hier: Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Beschluss der öffentlichen Auslegung
1. Die
Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) werden nach
Maßgabe der Verwaltungsvorlage (Anlage 1) abgewogen.
2.
Der Entwurf der 19. Änderung des Flächennutzungsplans –
Am Grachtweg West – (Anlage 3 und 4) mit Begründung einschließlich
Umweltbericht (Anlage 5) wird zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung
der Stadt Eschweiler beschlossen.
Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der
Stadt Eschweiler hat in seiner Sitzung am 26.04.2018 (VV 103/18) die
Aufstellung der 19. Änderung des Flächennutzungsplans – Am Grachtweg West –
sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
beschlossen.
Die RWE Power AG verfügt nördlich des Kraftwerkes über Flächen, die nicht
mehr als Betriebsfläche erforderlich sind. Auf dieser Fläche ist eine neue
Nutzung als Industriegebiet – in Ergänzung zum östlich angrenzenden „Interkommunalen
Industriegebiet Inden/Eschweiler“ – mit ca. 12 ha geplant.
Neben der 19. Änderung des Flächennutzungsplans, die hierfür eine
Gewerbliche Baufläche (Anlage 3) vorsieht, wird parallel der
Bebauungsplan 302 – Am Grachtweg West – aufgestellt.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur Änderung des
Flächennutzungsplans wurde in der Zeit vom 16.05.2018 bis 04.06.2018
durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden
parallel gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt. Aus der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit ist keine Stellungnahme bei der Stadt eingegangen.
Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
sind, soweit sie Anregungen und Hinweise enthalten, als Anlage 6
beigefügt. Die eingegangenen Äußerungen betreffen im Wesentlichen das von der
Planung betroffene Landschaftsschutzgebiet, Bedenken aufgrund des Bergbaus,
verkehrliche Auswirkungen, den Schutz von Gewässergräben und Auswirkungen auf
angrenzende bestehende Nutzungen. Weiterhin sind Hinweise auf Bodendenkmäler,
auf mögliche Kampfmittel einschließlich einer ehem. Geschützstellung, auf
Grundwasserabsenkungen, vorhandene Grundwassermessstellen und Brunnen sowie zur
Ver- und Entsorgung vorgebracht worden.
Die Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist als Anlage 1 beigefügt.
Zur Aufstellung der 19. Änderung des Flächennutzungsplans – Am Grachtweg
West – wurde die Bezirksregierung Köln mit Schreiben vom 18.07.2018 gemäß § 34
Landesplanungsgesetz (LPlG) um Bestätigung der Anpassung an die Ziele der
Raumordnung gebeten. Mit Antwortschreiben vom 23.10.2018 wurde mitgeteilt, dass
gegen die vorgesehene Änderung des Flächennutzungsplans keine Bedenken
bestehen.
Die Verwaltung empfiehlt, den Entwurf der 19. Änderung des
Flächennutzungsplans – Am Grachtweg West – (Anlagen 3 und 4) mit
Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 5) zum Zweck der
öffentlichen Auslegung zu beschließen.
Gutachten:
Folgende
Gutachten liegen dem Bauleitplanverfahren zugrunde und können bei der
Verwaltung eingesehen werden:
1. Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan 302 - Am Grachtweg West -, Kölner Büro für Faunistik, Köln, November 2019
2. Verkehrsuntersuchung zur Erweiterung des interkommunalen Industriegebiets Inden/Weisweiler, BSV Büro für Stadt- und Verkehrsplanung Dr.-Ing. Reinhold Baier GmbH, Aachen, November 2019
3. Orientierende Altlastenuntersuchung – Erweiterung des Interkommunalen Gewerbegebietes „Am Grachtweg“ in Inden / Weisweiler, Geotechnisches Büro Prof. Dr.-Ing. H. Düllmann GmbH, Bornheim, Juli 2019
Das Bauleitplanverfahren ist
haushaltsrechtlich nicht relevant. Ggf. anfallende Kosten für Gutachten,
Planungen, Erschließungsmaßnahmen etc. trägt der Eigentümer/Investor.
Die Aufstellung des o. a. vorbereitenden Bauleitplans bindet als
Pflichtaufgabe der Kommune Arbeitskraft in der Abteilung 610.