Betreff
Städtebauförderungsgebiet "Soziale Stadt Eschweiler-West"; Richtlinie der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Finanzmitteln aus dem Verfügungsfonds;
hier: Besetzung des Entscheidungsgremiums ("Lenkungsgruppe")
Vorlage
096/22
Aktenzeichen
610-51.10.05-WEST
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

Der Rat der Stadt Eschweiler beschließt die Besetzung des Entscheidungsgremiums („Lenkungsgruppe“) in der in der Anlage 3 vorgeschlagenen Form.

 


 

Der Rat der Stadt Eschweiler hat in seiner Sitzung am 29.06.2021 die "Richtlinie der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Finanzmitteln aus dem Verfügungsfonds" (Anlage 1) (Vorlagen-Nr. 199/21) beschlossen.

Mit diesem Beschluss wurde der Startschuss für die Förderung von Ideen und Projekten im Gebiet „Soziale Stadt Eschweiler-West“ gegeben, die nicht nur Straßen verschönern, sondern auch die Menschen zusammenbringen sollen. Für solche Projekte steht mit dem Verfügungsfonds der Städtebauförderung die Möglichkeit finanzieller Unterstützung zur Verfügung. Mit der Unterstützung des Verfügungsfonds können viele attraktive Projekte schnell und unbürokratisch angeschoben werden.

Neben vielen Baumaßnahmen im Gebiet „Soziale Stadt Eschweiler-West“ sollen mit dem Verfügungsfonds insbesondere solche Projekte gefördert werden, die den Zusammenhalt der Bewohner des Quartiers Eschweiler-West fördern sollen. Die Fördermittel können sehr unbürokratisch beantragt werden. Mit der Unterstützung des Verfügungsfonds können Projekte wie Nachbarschaftsfeste oder Stadtteilfeste finanziert werden. Auch Projekte, die dauerhaftes Inventar für den Stadtteil anschaffen, werden gefördert. Projektbeispiele aus anderen Förderprojekten in NRW sind in der Anlage 2 aufgelistet.

Die Projekte sollen einen erkennbaren Nutzen für den Stadtteil und seine Bewohner*innen haben, neue Impulse setzen und müssen natürlich im Einklang mit der beigefügten Richtlinie stehen.

Bei der Entwicklung und Aufwertung des Stadtteils können hohe Synergieeffekte auch zu anderen Projekten und Fördermaßnahmen erzielt werden, da hier das zum Teil schon vorhandene private Engagement und öffentliche Mittel zusammengeführt werden können.

Im Gegensatz zu dem Verfügungsfonds, wie er im „Sanierungsgebiet Eschweiler Mitte“ durchgeführt wurde, können Projekte durch den Verfügungsfonds im Gebiet der „Sozialen Stadt Eschweiler-West“ mit bis zu 100 % aus Mitteln der Städtebauförderung von Bund und Ländern inklusive des Eigenanteils der Stadt finanziert werden.

 

Geltungsbereich des Verfügungsfonds

Der Geltungsbereich des Verfügungsfonds entspricht dem Geltungsbereich der Abgrenzung des Städtebauförderungsgebietes „Soziale Stadt Eschweiler-West” (Anlage A der Richtlinie bzw. der Anlage 1).

 

Einsetzung eines Entscheidungsgremiums („Lenkungsgruppe“)

Entsprechend der Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 des Landes NRW ist ein lokales Gremium („Lenkungsgruppe“) einzurichten. Dieses Gremium entscheidet über die beantragten Projekte und somit über die konkrete Verwendung der Mittel bzw. die Umsetzung der Maßnahmen.

Das Gremium soll sich sowohl aus Privaten als auch aus öffentlichen Vertretern zusammensetzen. Durch die Zusammensetzung des Gremiums soll eine aktive Mitbestimmung sichergestellt werden. Ideen und Konzepte für die Aufwertung und Weiterentwicklung des Quartiers Eschweiler-West können aufgegriffen und z. B. im Rahmen öffentlich-privater Partnerschaften umgesetzt werden.

Das Gremium setzt sich aus 14 stimmberechtigten Mitgliedern zusammen, von denen 7 Vertreter/innen der Politik sind. 7 private Vertreter/innen sollen aus Organisationen gewählt werden, die u. a. wichtige Impulse für die weitere Entwicklung des Stadtteils Eschweiler-West geben können.

 

 

Die Verwaltung schlägt vor, das Entscheidungsgremium bzw. die Lenkungsgruppe mit 7 Vertretern der Politik sowie 7 Vertretern lokaler Organisationen (Bürger, Immobilieneigentümer, Einzelhändler, Unternehmer, Vereine, Verbände, Arbeitsgruppen, etc.) zu besetzen (Anlage 3).

 


 

Mit dem Zuwendungsbescheid 5/28/21 wurden für den Verfügungsfonds für die Jahre 2021 – 2025 Fördermittel (Bund, Land, Stadt) in Höhe von maximal 23.600,00 €/a bereitgestellt. Der städtische Anteil an den Fördermitteln beträgt 20 %, Bund und Land tragen 80 %.

Im Haushaltsplan 2021 wurden bei dem bei Produkt 09 511 01 01 – Räumliche Planung und Entwicklung – geführten Sachkonto 52910850 – Eschweiler-West – ab dem Haushaltsjahr 2021 jährlich rd. 23.600,00 € für die Abwicklung des Förderprogramms berücksichtigt.

 

 

2021

2022

2023

2024

2025

Mittel der Städtebauförderung von Bund und Land (80%)

18.880 €

18.880 €

18.880 €

18.880 €

18.880 €

Mittel der Stadt Eschweiler (20%)

4.720 €

4.720 €

4.720 €

4.720 €

4.720 €

 

Bisher wurden keine Mittel verausgabt. Durch den verzögerten Beginn sollen die bewilligten Mittel der nachfolgenden Tabelle entsprechend auf die Restlaufzeit verteilt werden.

 

 

2021

2022

2023

2024

2025

Mittel der Städtebauförderung von Bund und Land (80%)

0 €

13.484 €

26,972 €

26,972 €

26,972 €

Mittel der Stadt Eschweiler (20%)

0 €

3.371 €

6.743 €

6.743 €

6.743 €

 

Bei dem Anteil der Stadt Eschweiler handelt es um eine ergebniswirksame freiwillige Leistung.

Für 2022 verringert sich der städtische Anteil um 1.349 €. Die Erhöhung in den Folgejahren von jährlich 2.023 € wird in den Haushaltsanmeldungen 2023 – 2025 berücksichtigt. Demgegenüber sind im o.g. Produkt im Sachkonto 41412750 LZW Soziale Stadt Eschweiler-West Einnahmen aus Landeszuweisungen in Höhe von 18.800 € angemeldet.

 


Zu dem Personalaufwand in der Abteilung 610, der durch die Umsetzung des Teilprojektes gebunden wird, können zurzeit noch keine Angaben gemacht werden.