Aufgrund der
Anmeldezahlen zum Schuljahr 2022/23 und unter Beachtung der als Anlage
beigefügten Schülerzahlenprognose im Grundschulbereich wird die Option
geschaffen, die Zügigkeit der Eingangsklassen an folgenden Eschweiler
Grundschulen ab dem Schuljahr 2022/23 als Maximalgröße wie folgt festzulegen:
KGS Bergrath 3-zügig
KGS Barbaraschule 4-zügig
KGS Don Bosco 4-zügig
KGS Eduard-Mörike 3-zügig
KGS Dürwiß gemischt 3-4-zügig.
Die an den übrigen
Grundschulen (EGS, KGS Bohl, Kinzweiler, Röhe und GGS Weisweiler) gem.
Schulausschussbeschluss vom 7.11.2007 beschlossenen Zügigkeiten bleiben
unverändert bestehen.
Die tatsächliche
Klassenbildung erfolgt auf der Grundlage der zum jeweiligen Schuljahresbeginn
tatsächlich aufgenommenen Schüler*innen und kann insofern zu einer geringeren
Zügigkeit führen.
Zudem wird
beschlossen, dass die im Rahmen des Schulentwicklungsplanes 2016 beschlossen
Aufnahmekapazitäten an Grundschulen weiterhin fortbestehen.
Aufgrund der in der
Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes für die Schuljahre 2008/2009 bis
2010/2011 ermittelten Schülerzahlen wurden die Zügigkeiten für die Eschweiler
Grundschulen ab dem Schuljahr 2008/2009 durch Schulausschussbeschluss vom 07.11.2007
im Einzelnen wie folgt festgelegt:
EGS zweizügig
KGS Barbara zweizügig
KGS Bergrath zwei-bis dreizügig (im Rahmen
der vorhandenen Raumkapazität)
KGS Bohl zweizügig
KGS Don Bosco dreizügig
KGS Dürwiß dreizügig
KGS Eduard-Mörike zweizügig
KGS Kinzweiler zweizügig
KGS Röhe einzügig
KGS Röthgen zweizügig
GGS Weisweiler zwei-bis dreizügig.
Danach wurde für die
KGS Barbaraschule, die damals noch nur aus dem heutigen Hauptstandort bestand,
eine Zweizügigkeit, für die KGS Röthgen – dem heutigen Teilstandort der
Barbaraschule – ebenfalls die Zweizügigkeit festgelegt. Da diese beiden
Standorte seit einigen Jahren zu einer Verbundschule zusammengeführt wurden,
wurde mit Beschluss des Schulausschusses vom 14.4.2021 festgelegt, dass die KGS
Barbaraschule grundsätzlich drei- bis vierzügig geführt wird.
Bereits bei der
letzten Fortschreibung des letzten Schulentwicklungsplanes (SEP) 2016 für die
Schuljahre 2015/16 bis 2021/22 und auch im Rahmen der Verwaltungsvorlagen zum
Ausbau des offenen Ganztags wurde seitens der Verwaltung darauf hingewiesen,
dass abzusehen ist, dass die bestehenden Zügigkeiten an manchen Grundschulen
dauerhaft nicht ausreichen.
Wenngleich sich die
Neuauflage des SEP in diesem Jahr noch in Bearbeitung befindet, wurde im Rahmen
des letztjährigen Anmeldeverfahrens bereits deutlich, dass die hohen
Anmeldezahlen an der KGS Don Bosco, Dürwiß und Bergrath bereits zu hohen
Ablehnungen geführt hätten, wenn die Zügigkeit nicht erhöht worden wäre bzw.
die tatsächlichen Aufnahmeanzahl nicht deutlich von der Anzahl der Anmeldungen
abweicht. Vor diesem Hintergrund fasste der Schulausschuss am 14.4.2021
folgenden Beschluss (VV 052/21):
„Aufgrund der Anmeldezahlen zum Schuljahr
2021/22 wird die Option geschaffen, die Zügigkeit der Eingangsklassen an
folgenden Eschweiler Grundschulen zunächst für das Schuljahr 2021/22 als
Maximalgröße wie folgt festzulegen:
KGS Bergrath 3-zügig
KGS Don Bosco-Schule 4-zügig
KGS Dürwiß 4-zügig
Die KGS Barbaraschule wird grundsätzlich
gemischt drei- bis vierzügig geführt.
