Betreff
Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche; Programmbaustein Extra-Geld
Vorlage
113/22
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachstand zum Programmbaustein Extra-Geld wird zur Kenntnis genommen.

 


Mit Bescheid vom 20.08.2021 hat die Bezirksregierung der Stadt Eschweiler eine fachbezogene Pauschale zum Abbau von Lernrückständen, Umsetzung der Bund-Länder-Vereinbarung „Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ in NRW in Höhe von insgesamt 459.112,00 Euro bewilligt. Die fachbezogene Pauschale ist für die Zeit vom 18.08.2021 bis 31.12.2022 gültig.

 

Vom Gesamtbetrag entfallen 354.159,00 Euro auf den Programmbaustein Extra-Geld (öffentliche Schulen) und 104.953,00 Euro auf die Programmbausteine Extra-Geld (Ersatzschulen) und Extra-Personal (Ersatzschulen). Die Beträge für die Ersatzschulen (in Eschweiler: Bischöfliche Liebfrauenschule) wurden zur weiteren Verwendung an die Ersatzschule weitergeleitet.

 

Die fachbezogene Pauschale dient zur Umsetzung der Bund-Länder-Vereinbarung und ist auf Basis der folgenden wesentlichen Bestimmungen zu verwenden.

 

  1. Programmbaustein Extra-Geld (öffentliche Schulen)

 

Die Bemessung erfolgte nach dem Verhältnis der jeweiligen Schülerzahl in der Kommune zur Gesamtschülerzahl auf Basis der Amtlichen Schulstatistik (Stand 15.10.2020).

Die fachbezogene Pauschale ist wie folgt aufzuteilen:

 

Mindestens 30 % des Gesamtbetrages sind für Schulbudgets zu verwenden. Damit sind schulbezogene Maßnahmen zur Beseitigung der pandemiebedingten Defizite umzusetzen, wie zum Beispiel:

 

-          Besuch außerschulischer Lernorte

-          Aktivitäten, die das miteinander Lernen stärken

-          Anschaffung von Fördermaterialien

-          Anschaffung von Lizenzen für digitale Förderprogramme

-          Kooperationen mit externen Partnern

-          Förderung durch „Schüler helfen Schülern“

 

Die Schulbudgets für die Eschweiler Schulen wurden in der 3. KW 2022 an die Schulen ausgezahlt.

 

Mindestens 30 % des Gesamtbetrages sind für Bildungsgutscheine zu verwenden.

Im Rahmen der individuellen Förderung durch die Lehrkräfte werden die Bildungsgutscheine an einzelne Schülerinnen und Schüler vergeben, die durch bestehende Angebote der Schule nicht ausreichend gefördert werden können. Für die Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Förderung im Gemeinsamen Lernen und in den Förderschulen gilt dies analog. Diese Bildungsgutscheine können bei zertifizierten externen Anbietern eingelöst werden.

 

Die Bildungsgutscheine wurden den Eschweiler Schulen am 14.01.2022 zur Verfügung gestellt. Die Verteilung über die Schulen an die betreffenden Schulen ist zwischenzeitlich angelaufen.

 

Die restlichen Mittel (bis zu 40 % des Gesamtbudgets) sind als Schulträgerbudget zu verwenden. Dieses dient zur Sicherung und Schaffung ggf. auch schülerübergreifender lokaler und regionaler Angebote zur Aufarbeitung von fachlichen und psychosozialen Lernrückständen und Aufholbedarfen in Kooperationen mit externen Bildungsanbietern. Dies können z.B. als fachliche Förderangebote in Kleingruppen, als zusätzliche Bewegungsangebote oder als Angebote aus dem Bereich der kulturellen Bildung an einzelnen Schulen oder schulübergreifend stattfinden.

Ebenso können hier auch weitere Ausgaben, z.B. für den Transport von Schülerinnen und Schülern, der im Zusammenhang mit entsprechenden Fördermaßnahmen entsteht, wie sonstige mit der Maßnahme im Zusammenhang stehende Ausgaben finanziert werden.

Mit Mitteln dieses Schülerbudgets können bei Bedarf auch die Mittel für die vorgenannten Schulbudgets und Bildungsgutscheine aufgestockt werden.

 

Es war zunächst beabsichtigt, dass interessierte Eschweiler Schulen an Projekten der RWTH Aachen und der FH Aachen teilnehmen, welche über das Schulträgerbudget finanziert werden. Da sich kurz vor Vorlagenerstellung herausstellte, dass diese nicht umsetzbar sind, ist über die Verwendung neu zu entscheiden.

Die Verwaltung wird je nach Bedarf der Schulen nach weiteren Bildungsgutscheinen über die Vergabe der Mittel entscheiden.

 

  1. Programmbausteine Extra-Geld (Ersatzschulen) und Extra-Personal (Ersatzschulen)

 
Der Programmbaustein Extra-Geld ist von den Ersatzschulen analog zu den Regelungen des Bausteins Extra-Geld (öffentliche Schulen) zu verwenden. Zudem kann das Schulträgerbudget bei Bedarf zudem die Mittel des Programmbausteins Extra-Personal (Ersatzschulen) verstärken.

 

Ersatzschulen bzw. sonstige öffentliche Schulen erhalten den Programmbaustein Extra-Personal, da diese ihre Lehrkräfte und ihr sonstiges pädagogisches Personal selbst beschäftigen.

 

Die Mittel für Extra-Personal können zur Einstellung von befristet Beschäftigten oder für die Mehrarbeit von Bestandslehrkräften verwendet werden.

 

Die ausgezahlten Mittel für die Ersatzschulen bzw. der sonstigen öffentlichen Schulen sind eigenverantwortlich unter Sicherstellung der Vorgaben des Förderbescheides und des jeweiligen kommunalen Haushaltsrechts an den jeweiligen Träger weiterzuleiten.

 

 

Nicht verbrauchte oder nicht nachgewiesene Mittel, die zur Verfügung gestellt wurden müssen zurückerstattet werden.

 

Derzeit wird seitens der StädteRegion Aachen eine Teilnahme an dem Projekt „students@school“ geprüft. Dieses Projekt wird vom Ministerium für Schule und Bildung gefördert und findet in Kooperation mit dem Lehrerbildungszentrum der RWTH Aachen statt. Es richtet sich an alle Schulformen mit den Klassen 1.-6..

 

Über „students@school“ kommen qualifizierte (Lehramts-)Studierende als Lernbegleiter*innen an die teilnehmenden Schulen. Die Entscheidung über den konkreten Einsatz der Studierenden –Vertretungsunterricht und Aufsichtstätigkeiten ausgenommen- trifft die jeweilige Schule.

Der/Die Studierende ist zwischen 6 und 19 Stunde pro Woche tätig.

Die Teilnahem an dem Projekt „students@school“ ist kostenlos und muss demnach nicht aus den Mitteln des Programmbaustein Extra-Geld finanziert werden.


Der Gesamtbetrag in Höhe von 459.112,- Euro wurde im Haushaltsjahr 2021 auf Sachkonto 41410200 „Landeszuweisung offene Ganztagsschulen“ und Produkt 032110101 „Grundschulen“ vereinnahmt.

Die Auszahlung der Mittel erfolgt zu Lasten des Sachkontos 52910000 „Aufwendungen sonstige Dienstleistungen“ und des Produktes 032110101 „Grundschulen“.

 


Es werden personelle Kapazitäten beim Amt für Schulen, Sport und Kultur gebunden.