Betreff
Bestellung von Schriftführern
Vorlage
151/22
Art
Beschlussfassung öffentlich

Zu Schriftführern für die Sitzungen der Arbeitsgruppe Städtepartnerschaften werden bis auf Widerruf bestellt:

 

-          Nicole Wilde

-          Thomas Ladwig

 

Der zuständige Fachdezernent wird ermächtigt festzusetzen, welche/r Schriftführer/in jeweils zu amtieren hat.

 


Die Niederschriften über die Sitzungen werden von der/vom Vorsitzenden und einer/m Schriftführer/in unterzeichnet. Die/Der Schriftführer/in wird von den Mitgliedern bestellt.

 

Bevor die Arbeitsgruppe Städtepartnerschaften in seine Sitzung in die weitere Tagesordnung eintritt, ist die/der Schriftführer/in zwecks Protokollierung des weiteren Sitzungsverlaufes zu bestellen. Es empfiehlt sich, für evtl. Vertretungsfälle mehrere Schriftführer zu bestellen.

 

Gesetzliche Grundlage für die Bestimmung der Schriftführer ist § 58 Abs. 7 GO NRW.

 


keine finanziellen Auswirkungen 

 


keine personellen Auswirkungen