Die tatsächliche Klassenbildung erfolgt auf
der Grundlage der zum Schuljahresbeginn tatsächlich aufgenommenen Schüler/innen
und kann insofern zu einer geringeren Zügigkeit führen.“
Gemäß § 6a der
Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz (VO zu § 93 Abs. 2
SchulG) darf die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen die kommunale
Klassenrichtzahl nicht überschreiten. Für die Ermittlung der kommunalen
Klassenrichtzahl wird die Schülerzahl der zu bildenden Eingangsklassen einer
Kommune durch 23 geteilt. Der Schulträger berechnet die kommunale
Klassenrichtzahl bis zum 15. Januar eines Jahres. Berechnungsgrundlage ist die
voraussichtliche Schülerzahl in den Eingangsklassen zum folgenden Schuljahr auf
der Grundlage der Anmeldungen sowie der Erfahrungswerte aus den Vorjahren.
Erhöht sich die Schülerzahl bis zum 1. August gegenüber dem Berechnungsstichtag
15.1., ist die Einrichtung weiterer Eingangsklassen zulässig, soweit die unter
Berücksichtigung der erhöhten Schülerzahl und der Berechnungsgrundsätze nach §
6 a Abs 2 VO zur § 93 Abs. 2 SchulG sich ergebende Höchstzahl der zu bildenden
Klassen nicht überschritten wird.
Hieraus ergibt sich
später auch die Zuweisung von Lehrerstunden. Es wird deutlich, dass hierfür
eine enge Abstimmung mit der unteren Schulaufsicht erforderlich ist. Die
Schulleitungen sind aufgefordert, eine korrekte, immer wieder tagesaktuelle
Pflege der sog. Schips-Daten vorzunehmen, einer statistischen Erhebung, bei der
die Schulleitungen ihre Anmeldezahlen einzugeben haben.
Unmittelbar nach dem
15.1. haben auch in diesem Jahr wieder Abstimmungsgespräche zwischen Verwaltung
und der für die Eschweiler Grundschulen zuständigen Schulrätin Frau Unland und
dem für Eingangsklassenbildung zuständigen Schulrat Herrn Funk über die bestehenden
Anmeldezahlen und die sich daraus ergebenden zu bildenden Eingangsklassen
stattgefunden. Auf der Grundlage der o.g. Berechnung können nach dem Stand
15.1.2022 an Eschweiler Grundschulen insgesamt 25 Eingangsklassen gebildet
werden. Dies wurde so mit der unteren Schulaufsicht abgestimmt. Auf Vorschlag
des Schulträgers wurde folgende Verteilung vereinbart:
Schule |
Angemeldete Erstklässler zum Schuljahr 2022/23 |
Schülerzahlen laut SEP |
Klassenanzahl laut SEP |
Tatsächlich zu bildende Klassen |
KGS Barbaraschule |
87, davon 59 am Hauptstandort Stich und 28 am Teilstandort Röthgen von den 87 SuS wurde für 8 ein AOSF beantragt. Bisher sind 4 Kinder aus dem eigenen Bezirk
noch nicht angemeldet und 5 Röthgener Kinder werden von Don Bosco abgelehnt.
