Betreff
Regionalplan Köln;
hier: Verfahren zur Neuaufstellung
Vorlage
028/22
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


Die Regionalplanung sichert als querschnittsorientierte Gesamtplanung einerseits die natürlichen Lebensgrundlagen der Region, andererseits hält sie ausreichende Spielräume für die Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung vor. Dazu legt die Regionalplanung Ziele und Grundsätze der Raumordnung fest, die von allen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen im Regierungsbezirk beachtet bzw. berücksichtigt werden müssen.

 

Die Regionalplanung befasst sich insbesondere mit den folgenden Themenfeldern:

 

  • Steuerung der Siedlungs- und Freiraumentwicklung
  • Großflächige Einzelhandelsentwicklungen
  • Standortvorsorge technischer Infrastrukturen
  • Raumansprüche erneuerbarer Energien
  • Rohstoffsicherung
  • Gewässer- und vorbeugender Hochwasserschutz.

 

Der Regionalplan ist dabei das wichtigste Steuerungsinstrument zur Koordinierung der unterschiedlichen Raumansprüche und bildet die zusammenfassende, übergeordnete und überörtliche Schnittstelle zwischen der Landesentwicklungsplanung und der kommunalen Bauleitplanung sowie den raumbedeutsamen Fachplanungen.

 

Der aktuelle Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln stammt aus den Jahren 2001, 2003 und 2004 und besteht aus drei räumlichen und zwei sachlichen Teilabschnitten. Üblicherweise wird ein Regionalplan alle 15-20 Jahre neu aufgestellt bzw. überarbeitet. Eine regelmäßige „Aktualisierung“ des Regionalplans ist erforderlich, da auch die gesellschaftlichen, demographischen, ökonomischen, ökologischen und rechtlichen Rahmenbedingungen einem steten Wandel unterliegen. Anfang 2017 trat z.B. ein neuer Landesentwicklungsplan in Kraft, in dem neue Vorgaben für die Regionalplanung enthalten sind. Als zentrales Ziel des Landesentwicklungsplans soll im Zuge der Neuaufstellung des Regionalplanes Köln eine flächensparende und bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung vorgenommen werden.

 

Der Prozess zur Neuaufstellung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln begann im Januar 2016 mit dem Start des informellen Verfahrens. Dieser Teil des Planverfahrens erfolgte im breit angelegten Dialog mit den Kommunen, Fachbehörden, Verbänden, der Politik und Öffentlichkeit in verschiedenen Formaten, wie in Kommunalgesprächen, Themenforen oder Workshops. Hier sollten die vielfältigen unterschiedlichen Belange erkannt und eingebracht werden und bereits auch ein Konsens über zukünftige räumliche Entwicklungen vorbereitet werden. In den informellen Kommunalgesprächen mit allen 99 Kommunen begann die Bezirksplanungsbehörde mit den einzelnen Gemeinden die Bedarfslagen und den Rahmen der angestrebten Entwicklungen abzustimmen. Als Träger der Bauleitplanung sind die Kommunen nicht nur wichtigster Adressat der Regionalplanung, sondern sie gestalten die Inhalte des Regionalplanes auch maßgeblich mit. Diese gegenseitige Abhängigkeit und Rücksichtnahme wird mit dem Begriff des „Gegenstromprinzips“ zum Ausdruck gebracht. Der neuen Regionalplan soll den Kommunen diejenigen Entwicklungsspielräume sichern, die sowohl aus regionaler als auch aus kommunaler Sicht für die nächsten 15-20 Jahre erforderlich sind. Dabei sind den Planungsabsichten der kommunalen und regionalen Planung allerdings bestimmte Grenzen gesetzt. Einerseits engen demographische, ökologische und ökonomische Entwicklungen den Planungsspielraum ein, andererseits bestehen rechtliche Vorgaben.

 

Ein erstes Gespräch der Stadtverwaltung Eschweiler fand im Dezember 2017 bei der Bezirksregierung Köln statt. Ziel des Austausches war es, über Grundzüge der räumlichen Entwicklung gemeinsam zu diskutieren. Stets im Blick waren dabei auch die Auswirkungen der kommunalen Planungsabsichten auf die Nachbarkommunen sowie auf die Region insgesamt. Am Ende des informellen Planverfahrens hat die Regionalplanungsbehörde im Jahr 2021 einen Entwurf eines Plankonzepts als Grundlage für das formelle Planverfahren erarbeitet.

