Zu Schriftführern für die Sitzungen der Arbeitsgruppe
Städtepartnerschaften werden bis auf Widerruf bestellt:
-
Nicole
Wilde
-
Thomas
Ladwig
Der zuständige
Fachdezernent wird ermächtigt festzusetzen, welche/r Schriftführer/in jeweils
zu amtieren hat.
Die Niederschriften über die
Sitzungen werden von der/vom Vorsitzenden und einer/m Schriftführer/in
unterzeichnet. Die/Der Schriftführer/in wird von den Mitgliedern bestellt.
Bevor die Arbeitsgruppe Städtepartnerschaften in seine Sitzung in die weitere Tagesordnung eintritt, ist die/der Schriftführer/in zwecks Protokollierung des weiteren Sitzungsverlaufes zu bestellen. Es empfiehlt sich, für evtl. Vertretungsfälle mehrere Schriftführer zu bestellen.
Gesetzliche Grundlage für die Bestimmung der Schriftführer ist § 58 Abs. 7 GO NRW.
keine finanziellen Auswirkungen
keine personellen
Auswirkungen