corona“).

Eine weitere Aufgabe des Fachgremiums ist die Gewährleistung des kontinuierlichen fachlichen Austauschs zwischen den Beteiligten der Projekte 1, 2 und 3. Die Arbeit des Fachgremiums wird durch eine Geschäftsordnung strukturiert.

 

Für das Projekt 1 (A50) und das Projekt 2 (A40) ist eine Verausgabung von Mitteln in Höhe von jeweils 300.000 € vorgesehen. Die verbleibenden Spendenmittel sollen im Rahmen des Projekts 3 (A51) verausgabt werden.

 

 

 

 


Die Kosten für die Durchführung der Projekte 1, 2 und 3 sowie für die Gewährung von Einzelfallhilfen und Projektförderungen Dritter sind durch die vorhandenen Spendenmittel gedeckt.

 

 


Die Abwicklung der Projekte 1 und 2 erfolgt durch MitarbeiterInnen der jeweiligen Fachämter; bei Projekt 3 unter Hinzuziehung der genannten Beteiligten.

 

Wie im Sachverhalt dargestellt, sollen für die Projekte 1 und 2 entsprechende MitarbeiterInnen eingestellt werden.