 

Der Ablauf des formellen Planverfahrens mit einer Beteiligung aller Akteure ist gesetzlich vorgeschrieben und zieht sich üblicherweise über mehrere Jahre hin. Das Planverfahren endet mit dem Feststellungsbeschluss des Regionalrates und der nachfolgenden Anzeige und Bekanntmachung des neuen Regionalplans Köln.

 

Der Regionalrat Köln hat in seiner Sitzung am 10. Dezember 2021 auf Grundlage der von der Regionalplanungsbehörde vorgelegten Planunterlagen beschlossen, das Aufstellungsverfahren (vgl. § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) und § 19 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG)) für einen neuen Regionalplan für den gesamten Regierungsbezirk Köln durchzuführen. Mit dem Aufstellungsbeschluss hat der Regionalrat die Regionalplanungsbehörde auch beauftragt, die öffentliche Auslegung zur Neuaufstellung des Regionalplans Köln einzuleiten. Mit Schreiben vom 25.01.2022 wurde die Stadt Eschweiler beteiligt.

 

Die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen haben innerhalb der Auslegungsfrist

vom 07.02.2022 bis zum 31.08.2022

die Gelegenheit Stellungnahmen zu den Planunterlagen vorzubringen (§13 LPlG NRW i. V. m. § 9 Abs. 2 ROG).

 

Von einer physischen öffentlichen Auslegung hat die Regionalplanungsbehörde grundsätzlich abgesehen. Stattdessen erfolgt eine digitale öffentliche Auslegung, also eine Auslage durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln. Daher können die Planunterlagen, die aus Textlichen Festlegungen, Zeichnerischen Festlegungen, Begründung und Umweltbericht bestehen, unter folgendem Link eingesehen werden:

https://url.nrw/bet_rpk

 

Stellungnahmen sind möglich:

  • Elektronisch über das Beteiligungsportal Beteiligung.NRW (https://beteiligung.nrw.de/portal/brk/beteiligung/themen/1000661)
  • Elektronisch per E-Mail an regionalplanung@bezreg-koeln.nrw.de
  • per Post an die Bezirksregierung Köln, Dezernat 32, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln

 

Im Anschluss an diesen Verfahrensschritt werden die eingehenden Stellungnahmen von der Regionalplanungsbehörde ausgewertet. Die Regionalplanungsbehörde bereitet Ausgleichsvorschläge vor, wie mit den Stellungnahmen planerisch umgegangen werden kann. Die Stellungnahmen der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen werden mit diesen erörtert. Wenn Stellungnahmen zu wesentlichen Änderungen des Planentwurfs führen, erfolgt eine erneute öffentliche Auslegung.

Die Regionalplanungsbehörde legt dem Regionalrat eine Zusammenstellung aller vorgebrachten Stellungnahmen sowie der Ausgleichsvorschläge und der Erörterungsergebnisse vor. Abschließend entscheidet der Regionalrat über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken im Rahmen des Feststellungsbeschlusses.

 

Die Unterlagen werden von der Bezirksregierung Köln nur digital unter dem o.a. Link zur Verfügung gestellt. Von der städt. Fachabteilung wird je eine Vergrößerung des Planentwurfs für das Eschweiler Stadtgebiet zeitnah den Fraktionen zur Verfügung gestellt.

 

Für die Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses im April plant die Verwaltung eine Informationsvorlage zu den Auswirkungen der Neuaufstellung des Regionalplans auf die Belange der Stadt Eschweiler. Für die entsprechende Sitzung des Ausschusses im Juni soll schließlich eine Vorlage mit dem Entwurf der Stellungnahme der Stadt Eschweiler erarbeitet werden, die final vom Rat dann vor der Sommerpause beschlossen werden soll.

 


keine

 


Die Begleitung des Verfahrens zur Neuaufstellung des Regionalplans bindet als Pflichtaufgabe Arbeitskapazitäten im Planungsamt.