Betreff
Lokale Aktionsgruppe (LAG) "Rheinisches Revier an Inde und Rur" e.V.;
hier: Wiederbewerbung als LEADER-Region für die Förderphase 2023 - 2027/29 - Übernahme der städtischen Kofinanzierungsanteile
Vorlage
087/22
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

1.       Die Stadt Eschweiler leistet für die Einrichtung des Regionalmanagements der LEADER-Region für die Zeit vom 01.01.2023 bis 31.12.2029 ihren Kofinanzierungsanteil von jährlich 5.714,29 €.

2.       Die aktuelle Mitfinanzierung sowie die unter Nr. 1 genannten, entsprechend benötigten Haushaltsmittel von jährlich 5.714,29 € sind für die Jahre bis 2025 in den Entwurf des Haushaltsplanes für das Jahr 2022 und die Mittelfristplanung bis 2025 bereits eingestellt. Für die darüber hinausgehenden Jahre bis 2029 sind die Mittel dann sukzessive zu berücksichtigen.

3.       Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, die anliegend im Entwurf beigefügte Kofinanzierungserklärung abzugeben.

 


 

Die Stadt Eschweiler ist Teil der LEADER-Region „Rheinisches Revier an Inde und Rur“. Die Förderperiode nähert sich dem Ende und eine Wiederbewerbung steht an. Sowohl auf der Ebene der Mitglieder, als auch des Vorstands haben sich alle Mitgliedskommunen durch Ihre öffentlichen Vertreter für eine Wiederbewerbung ausgesprochen. Die LAG als gemeinnütziger Trägerverein beschäftigt 2 hauptamtliche Regionalmanagerinnen mit 1,5 Personalstellen.

 

Das Regionalmanagement ist eine Pflichtinstanz im LEADER-Prozess und dient als Schnittstelle zwischen Bezirksregierung, LAG-Vorstand und den Bürgern der Region. Die Regionalmanager*innen bewerben den LEADER-Prozess, informieren und beraten. Sie helfen den Bürgern, ihre Anträge korrekt vorzubereiten, stellen diese dem Entscheidungsgremium vor und stehen in ständigem Kontakt mit der Bezirksregierung. Sie erledigen alle anfallenden Arbeiten für das Bestehen als LEADER-Region.

 

Mit Hilfe des Regionalmanagements als hauptamtlichem Organ der LAG konnten (Stand Okt. 2021) Projektgelder in Höhe von 2.060.478 € in die Region des rheinischen Reviers gebracht werden. Es wird davon ausgegangen, dass in dem noch verbleibenden Zeitraum der jetzigen Förderperiode, auch die restlichen Projektgelder in Höhe von 323.689 € in regionale LEADER-Projekte fließen. Somit hätte die LAG den Förderrahmen vollständig ausgeschöpft.

 

Für das Regionalmanagement wurde der Eigenanteil von allen 9 Kommunen und dem Kreis Düren zu gleichen Teilen getragen. Im Jahr waren dies bis einschließlich 2022 jeweils 4.566 € pro Kommune.

 

Für die Bewerbung für eine zweite Förderperiode 2023-27 plus 2 Jahre zur Abwicklung und Ausfinanzierung, müssen von allen Kommunen positive Beschlüsse zur Übernahme des Finanzierungsanteils vorliegen. Vom Kreis Düren liegt bereits ein positiver Beschluss vor.

 

Der vorgeschriebene öffentliche Mindestanteil beträgt auf die Größe der LEADER-Kulisse bezogen 400.000 €. Diese Summe geteilt durch 10 (9 Mitgliedskommunen plus Kreis DN) und auf die einzelnen Jahre bis zum 31.12.2029 herunter gerechnet, ergibt die aufgeführten Einzelbeträge.

 

2023     5.714,29 €

2024     5.714,29 €

2025     5.714,29 €

2026     5.714,29 €

2027     5.714,29 €

2028     5.714,29 €

2029     5.714,29 €

 

insg.    40.000,03 €

 

Wenn sich der Kreis der Kommunen der LEADER-Region erweitern sollte, reduziert sich entsprechend der Kofinanzierungsanteil pro Kommune.

 


 

Haushaltsmittel zur Finanzierung des aktuellen städtischen Kofinanzierungsanteils (bereits abgerufen für das Jahr 2022: 4.566 €) sowie die ab dem Haushaltsjahr 2023 zu leistende Mitfinanzierung (5.714,29 €/Jahr) sind im Entwurf des Haushaltsplanes für das Jahr 2022 sowie für die weiteren Jahre der Mittelfristplanung bis 2025 bereits berücksichtigt, Produkt 155730103 - Indeland, Sachkonto 52350000 - Erstattungen verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen. Für die späteren Jahre bis 2029 sind die Kofinanzierungsanteile dann sukzessive einzustellen.

 

 


 

Keine personellen Auswirkungen