hier: Besetzung des Entscheidungsgremiums ("Lenkungsgruppe")
Der Rat der Stadt
Eschweiler beschließt die Besetzung des Entscheidungsgremiums
(„Lenkungsgruppe“) in der in der Anlage 3 vorgeschlagenen Form.
Der Rat der Stadt
Eschweiler hat in seiner Sitzung am 29.06.2021 die "Richtlinie der Stadt Eschweiler über
die Gewährung von Finanzmitteln aus dem Verfügungsfonds" (Anlage 1)
(Vorlagen-Nr. 199/21) beschlossen.
Mit diesem
Beschluss wurde der Startschuss für die Förderung von Ideen und Projekten im
Gebiet „Soziale Stadt Eschweiler-West“ gegeben, die nicht nur Straßen
verschönern, sondern auch die Menschen zusammenbringen sollen. Für solche
Projekte steht mit dem Verfügungsfonds der Städtebauförderung die Möglichkeit
finanzieller Unterstützung zur Verfügung. Mit der Unterstützung des
Verfügungsfonds können viele attraktive Projekte schnell und unbürokratisch
angeschoben werden.
Neben vielen
Baumaßnahmen im Gebiet „Soziale Stadt Eschweiler-West“ sollen mit dem
Verfügungsfonds insbesondere solche Projekte gefördert werden, die den
Zusammenhalt der Bewohner des Quartiers Eschweiler-West fördern sollen. Die
Fördermittel können sehr unbürokratisch beantragt werden. Mit der Unterstützung
des Verfügungsfonds können Projekte wie Nachbarschaftsfeste oder Stadtteilfeste
finanziert werden. Auch Projekte, die dauerhaftes Inventar für den Stadtteil
anschaffen, werden gefördert. Projektbeispiele aus anderen Förderprojekten in
NRW sind in der Anlage 2 aufgelistet.
Die Projekte
sollen einen erkennbaren Nutzen für den Stadtteil und seine Bewohner*innen
haben, neue Impulse setzen und müssen natürlich im Einklang mit der beigefügten
Richtlinie stehen.
Bei der
Entwicklung und Aufwertung des Stadtteils können hohe Synergieeffekte auch zu
anderen Projekten und Fördermaßnahmen erzielt werden, da hier das zum Teil
schon vorhandene private Engagement und öffentliche Mittel zusammengeführt
werden können.
Im Gegensatz zu
dem Verfügungsfonds, wie er im „Sanierungsgebiet Eschweiler Mitte“ durchgeführt
wurde, können Projekte durch den Verfügungsfonds im Gebiet der „Sozialen Stadt
Eschweiler-West“ mit bis zu 100 % aus Mitteln der Städtebauförderung von Bund
und Ländern inklusive des Eigenanteils der Stadt finanziert werden.
Geltungsbereich
des Verfügungsfonds
Der
Geltungsbereich des Verfügungsfonds entspricht dem Geltungsbereich der
Abgrenzung des Städtebauförderungsgebietes „Soziale Stadt Eschweiler-West”
(Anlage A der Richtlinie bzw. der Anlage 1).
Einsetzung eines
Entscheidungsgremiums („Lenkungsgruppe“)
Entsprechend der
Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 des Landes NRW ist ein lokales Gremium
(„Lenkungsgruppe“) einzurichten. Dieses Gremium entscheidet über die
beantragten Projekte und somit über die konkrete Verwendung der Mittel bzw. die
Umsetzung der Maßnahmen.
Das Gremium soll
sich sowohl aus Privaten als auch aus öffentlichen Vertretern zusammensetzen.
Durch die Zusammensetzung des Gremiums soll eine aktive Mitbestimmung
sichergestellt werden. Ideen und Konzepte für die Aufwertung und
Weiterentwicklung des Quartiers Eschweiler-West können aufgegriffen und z. B.
im Rahmen öffentlich-privater Partnerschaften umgesetzt werden.
Das Gremium setzt
sich aus 14 stimmberechtigten Mitgliedern zusammen, von denen 7 Vertreter/innen
der Politik sind. 7 private Vertreter/innen sollen aus Organisationen gewählt werden, die u. a.
wichtige Impulse für die weitere Entwicklung des Stadtteils Eschweiler-West
geben können.
Die Verwaltung
schlägt vor, das Entscheidungsgremium bzw. die Lenkungsgruppe mit 7 Vertretern der Politik sowie 7 Vertretern
lokaler Organisationen (Bürger, Immobilieneigentümer, Einzelhändler,
Unternehmer, Vereine, Verbände, Arbeitsgruppen, etc.) zu besetzen (Anlage 3).
Mit dem Zuwendungsbescheid 5/28/21 wurden für den Verfügungsfonds für die Jahre 2021 – 2025 Fördermittel (Bund, Land, Stadt) in Höhe von maximal 23.600,00 €/a bereitgestellt. Der städtische Anteil an den Fördermitteln beträgt 20 %, Bund und Land tragen 80 %.
Im Haushaltsplan 2021 wurden bei dem bei Produkt 09 511 01 01 – Räumliche Planung und Entwicklung – geführten Sachkonto 52910850 – Eschweiler-West – ab dem Haushaltsjahr 2021 jährlich rd. 23.600,00 € für die Abwicklung des Förderprogramms berücksichtigt.
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2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
Mittel der Städtebauförderung von Bund und Land (80%) |
18.880 € |
18.880 € |
18.880 € |
18.880 € |
18.880 € |
Mittel der Stadt Eschweiler (20%) |
4.720 € |
4.720 € |
4.720 € |
4.720 € |
4.720 € |
Bisher wurden keine Mittel verausgabt. Durch den verzögerten Beginn sollen die bewilligten Mittel der nachfolgenden Tabelle entsprechend auf die Restlaufzeit verteilt werden.
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2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
Mittel der Städtebauförderung von Bund und Land (80%) |
0 € |
13.484 € |
26,972 € |
26,972 € |
26,972 € |
Mittel der Stadt Eschweiler (20%) |
0 € |
3.371 € |
6.743 € |
6.743 € |
6.743 € |
Bei dem Anteil der Stadt Eschweiler handelt es um eine ergebniswirksame freiwillige Leistung.
Für 2022 verringert sich der städtische Anteil um 1.349 €. Die Erhöhung in den Folgejahren von jährlich 2.023 € wird in den Haushaltsanmeldungen 2023 – 2025 berücksichtigt. Demgegenüber sind im o.g. Produkt im Sachkonto 41412750 LZW Soziale Stadt Eschweiler-West Einnahmen aus Landeszuweisungen in Höhe von 18.800 € angemeldet.
Zu dem Personalaufwand in der Abteilung 610, der durch die
Umsetzung des Teilprojektes gebunden wird, können zurzeit noch keine Angaben
gemacht werden.