Der Sachverhalt wird
zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen
Haushaltsmittel für die LED-Umrüstung der Sportanlage „Am Wetterschacht“ in
Eschweiler-Ost in Höhe im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2022
bzw. in der mittelfristigen Finanzplanung zu berücksichtigen. Die Durchführung
der Maßnahme steht unter dem Vorbehalt der Förderung.
Mit Beschlussvorlage
325/21 wurde die Verwaltung beauftragt für die LED-Umrüstung auf den
Sportplätzen Waldstadion, Lohn und Sportpark am See (ehem. Tennenplatz Germania
Dürwiß) Fördermittel über den Projektträger beim Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und nukleare Sicherheit zu beantragen. Zudem sollen die
erforderlichen Haushaltsmittel im Haushaltsplanaufstellungsverfahren 2022
angemeldet werden.
Die Umrüstung des
Naturrasenplatzes im Sportpark am See (ehem. SC Bewegung Laurenzberg) und des
Sportplatzes „Am Wetterschacht“ sollte perspektivisch für die Jahre 2023 ff.
vorgesehen werden.
Bei einer
Beantragung der o.a. Fördermittel bis zum 31.12.2021 betrug die Förderquote 50
%. Im Rahmen der Antragstellung wurde darauf hingewiesen, dass die Förderquote
ab dem 01.01.2022 auf 30 % abgesenkt wird. Aufgrund dieser Information wurden
vorsorglich auch Fördermittel für den Sportplatz „Am Wetterschacht“ beantragt,
um im Falle einer gewünschten Umsetzung noch die bisherige Förderquote in Höhe
von 50 % zu erhalten.
Für den
Naturrasenplatz im Sportpark am See sind keinerlei Fördermittel beantragt
worden, da hier aktuell noch keine Flutlichtmasten vorhanden sind und zunächst
errichtet werden müssten.
Laut Kostenschätzung betragen die Kosten der Umrüstung für
den Sportplatz „Am Wetterschacht“ 53.314,08 Euro. An Zuschüssen aus
Fördermitteln des Bundes sind 26.657,04 Euro zu erwarten.
In die Haushaltsplanberatungen 2022 werden somit entsprechende Haushaltsmittel beim Produkt-/Kostenträger-Code 084240101 „Sportstätten“ auf den Sachkonten 41400000 „Zuweisungen und Zuschüsse lfd. Zwecke“ und 52421600 „Unterhaltung Sportstätten“, Kostenstelle 40000000, in die mittelfristige Finanzplanung eingebracht werden.
keine