Insofern dürfte sich die Anmeldezahl erhöhen |
80 |
4 |
4 |
KGS Don Bosco |
88, davon 2-3 Förderschulwünsche Aufnahmekapazitätsgrenze: 72 |
88 |
4 |
3, da die Kinder aus anderen ehem. Schulbezirken abgewiesen werden,
alleine 9 aus Eduard-Mörike |
EGS Stadtmitte |
35 6 Kinder aus Stadtmitte sind noch an keiner
Schule angemeldet. |
42 |
2 |
2 |
KGS Bergrath |
70, 2 Kinder aus Bergrath sind noch nicht
angemeldet. |
68 |
3 |
3 |
KGS Bohl |
48 |
42 |
2 |
2 |
KGS Dürwiß |
67, davon 2 Rückstellung |
70 |
3 |
3 |
KGS Eduard-Mörike |
61 |
55 |
3 |
3 |
KGS Kinzweiler |
48 |
49 |
2 |
2 |
KGS Röhe |
18, davon 1 Rückstellung |
23 |
1 |
1 . |
GGS Weisweiler |
55 |
60 |
3 |
2 |
insgesamt |
577 Erstklässler |
577 |
27 |
25 |
Vor dem Hintergrund,
dass bis zum 25.1.2022 insgesamt 15 Kinder noch an keiner Schule angemeldet
waren, würde sich bei einer Anzahl von insgesamt 592 Erstklässlern ein
Klassenwert von 25,74 Klassen ergeben, bei 577 tatsächlich angemeldeten Kindern
allerdings nur ein Wert von 25,08. Nach den AVO-Richtlinien dürften somit
abgerundet 25 Klassen gebildet werden.
Der Schulträger hat
im Rahmen des letzten SEP auf der rechtlichen Grundlage von § 46 Abs.3 SchulG
i.V.m. den VV zu § 6 a AVO-RL sein Recht auf Begrenzung der Aufnahmekapazitäten
in den Eingangsklassen wahrgenommen. Danach wurde auf einvernehmlich geäußerten
Wunsch der damals amtierenden Grundschulschulleiterinnen und -schulleiter bei
den Schulen mit dem Angebot des gemeinsamen Lernens (GL) und der Barbaraschule
die Aufnahmekapazität auf 24 pro Klasse begrenzt, außer bei den Schulen GGS und
KGS Röhe. Diese sollten aufgrund ihrer besonderen Situation (einzige GGS und
damals gefährdeter Schulstandort Röhe) ebenso wie die Grundschulen ohne
GL-Angebot (Dürwiß und Kinzweiler) bis zu 27 Schülerinnen und Schüler aufnehmen
dürfen.
Die Schulleitungen
aller Grundschulen wurden in Vorbereitung auf die Fortschreibung des SEP im
Jahr 2021 erneut angeschrieben mit der Bitte um Stellungnahme, inwieweit aus
pädagogischer Sicht an der getroffenen Kapazitätsbegrenzung festgehalten werden
sollte.
Daraufhin teilte der
Sprecher der Grundschulleitungen mit Schreiben vom 19.4.2021 mit dem als Anlage
2 beigefügten Schreiben mit, dass alle Schulleitungen der Eschweiler
GL-Schulen (Schulen des gemeinsamen Lernens) die Auffassung vertreten, dass
sich der Klassenmaximalwert von 24 Kindern pro Klasse in den letzten Jahren
sehr bewährt habe und an dieser Zahl festhalten wollen. Die KGS Röhe möchte
ebenfalls bei max. 27 Kindern bleiben.
Lediglich die
Schulleitung der GGS möchte, wie schon häufiger beantragt, eine Begrenzung der
Aufnahmekapazität von 24 statt bisher 27 Kindern wie an den meisten anderen
GL-Schulen.
Seitens der
Verwaltung wird die Auffassung vertreten, dass es vollumfänglich bei den
festgelegten Kapazitätsbegrenzungen bleiben sollte. Wie bereits mehrfach auch
im Schulausschuss diskutiert, hat die GGS Weisweiler ein gewisses
Alleinstellungsmerkmal als einzige Gemeinschaftsgrundschule in Eschweiler und
sollte grundsätzlich von allen Kindern im Stadtgebiet besucht werden können als
Alternative zu den in den meisten Stadtteilen ausschließlich verorteten kath.
Bekenntnisschulen. Darüber hinaus besuchen in der Regel alle in Weisweiler und
Hücheln wohnenden Kinder auch die wohnortnächste GGS Weisweiler. Nach den auch
jetzt wieder aktuellen zu erwartenden Schülerzahlen bewegen sich die zu
erwartenden Anmeldungen zwischen 45 und 60 Kindern. Es sind somit z.T. zu viele
Kinder für eine Zweizügigkeit, zu wenige für eine Dreizügigkeit. Mit Blick auf
die zu beachtenden Grenzen in der Bildung der Klassenanzahlen insgesamt hält
die Verwaltung die Begrenzung von 27 Kindern bei den Eingangsklassen daher
weiterhin für angezeigt.
