Betreff
LED-Umrüstung auf verschiedenen Sportplätzen im Stadtgebiet
Vorlage
035/22
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel für die LED-Umrüstung der Sportanlage „Am Wetterschacht“ in Eschweiler-Ost in Höhe im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2022 bzw. in der mittelfristigen Finanzplanung zu berücksichtigen. Die Durchführung der Maßnahme steht unter dem Vorbehalt der Förderung.

 


Mit Beschlussvorlage 325/21 wurde die Verwaltung beauftragt für die LED-Umrüstung auf den Sportplätzen Waldstadion, Lohn und Sportpark am See (ehem. Tennenplatz Germania Dürwiß) Fördermittel über den Projektträger beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit zu beantragen. Zudem sollen die erforderlichen Haushaltsmittel im Haushaltsplanaufstellungsverfahren 2022 angemeldet werden.

 

Die Umrüstung des Naturrasenplatzes im Sportpark am See (ehem. SC Bewegung Laurenzberg) und des Sportplatzes „Am Wetterschacht“ sollte perspektivisch für die Jahre 2023 ff. vorgesehen werden.

 

Bei einer Beantragung der o.a. Fördermittel bis zum 31.12.2021 betrug die Förderquote 50 %. Im Rahmen der Antragstellung wurde darauf hingewiesen, dass die Förderquote ab dem 01.01.2022 auf 30 % abgesenkt wird. Aufgrund dieser Information wurden vorsorglich auch Fördermittel für den Sportplatz „Am Wetterschacht“ beantragt, um im Falle einer gewünschten Umsetzung noch die bisherige Förderquote in Höhe von 50 % zu erhalten.

Für den Naturrasenplatz im Sportpark am See sind keinerlei Fördermittel beantragt worden, da hier aktuell noch keine Flutlichtmasten vorhanden sind und zunächst errichtet werden müssten.

 


Laut Kostenschätzung betragen die Kosten der Umrüstung für den Sportplatz „Am Wetterschacht“ 53.314,08 Euro. An Zuschüssen aus Fördermitteln des Bundes sind 26.657,04 Euro zu erwarten.

In die Haushaltsplanberatungen 2022 werden somit entsprechende Haushaltsmittel beim Produkt-/Kostenträger-Code 084240101 „Sportstätten“ auf den Sachkonten 41400000 „Zuweisungen und Zuschüsse lfd. Zwecke“ und 52421600 „Unterhaltung Sportstätten“, Kostenstelle 40000000, in die mittelfristige Finanzplanung eingebracht werden.

 


keine