1) Die
AfD-Fraktion im Rat der Stadt Eschweiler beantragt wie folgt: „Wir beantragen
die vorläufige Einstellung sämtlicher Planungen bzgl. des „Rathausquartiers“,
vornehmlich des vorbereiteten Planverfahrens aus der Pluba Sitzung am
09.12.2021. Das am 24.06.2020 (VV 171/20) beschlossene Masterplanverfahren wird
bedeutende Auswirkungen auf die Planungen haben. Vor allem die nun zur Planung
gestellte Variante 3 kann erst nach einem durchgeführten Masterplanverfahren
weitergeführt bzw. ergänzend umgeplant werden.“
2) Dem vorstehenden Antrag wird
a) entsprochen.
b) nicht entsprochen.
Mit Schreiben vom
05.01.2022 (Anlage 1) beantragt die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Eschweiler
sämtliche Planungen bezüglich des „RathausQuartiers“, vornehmlich des
„vorbereitenden Planverfahrens aus der Planungs-, Umwelt- und
Bauausschusssitzung am 09.12.2021“ vorläufig einzustellen.
Näheres ist der
Anlage 1 zu entnehmen.
Die Prüfung des
Antrages durch die Verwaltung hat ergeben, dass die Fortführung des
Bebauungsplanverfahrens 313, RathausQuartier weder eine Behinderung für das
Masterplanverfahren zur Folge hat, noch die Ergebnisse des Masterplanverfahrens
zu Umplanungen im Bebauungsplanverfahren führen müssen. Aus diesem Grunde
schlägt die Verwaltung vor, den Antrag der AfD-Fraktion im Rat der Stadt
Eschweiler abzulehnen.