Aufgrund der
aktuellen Anmeldezahlen und unter Beachtung der vorgenannten
Aufnahmekapazitäten hätten am Standort Don Bosco 16 Kinder abgelehnt werden
müssen und an der KGS Eduard-Mörike 13, wenn die bisher bestehende Zügigkeit
Bestand hätte.
Wenngleich die
Entwicklung der Grundschulzahlen erst im nächsten sich derzeit noch in
Bearbeitung befindlichen Schulentwicklungsplan (SEP) dargestellt werden sollte,
ist diese bereits im Vorgriff auf die Verabschiedung des kompletten SEP als Anlage dargestellt, um auf
dieser Basis eine Grundlage zur nachhaltigen Beschlussfassung über die
Zügigkeiten zu schaffen.
Daraus ist zu
entnehmen, dass ein Anlass zur Änderung der Zügigkeiten an folgenden
Grundschulen besteht:
v KGS Barbaraschule (Erhöhung von 3 auf 4 Züge)
v KGS Bergrath (von gemischten 2- 3 Zügen auf
durchgängige Dreizügigkeit)
v KGS Don Bosco (Erhöhung von 3 auf 4 Züge)
v KGS Dürwiß (Erhöhung von 3 Zügen auf
gemischte 3-4 Züge)
v KGS Eduard-Mörike (Erhöhung von 2 auf 3 Züge)
Mit der Einrichtung
einer weiteren Klasse und der Erhöhung der Zügigkeit einer Schule geht ein
räumlicher Mehrbedarf einher. Wie bereits im Rahmen der
OGS-Qualitätsentwicklung mehrfach thematisiert wurde, stoßen einige Schulen
dabei an ihre Grenzen. Dazu zählen auch die KGS Don Bosco-Schule und die KGS
Eduard-Mörike.
Der erforderliche
Raumbedarf kann an der KGS Eduard-Mörike nur mit Hilfe eines Erweiterungsbaus
geschaffen werden, über den der Rat bereits am 18.5.2020 entschieden hat. Die
Planungen dazu laufen. Zum kommenden Schuljahr 2022/23 ist die Einrichtung
einer weiteren Klasse allerdings noch im Bestand möglich.
Wie bereits im
Sachverhalt der Verwaltungsvorlage 114/20 ausführlich dargestellt, kann der
erforderliche Raumbedarf an der KGS Don Bosco im Rahmen des Bestandes nur
geschaffen werden, wenn für die aktuell noch im Gebäude Hehlrather Straße
untergebrachten Mieter, wie AWO, Sozialverband, Schachclub und Kinderschutzbund
räumliche Alternativen an einem anderen Standort gefunden werden. Der
Sozialverband hat inzwischen bereits mitgeteilt, auf den genutzten Raum sogar
verzichten zu können, so dass für diesen Nutzer keine Alternative gefunden
werden muss.
Ansonsten müssen bis
zum Schuljahr 2023/24 alternative Lösungen gefunden werden. Zum Schuljahr
2022/23 kann auf die Bildung einer vierten Klasse verzichtet werden, wenn
Kinder abgewiesen werden und an ihre wohnortnächste Grundschule verwiesen
werden. Dabei werden die gesetzlich verankerten Auswahlkriterien zur Aufnahme
von Grundschülern beachtet, so dass z.B. Geschwisterkinder in jedem Fall
(ungeachtet ihres Wohnortes) aufgenommen werden.
Neben der Schaffung
von Schulraum durch freiwerdende aktuell noch fremd vermietete Räume ist
zusätzlich noch der Anbau eines Raumes am Hauptgebäude Grüner Weg vorgesehen.
