Die
Arbeitsgruppenmitglieder, die bisher noch nicht eingeführt und verpflichtet
wurden, werden vom Altersvorsitzenden eingeführt und in feierlicher Form zur
gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
Die Verpflichtungsformel lautet:
„Ich verpflichte mich, dass ich
meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die
Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle
der Stadt Eschweiler erfüllen werde.“
Die Erklärung kann durch
religiöse Beteuerung mit den Worten
„Ich verpflichte mich, so wahr
mir Gott helfe.“
bekräftigt werden.
Beteuerungsformeln als Mitglieder
anderer Religions- und Bekenntnisgemeinschaften sind zulässig.
Arbeitsgruppenmitglieder, die dem Rat angehören, wurden
bereits in der Ratssitzung am 10.11.2020 eingeführt und verpflichtet.
In analoger
Anwendung zu § 67 Abs. 3 i.V.m. § 58 Abs. 2 GO NRW werden die
Arbeitsgruppenmitglieder eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen
und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
keine
keine