Hierfür sind Mittel für die mittelfristige Finanzplanung vorzusehen bzw. für
den Haushalt 2023 ff. anzumelden. Als
Verbesserung der Raumsituation ist aktuell – unabhängig von der Raumnot – der
Anschluss der WC-Anlagen zum Innenbereich der Schule am Hauptgebäude
vorgesehen. Da dies im Zusammenhang mit der Raumschaffung steht, wird hierzu
eine Planung erfolgen. Entsprechende Haushaltsmittel werden noch nachgemeldet,
sobald eine Kalkulation vorliegt.
Da die Maßnahmen
(Anbau und Nutzung der fremd vermieteten Räume) nicht zeitgleich alle zum
1.8.2023 fertiggestellt sein müssen, kann eine sukzessive Raumschaffung in den
nächsten drei Jahren erfolgen.
Bei der KGS
Barbaraschule kann eine Erweiterung der Zügigkeit nur erfolgen, wenn beide
Standorte zweizügig werden, so wie sie auch ursprünglich konzipiert waren. Es
soll an dieser Stelle aber nicht unerwähnt bleiben, dass die Schule am
Hauptstandort Erweiterungsbedarf sieht für eine Aula/Versammlungsstätte und
auch eine eigene Sportstätte wünscht.
An den übrigen von
diesem Beschlussentwurf betroffenen Grundschulen in Bergrath und Dürwiß lässt
der vorhandene Raumbestand eine Erhöhung der Zügigkeit zu. Am Standort in
Bergrath ist allerdings mittelfristig ein Ersatz für die vorhandenen zwei
Fertigbauklassen zu schaffen, deren vorgesehen Nutzungsdauer längst
überschritten ist.
Einhergehend mit der
Bildung weiterer Klassen ist selbstverständlich auch ein Mehrbedarf an
personeller Ausstattung des pädagogischen Personals. Die Zuweisung der
erforderlichen Lehrerstunden erfolgt durch die Schulaufsicht. Daher erfolgt die
Klassenbildung immer in Abstimmung mit der Schulaufsicht.
Im Rahmen des
aktuell neu aufgelegten SEP wird noch detaillierter auf die Entwicklung der
Schülerzahlen eingegangen. Da aber bereits zum kommenden Schuljahr der Bedarf
an einer Zügigkeitenerhöhung besteht, ist das Grundschulkapitel des SEP
hinsichtlich der Prognose der Schülerzahlen bereits vorweg in der Anlage
beigefügt.
Fazit:
Im Vorgriff auf die
Ergebnisse des SEPs schlägt die
Verwaltung daher vor, die Zügigkeiten – wie im Beschlussentwurf aufgeführt -
unbefristet bedarfsorientiert anzupassen, mit der Folge, dass die Schulen im
Bedarfsfall handlungsfähig sind und weitere Klassen im Rahmen der nun
festgesetzten Zügigkeiten bilden können.
Es wird darauf
hingewiesen, dass sich die Anzahl der Aufnahmen, über die erst im Mai d.J. nach
Abschluss der noch laufenden Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen
Unterstützungsbedarfs entschieden wird, noch ändern können und von der Anzahl
der Anmeldungen abweichen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass Kinder mit
sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf entweder im Rahmen des Gemeinsamen
Lernen (GL) an den Grundschulen mit einem hierfür bestehenden Angebot
aufgenommen werden können oder auch an einer Förderschule. Solange dies noch
nicht feststeht, sind die meisten Kinder zunächst an der wohnortnächsten Grundschule
angemeldet.
Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich bei baulichen
Erweiterungs- und Änderungsmaßnahmen. Für die KGS Eduard-Mörike wird
diesbezüglich auf die Verwaltungsvorlage 114/20 verwiesen und die im Nachgang
dazu bereits beschlossenen Einzelvergaben.
Die in der KGS Don Bosco durchzuführenden kleineren Umbauarbeiten können im Rahmen des Bauunterhaltungsbudgets erfolgen. Für den weitergehenden Erweiterungsbedarf dort erfolgt hierzu zu gegebener Zeit noch eine weitere Beschlussempfehlung.
Für die Umsetzung dieses Beschlussentwurfs ergeben sich zunächst keine weiteren finanziellen Auswirkungen.
Die Umsetzung der
Maßnahmen erfolgt über das Personal in den Fachämtern 40 und 65.